Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Alabama Graphite: Lieferung von CSPG-Proben an amerikanischen Innovator

24.06.2016  |  IRW-Press
- Lieferung an den Anbieter von Lithium-Ionen-Batterielösungen des US-amerikanischen Verteidigungsministeriums (DoD)

- Ausbau eines Projekts zur Herstellung von Graphit in Batteriequalität in den Vereinigten Staaten von Amerika

TORONTO, KANADA - (23. Juni 2016) - Alabama Graphite Corp. (AGC oder das Unternehmen) (TSX-V: ALP) (OTCQX: ABGPF) (FRANKFURT: 1AG) freut sich, zu berichten, dass es zwei Spezifikationen seines beschichteten sphärischen Graphits (CSPG) hergestellt und an einen amerikanischen Innovator, der für das US-amerikanische Verteidigungsministerium (United States Department of Defense; DoD) Lithium-Ionen-Batterien (Li-Ionen-Batterien) für zahlreiche und vielfältige Militäranwendungen entwickelt, ausgeliefert hat. Der von AGC überstellte fein- und grobkörnige CSPG wurde aus Material aus dem unternehmenseigenen Graphitprojekt Coosa in Coosa County, Alabama (USA) hergestellt und wird in zwei verschiedenen Anwendungen im Verteidigungsbereich getestet werden: in leistungsstarken Starterbatterien von militärischen Triebwerken sowie tragbaren Strom- und anderen energiereichen Anwendungen für Soldaten. Die zur Herstellung unseres CSPG erforderliche nachgelagerte Weiterverarbeitung erfolgte vollständig in den Vereinigten Staaten von Amerika. Weitere Informationen zu AGCs Weiterverarbeitung zur Herstellung des CPSG entnehmen Sie bitte einem unabhängigen Bericht mit dem Titel Alabama Graphites Coated Spherical Purified Graphite for the Lithium-ion Battery Industry, der von Gareth P. Hatch, PhD, CEng, FIMMM, FIET und Mitbegründer von Technology Metals Research, LLC, angefertigt wurde. (Link: http://www.techmetalsresearch.com/2016/06/alabama-graphites-coated-spherical-purified-graphite-for-the-lithium-ion-battery-industry/#more-7747)

Nach Veröffentlichung der Pressemeldung vom 19. January 2016 (Unabhängige Testergebnisse: Alabama Graphite Corp. gelingt die Herstellung von Hochleistungs-CSPG für Lithium-Ionen-Batterien) trat der ungenannte Batteriehersteller an AGC heran, um das Potenzial für eine zuverlässige Versorgung von CSPG, der in den USA unter Anwendung von einheimischem Graphit hergestellt wurde, zu untersuchen.

Dieser Batteriehersteller zeichnet sich durch seine ausgewiesene Kompetenz und seinen Innovationsgeist in der Entwicklung von Li-Ionen-Batterien für das DoD und andere Sektoren aus. Das Unternehmen hat nicht nur zahlreiche Aufträge durch das DoD erhalten, sondern ist auch ein Batterielieferant des US-amerikanischen Energieministeriums (United States Department of Energy; DoE). Der Fokus des Batterieherstellers ist auf die Märkte für kritische stationäre Energiespeicher, erneuerbare Energien und Batterien für Transportanwendungen sowie andere Li-Ionen-Batterien-Anwendungsmöglichkeiten und -Industrien gerichtet. Das vorgenannte Unternehmen wird aus Gründen der wirtschaftlichen Geheimhaltung ungenannt bleiben.

Donald K. D. Baxter (P.Eng.), President, Chief Executive Officer und Executive Director von AGC, sagte: Die Gelegenheit, einem renommierten Batteriehersteller Proben unseres komplett amerikanischen CSPG zur Verfügung zu stellen, erfüllt uns mit Stolz und Freude. Es ist unsere Hoffnung, diesen als langfristigen Geschäftspartner gewinnen zu können.

Das DoD, das DoE und andere Ministerien und Behörden der US-Bundesregierung halten ihre Vertragspartner und Lieferanten dazu an, ihre Einsatzstoffe aus den USA zu beziehen, wann und wo immer dies möglich ist. Die Vorschriften des Buy American Act (der Buy American Act) und anderer Gesetze könnten AGC im Umgang mit diesen Regierungseinrichtungen zusätzlich einen möglichen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Abgesehen von bestimmten Ausnahmen verlangt die Gesetzgebung, dass sämtliche für die öffentliche Nutzung bestimmten Güter - Waren, Materialien oder Hilfs- und Betriebsstoffe - in den USA produziert werden müssen bzw. dass Industrieerzeugnisse aus US-Materialien in den USA hergestellt werden müssen. Die Bestimmungen für das öffentliche Beschaffungswesen vieler Bundesstaaten und Kommunen enthalten ähnliche geographische Produktionsanforderungen. Bitte beachten Sie, dass auf diese Anforderung bei bestimmten Beschaffungen durch die Regierung verzichtet werden kann, sollte das einheimische Produkt mindestens 50 % teurer sein als ein identisches Produkt aus dem Ausland; sollte das Produkt im Inland nicht in ausreichender Menge oder in der erforderlichen Qualität zur Verfügung stehen; oder sofern dies im Interesse der Öffentlichkeit läge. Bitte machen Sie sich bewusst, dass sich die Gesetzgebung jederzeit ändern könnte. Mögliche Änderungen des nordamerikanischen Freihandelsabkommens oder des Buy American Act könnten Beschaffungen durch die Regierung oder das DoD außerhalb der USA einfacher machen. Es besteht immer das Risiko einer nachteiligen Änderung der geltenden Gesetzgebung, die das Unternehmen und seinen Geschäftsplan bzw. seine Geschäftsaussichten beeinträchtigen könnte. Angesichts der obigen Ausführungen würde das abgebaute Graphit, sofern AGC im Anschluss an die Fertigstellung einer Machbarkeitsstudie (noch nicht aufgenommen) in der Lage ist, das Graphitprojekt Coosa in Produktion zu bringen, aus den USA stammen. Hieraus könnte sich möglicherweise ein Wettbewerbsvorteil für das Unternehmen gegenüber anderen Produzenten von Graphitmehrwertprodukten aus ausländischen Materialien ergeben, unabhängig davon, ob diese Produkte in den USA verarbeitet oder hergestellt wurden.

Anmerkung: Am 27. November 2015 stellte AGC eine wirtschaftliche Erstbewertung (Preliminary Economic Assessement; PEA) für das Graphitprojekt Coosa fertig. Bei der PEA handelt es sich nicht um eine Machbarkeitsstudie. Die PEA hat vorläufigen Charakter, da sie abgeleitete Mineralressourcen umfasst, die als zu spekulativ gelten, um aus wirtschaftlicher Sicht als Mineralreserven eingestuft werden zu können. Es besteht keine Gewissheit, dass die Ergebnisse der PEA eintreten werden. Mineralressourcen sind keine Mineralreserven und daher nicht notwendigerweise wirtschaftlich rentabel.

Es ist AGC besonders daran gelegen, den Anforderungen der US-Regierung und der Anbieter von Batterielösungen für die Verteidigungssektoren nachzukommen, so Herr Baxter weiter. Wir sind zuversichtlich, dass AGC - vorbehaltlich einer positiven Machbarkeitsstudie - für diese Einrichtungen eine geeignete Option für eine einheimische Upstream-Versorgung darstellen könnte. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit diesem etablierten Endverbraucher hinsichtlich der Bereitstellung eines hochwertigen Produkts, das optimal auf die vielfältigen Anforderungen des DoD zugeschnitten ist.

AGC wird die Aktionäre und den Markt zeitnah über weitere wesentliche Entwicklungen hinsichtlich dieses und anderer potenzieller amerikanischer CSPG-Endverbraucher auf dem Laufenden halten, solange dies dem Unternehmen gestattet ist. Bitte beachten Sie, dass es dem Unternehmen untersagt sein könnte, über jegliche Aspekte der gemeinsamen Beziehung und Aktivitäten mit bestimmten potenziellen Endverbrauchern - vom Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement; NDA) bis zur Lieferung von Probenmaterial - zu berichten.


Im Namen des Board of Directors von Alabama Graphite Corp.

Donald K. D. Baxter, P.Eng.
President, Chief Executive Officer und Executive Director


Qualifizierter Sachverständiger

Donald K. D. Baxter, P.Eng., President, Chief Executive Officer und Executive Director von AGC, hat als qualifizierter Sachverständiger im Sinne der Vorschrift National Instrument 43-101 (NI 43-101) den fachlichen Inhalt dieser Pressemeldung geprüft und freigegeben.


Über Alabama Graphite Corp.

Alabama Graphite Corp. ist ein kanadisches Unternehmen, das sich auf die Exploration und Erschließung von Flockengraphitvorkommen konzentriert. Des Weiteren bemüht sich AGC darum, ein Unternehmen für Batteriematerialien und -technologien zu werden. Das Unternehmen ist über seine 100 %-Tochter Alabama Graphite Company Inc. (ein im US-Bundesstaat Alabama eingetragenes Unternehmen) tätig. Alabama Graphite Corp. hat sich zum Ziel gesetzt, mit einem in Entwicklung befindlichen Flockengraphitprojekt in den USA ein verlässlicher amerikanischer Langzeitlieferant von hochreinen Spezialgraphitprodukten zu werden. Das Unternehmen wird von einem erfahrenen Team geleitet, das zusammen über mehr als 100 Jahre Erfahrung im Graphitbergbau, der Graphitaufbereitung, der Entwicklung von Spezialgraphitprodukten und -anwendungen und dem Graphitvertrieb verfügt. Alabama Graphite konzentriert sich in erster Linie darauf, sein Vorzeigeprojekt, das Graphitprojekt Coosa in Coosa County (Alabama), und sein Minenprojekt Bama in Chilton County (Alabama) zu explorieren und zu erschließen. Ein zusätzlicher Fokus des Unternehmens ist die Erforschung und Entwicklung von firmeneigenen Herstellungs- und technologischen Verarbeitungsverfahren für Batteriematerialien.

Alabama Graphite Corp. besitzt sämtliche Mineralrechte (100 %) für diese beiden Graphitprojekte, die sich beide auf Privatgrund in den USA befinden. Die Projekte erstrecken sich über eine Grundfläche von mehr als 43.000 Acres und liegen in einem geopolitisch stabilen, bergbaufreundlichen Gebiet im Flockengraphitgürtel in Zentral-Alabama, der als Alabama Graphite Belt bekannt ist (Quelle: U.S. Bureau of Mines). Hier wurden in der Vergangenheit bereits bedeutende Mengen an kristallinem Flockengraphit gefördert. Die Lagerstätten in Alabama stellen insofern eine Besonderheit dar, als ein bedeutender Anteil des graphithaltigen Materials oxidiert ist und zu überaus weichem Gestein zersetzt wurde. Beide Projekte verfügen über eine entsprechende Infrastruktur, eine gute Anbindung an wichtige Straßen und Eisenbahnlinien, Stromleitungen und Wasserversorgung und sind vom Hafen in Mobile (Alabama) - dem Tiefseehafen der Alabama Port Authority und in punkto Frachtvolumen neuntgrößten Hafen der Vereinigten Staaten (Quelle: U.S. Army Corps of Engineers/USACE) - mit dem Lastwagen oder Zug in ca. drei Stunden erreichbar. Das günstige Klima im US-Bundesstaat Alabama ermöglicht einen ganzjährigen Minenbetrieb. Der weltweit größte Marmorbruch in Sylacauga (Alabama), der an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden pro Tag in Betrieb ist, befindet sich nur 30 Autominuten vom Graphitprojekt Coosa entfernt.

Am 30. November 2015 gab Alabama Graphite Corp. die Ergebnisse seiner PEA für das Graphitprojekt Coosa bekannt, die ein möglicherweise kostengünstiges Projekt mit potenziell positiver Wirtschaftlichkeit anzeigte. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem technischen Bericht des Unternehmens mit dem Titel Alabama Graphite Corp. Preliminary Economic Assessment (PEA) on the Coosa Graphite Project, Alabama, USA vom 27. November 2015, der von den unabhängigen Ingenieurbüros AGP Mining Consultants Inc. und Metal Mining Consultants Inc. angefertigt wurde und auf SEDAR (www.sedar.com) veröffentlicht wurde.

Hinweis: Eine wirtschaftliche Erstbewertung hat vorläufigen Charakter und es sind darin u.a. abgeleitete Mineralressourcen enthalten, die aus geologischer Sicht zu spekulativ sind, um als Mineralreserven von wirtschaftlichem Interesse eingestuft werden zu können. Es ist nicht gewiss, ob die Ergebnisse dieser vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung tatsächlich erzielt werden.

* Bei den abgeleiteten Mineralressourcen handelt es sich um Material, das für eine wirtschaftliche Bewertung zu spekulativ ist. Es sind weitere Grabungen und Bohrungen erforderlich, um abgeleitete Mineralressourcen in gemessene oder angezeigte Mineralressourcen umwandeln zu können. Mineralressourcen, die keine Mineralreserven darstellen, sind nicht notwendigerweise wirtschaftlich rentabel. Es kann nicht garantiert werden, dass die Mineralressourcen zur Gänze oder auch nur zum Teil zu Mineralreserven umgewandelt werden können.

Für weitere Informationen und Neuigkeiten zum Unternehmen bzw. zur Aufnahme in den Verteiler von Alabama Graphite Corp. News besuchen Sie bitte die Webseite www.alabamagraphite.com oder folgen Sie uns auf Twitter, Facebook und LinkedIn.



Ansprechpartner:

Frau Ann-Marie M. Pamplin, BA (Hons), Bed
Director of Investor Relations
+1 (416) 309-8641
apamplin@alabamagraphite.com

Alabama Graphite Corp.
First Canadian Place
100 King Street West Suite 5700
Toronto, Ontario M5X 1C7 KANADA

Website | LinkedIn | Facebook | Twitter



Zukunftsgerichtete Aussagen: Dieser Pressebericht enthält zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze (zukunftsgerichtete Aussagen). Hierzu gehören unter anderem, jedoch ohne Einschränkung, Aussagen zu möglichen Beziehungen zwischen dem Unternehmen und jeglichen Endverbrauchern und/oder dem DoD. Die zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den Annahmen der Unternehmensführung und spiegeln die aktuellen Erwartungen von Alabama Graphite Corp. wider. Im Rahmen dieser Pressemeldung sollen mit der Verwendung von Wörtern wie schätzen, prognostizieren, glauben, erwarten, beabsichtigen, planen, vorhersehen, können oder sollten bzw. der verneinten Form dieser Wörter oder Abwandlungen davon bzw. ähnlichen Wörtern zukunftsgerichtete Aussagen ausgedrückt werden. Solche Aussagen spiegeln die aktuelle Meinung von Alabama Graphite Corp. in Bezug auf Risiken und Ungewissheiten wider, die dazu führen können, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden.

Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen typischerweise bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens bzw. andere zukünftige Ereignisse wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden. Solche Faktoren beinhalten unter anderem die Interpretation und die tatsächlichen Ergebnisse von aktuellen Explorationsaktivitäten, Änderungen der Projektparameter im Zuge der Überarbeitung von Plänen, zukünftige Graphitpreise, mögliche Abweichungen beim Mineralgehalt bzw. bei den Gewinnungsgraden, unerwartet auftretende maschinelle oder verfahrenstechnische Mängel, Nichterfüllung der Leistungen durch die unter Vertrag stehenden Parteien, arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie andere im Bergbau typischerweise auftretende Risiken, Verzögerungen bei den behördlichen Genehmigungen, bei Finanzierungstransaktionen bzw. bei der Exploration sowie jene Faktoren, die in den öffentlich eingereichten Unterlagen des Unternehmens bekannt gegeben werden. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren außerdem auf einer Vielzahl von Annahmen, unter anderem dass: die Vertragsparteien Waren und/oder Dienstleistungen im vereinbarten Zeitrahmen erbringen; die für die Exploration benötigte Ausrüstung planmäßig verfügbar ist und keine unvorhergesehen Ausfälle eintreten; kein Arbeitskräftemangel oder keine Verzögerung eintritt; Anlagen und Ausrüstung wie angegeben funktionieren; keine ungewöhnlichen geologischen oder technischen Probleme auftreten; und Labordienste bzw. damit zusammenhängende Dienstleistungen verfügbar sind und vertragsgemäß erbracht werden.
Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und Schätzungen des Managements zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Aussagen und Alabama Graphite Corp. ist (mit Ausnahme von gesetzlichen Vorgaben) nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sofern sich diese Annahmen, Schätzungen und Meinungen bzw. die jeweiligen Umstände ändern sollten. Den Anlegern wird empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen.

Alabama Graphite Corp. weist darauf hin, dass die oben aufgelisteten Faktoren und Annahmen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Anleger und andere Personen sollten, wenn sie sich bei ihren Entscheidungen auf zukunftsgerichtete Aussagen von Alabama Graphite Corp. stützen, die zuvor erwähnten Faktoren und Annahmen sowie andere Unsicherheiten und mögliche Ereignisse ausreichend berücksichtigen. Alabama Graphite Corp. geht auch davon aus, dass keine wesentlichen Faktoren und Annahmen wirksam werden, die zu einer Abweichung solcher zukunftsgerichteter Aussagen und Informationen von den tatsächlichen Ergebnissen oder Ereignissen führen würden. Die Liste dieser Faktoren und Annahmen ist allerdings nicht vollständig und unterliegt Änderungen, und es kann daher nicht garantiert werden, dass solche Annahmen mit dem tatsächlichen Ergebnis solcher Faktoren übereinstimmen.

DIE TSX VENTURE EXCHANGE UND DEREN REGULIERUNGSORGANE (IN DEN STATUTEN DER TSX VENTURE EXCHANGE ALS REGULATION SERVICES PROVIDER BEZEICHNET) ÜBERNEHMEN KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER GENAUIGKEIT DES INHALTS DIESER PRESSEMELDUNG.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com , www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!




Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Alabama Graphite Corp.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"