Suche
 
Folgen Sie uns auf:

IAMGold: Ergebnisse des Septemberquartals

09.11.2016  |  Minenportal.de
IAMGold Corp. meldete gestern die Finanz- und Produktionsergebnisse der zum 30. September 2016 geendeten drei Monate. Nachdem im zweiten Quartal dieses Jahres noch ein Nettoverlust von 12,2 Mio. $ verbucht werden musste, konnte das Unternehmen im dritten Quartal einen Nettogewinn von 17,0 Mio. $ bzw. 0,04 $ je Aktie erzielen.

Die Bruttoeinnahmen beliefen sich auf 282,4 Mio. $. Der operative Cashflow lag in Q3 bei 126,6 Mio. $ und erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahresquartal um 1.192%.

Die zurechenbare Goldproduktion erreichte in den drei Monaten 210.000 oz, verglichen mit 197.000 oz in Q3 2015. Insgesamt förderte das Unternehmen in diesem Jahr bislang 598.000 oz Gold.

Beim Verkauf von 212.000 oz Gold in Septemberquartal wurde ein durchschnittlicher Preis von 1.326 $/oz erzielt. Die All-In Sustaining Costs lagen in diesem Zeitraum bei 1.046 $/oz.


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
IAMGold Corp.
Bergbau
899657
CA4509131088
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"