Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Tantalus Rare Earths AG: Veröffentlichung Halbjahreskonzernabschluss 2016 (ungeprüft)

30.09.2016  |  DGAP
München, 30.09.2016 - Tantalus Rare Earths AG (Tantalus) freut sich mitzuteilen, dass es heute den Konzernabschluss für das erste Halbjahr 2016 (ungeprüft) zum 30. Juni 2016 veröffentlichten hat.

Der Halbjahresfinanzbericht kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.tre-ag.com eingesehen werden.


Über Tantalus Rare Earths AG

TRE AG (ISIN DE000A1MMFF4) ist eine deutsche Holding-Gesellschaft, welche an einem Explorationsprojekt von Seltenen Erden beteiligt war. Die Gesellschaft hat wie angekündigt dem Verkauf des Seltenen Erden Projekts zugestimmt. Die Aktien der TRE AG sind im Primärmarkt der Börse Düsseldorf notiert.



Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an

Kalle Lehtonen, CFO, Tantalus Rare Earths AG
Tel: 00 358 400 539 968
Kalle.lehtonen@tre-ag.com

Markus Kivimäki, EVP, Tantalus Rare Earths AG
Tel.: +358 503 495 687
Markus.kivimaki@tre-ag.com

Presseanfragen Deutschland
rikutis consulting
Falk v. Kriegsheim
Tel.: +49 172 9837109
fvk@rikutis.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Tantalus Rare Earths AG
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"