Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Chalice verkauft Anteile am Ardeen-Projekt an Kesselrun Resources

06.07.2016  |  Minenportal.de
Chalice Gold Mines Limited meldete gestern eine Vereinbarung über den Verkauf des 51%-Anteils am Ardeen-Goldprojekt im kanadischen Onatrio an Kesselrun Resources Limited. Chalice hatte das Projekt im Jahr 2014 neben dem Cameron-Goldprojekt von Coventry Resources Inc. erworben.

Im Rahmen der Transaktion wird Kesselrun 2.040.000 Stammaktien an Chalice ausgeben. Der Marktwert dieser Aktien beläuft sich aktuell auf insgesamt etwa 570.000 AUD. Nach Abschluss des Deals wird Chalice damit circa 5,5% der ausgegebenen und ausstehenden Aktien von Kesselrun besitzen. Weiterhin erhält Chalice eine Netto-Schmelzroyalty für bestimmte Abbau-Claims.

Die restlichen 49% an dem Projekt kauft Kesselrun von Pele Mountain Resources Inc. Pele erhält dafür 1.960.000 Stammaktien an Chalice. Nach Abschluss dieses Kaufs wird Pele damit ebenfalls circa 5,5% der ausgegebenen und ausstehenden Aktien von Kesselrun halten.



© Redaktion MinenPortal.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Kesselrun Resources Ltd.
Bergbau
A1J1N6
CA4925371052
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"