Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Gold: Gegenbewegung aufwärts

17.06.2006  |  Dr. Paul Foellbach
Die Abwärtsbewegung hat den Goldpreis bis 542 USD geführt. Damit ist der Edelmetallpreis in den von uns prognostizierten Kurszielbereich von 593-508 USD eingedrungen.

Der Preis hat in dem vergangenen Monat etwa 50% der gesamten Aufwärtsbewegung zwischen Mai 2004 und Mai 2006 korrigiert und -26% verloren. Das Tief bei 542 USD stellt unserer Ansicht nach das Ende der Abwärtsbewegung seit dem 12.05.06 und den Beginn der Gegenbewegung aufwärts hierzu dar.

Übergeordnet befindet sich Gold aber noch immer in der mehrmonatigen Korrektur abwärts. Das Kursziel lautet 614-658 USD für die Gegenbewegung aufwärts. Die Gegenbewegung sollte etwa 1 Monat dauern und hat am 14.06.06 begonnen. Die 542 USD sollten nicht nach unten durchbrochen werden, um dieses beschriebene Bild zu wahren.

Open in new window


© Dr. Paul Foellbach
www.handelundanalyse.de



Wie können Sie als Anleger davon profitieren? Werden Sie Leser unseres Tradingservice. Hier erhalten Sie rechtzeitig konkrete und präzise Handelsempfehlungen und Vorschläge zu geeigneten Investmentprodukten.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"