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Berkeley: Unterzeichnung Absichtserklärung für Abnahme der 1. Million Pfund Urankonzentrat

20.09.2016  |  IRW-Press
Berkeley Energia freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen eine Absichtserklärung (Vereinbarung) mit einem europäischen Rohstoffhandelsunternehmen unterzeichnet hat, die den Verkauf der ersten Produktionscharge im Umfang von einer Million Pfund aus dem Bergbaubetrieb Salamanca betrifft.

In der mit Interalloys Trading Limited (Interalloys) abgeschlossenen Vereinbarung ist der Verkauf von bis zu einer Million Pfund Urankonzentrat über einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Beginn des Bergbaubetriebs vorgesehen. Die Vereinbarung kann nach diesem Zeitraum einvernehmlich verlängert werden.

Der von den Vertragsparteien in Erwägung gezogene Durchschnittspreis beträgt über 41 USD pro Pfund, wobei der aktuelle Spotpreis nur bei rund 25 USD pro Pfund liegt.

Um sicherzustellen, dass der Produktionsbetrieb in den ersten Jahren positive Margen erzielt, wird eine Kombination aus Fixpreisen und marktüblichen Preisen gewählt. Gleichzeitig behält sich Berkeley die Möglichkeit offen, in Zukunft auch höhere Preise zu veranschlagen.

Derzeit finden Verhandlungen statt, um die unverbindliche Vereinbarung noch vor Ende des Jahres in einen Abnahmevertrag überzuführen.

Daneben steht Berkeley auch im Gespräch mit einem anderen potentiellen Abnehmer, um mit diesem gegebenenfalls einen Kaufvertrag zu ähnlichen Bedingungen abzuschließen, wie sie in der mit Interalloys unterzeichneten Vereinbarung festgelegt wurden.

Berkeley geht davon aus, dass sich der Uranpreis in nächster Zeit nicht wesentlich ändern wird. Allerdings dürften ab 2018 - wenn Salamanca planmäßig in einen Produktionsbetrieb übergeführt wird - bei vielen Versorgungsbetrieben in den USA neue Verträge anstehen. Diese befinden sich dann im Wettbewerb mit der stärkeren Nachfrage aus China, wo neue Reaktoren in Betrieb gehen, und dies könnte eine Erhöhung sowohl bei den Spotpreisen als auch bei den vertraglich vereinbarten Festpreisen nach sich ziehen.


Geschäftsführer Paul Atherley meint:

Wir freuen uns sehr, dass wir für unsere erste Produktionscharge im Umfang von einer Million Pfund eine Abnahmevereinbarung unterzeichnen konnten, die einen Preis von über 41 USD pro Pfund vorsieht. Damit könnten wir eine sehr hohe Gewinnmarge erzielen, die deutlich über unseren konstanten Cashkosten von ca. 15 USD pro Pfund liegt.

Die Anfangsphase der Bauarbeiten verläuft sehr gut, und während wir uns der Produktion nähern, steigt auch das Interesse der großen Versorgungsunternehmen, die ihre Abnahmemengen diversifizieren wollen und zunehmend nach kostengünstigen Produzenten in Europa suchen.

Indem wir bereits ab jetzt bis zum Beginn der Produktion langfristige Abnahmeverträge abschließen, wollen wir uns einen Absatzmarkt für unser Uran aufbauen.



Weitere Informationen erhalten Sie über:

Paul Atherley, Geschäftsführer
+44 207 478 3900

Hugo Schumann, kaufmännischer Direktor
+44 207 478 3900
info@berkeleyenergia.com

AIM/ASX: BKY


Stellungnahme der Sachverständigen: Die Informationen in dieser Mitteilung, die sich auf die definitive Machbarkeitsstudie, die Mineralressourcen in Zone 7, die Erzreservenschätzungen, den Abbau und die Aufbereitung von Uran, die Infrastruktur, die Produktionsziele und die Kostenschätzung beziehen, stammen aus der Meldung vom 14. Juli 2016 mit dem Titel Study confirms the Salamanca project as one of the worlds lowest cost uranium producers, die auf der Website von Berkeley unter www.berkeleyenergia.com verfügbar ist.

Berkeley Energia Ltd. (Berkeley) bestätigt, dass a) dem Unternehmen keine neuen Informationen oder Daten vorliegen, die sich wesentlich auf die in der Originalmeldung enthaltenen Informationen auswirken; b) die wesentlichen Annahmen und technischen Parameter, die den Mineralressourcen, Erzreservenschätzungen, Produktionszielen und den aus den Produktionszielen abgeleiteten Finanzinformationen zugrunde liegen und in der Originalmeldung enthalten sind, weiterhin gelten und sich nicht wesentlich verändert haben; und c) die Form und der Kontext, in denen die entsprechenden Gutachten der Sachverständigen in dieser Pressemeldung dargestellt werden, nicht wesentlich von den Originalmeldungen abweichen.

Die in der Originalmeldung enthaltenen Informationen, die sich auf die definitive Machbarkeitsstudie beziehen, basieren auf Datenmaterial, das von Herrn Jeffrey Peter Stevens, einem Sachverständigen und Mitglied des Southern African Institute of Mining & Metallurgy zusammengestellt bzw. geprüft wurde. Bei diesem Institut handelt es sich um eine sogenannte Recognised Professional Organisation (RPO), die in einer Liste angeführt ist, welche auf der ASX-Webseite von Zeit zu Zeit veröffentlicht wird. Herr Stevens ist ein Angestellter der Firma MDM Engineering (Teil der Amec Foster Wheeler Group). Herr Stevens hat ausreichende Erfahrungen, wie sie für den Mineralisierungstyp und die Art der hier betrachteten Lagerstätte sowie die von ihm durchgeführten Tätigkeiten wesentlich sind. Er verfügt somit über die entsprechenden Qualifikationen, die ihn zum Sachverständigen gemäß den einschlägigen australischen Richtlinien der Berichterstattung (Australasian Code for Reporting of Exploration Results, Mineral Resources and Ore Reserves, Ausgabe 2012) befähigen.

Die in der Originalmeldung enthaltenen Informationen, die sich auf die Erzreservenschätzungen, den Abbau und die Aufbereitung von Uran, die Infrastruktur, die Produktionsziele und die Kostenschätzung beziehen, basieren auf Datenmaterial, das von Herrn Andrew David Pooley, einem Sachverständigen und Mitglied des Southern African Institute of Mining & Metallurgy zusammengestellt bzw. geprüft wurde. Bei diesem Institut handelt es sich um eine sogenannte Recognised Professional Organisation (RPO), die in einer Liste angeführt ist, welche auf der ASX-Webseite von Zeit zu Zeit veröffentlicht wird. Herr Pooley ist ein Angestellter der Firma Bara Consulting (Pty) Ltd. Herr Pooley hat ausreichende Erfahrungen, wie sie für den Mineralisierungstyp und die Art der hier betrachteten Lagerstätte sowie die von ihm durchgeführten Tätigkeiten wesentlich sind. Er verfügt somit über die entsprechenden Qualifikationen, die ihn zum Sachverständigen gemäß den einschlägigen australischen Richtlinien der Berichterstattung (Australasian Code for Reporting of Exploration Results, Mineral Resources and Ore Reserves, Ausgabe 2012) befähigen.

Zukunftsgerichtete Aussagen: Aussagen zu Plänen im Hinblick auf die Mineralkonzessionsgebiete von Berkeley sind zukunftsgerichtete Aussagen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass Berkeleys Pläne für die Erschließung seiner Konzessionsgebiete wie gegenwärtig erwartet umgesetzt werden können. Es kann zudem nicht garantiert werden, dass Berkeley in der Lage sein wird, weitere Minerallagerstätten sicherzustellen, dass sich die Mineralisierung als wirtschaftlich rentabel erweisen wird, oder dass in den Mineralkonzessionsgebieten von Berkeley jemals ein Bergbaubetrieb errichtet werden kann.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com , www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!




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