Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Rubicon Minerals stellt sein Erkundungsprogramm für das Phoenix Gold-Projekt vor

10.01.2017  |  Marketwired
TORONTO, Jan 10, 2017 - Rubicon Minerals Corp. (TSX: RMX)(OTC PINK: RBYCD) ("Rubicon" oder das "Unternehmen") stellt Details zu seinen Erkundungsplänen für das Phoenix Gold-Projekt (das „Projekt“) vor.

"Wir haben die Details für unser 18 bis 24 Monate dauerndes Erkundungsprogramm finalisiert, mit dem wir unsere Kenntnisse über die F2-Goldlagerstätte des Phoenix Gold -Projekts erweitern werden", erklärte George Ogilvie, P.Eng., Präsident und Chief Executive Officer bei Rubicon.

"Wir sind der Überzeugung, dass die F2-Goldlagerstätte ein wichtiges Erkundungsziel ist, um die komplexe strukturelle Geologie und die Verteilung der Goldmineralisierung im Wirtsgestein besser zu verstehen, die im geologischen Modell vom Januar 2016 ausgewertet wurde. Zu den angestrebten Endzielen des Erkundungsprogramms gehört die Erhöhung der Qualität und Quantität der Bodenschätze und die Bestimmung der Wirtschaftlichkeit des Projekts durch eine zukünftig geplante Machbarkeitsstudie für die Aufbereitung der Bodenschätze zu Rohstoffen."


Erkundungsprogramm 2017

Das Erkundungsprogramm 2017 für das Projekt besteht aus den folgenden Komponenten:

- Neuerfassung von circa 10.000 Metern (m) von Bohrkernen von vergangenen Bohrungen: Bodenproben von vorherigen Bohrungen wurden hauptsächlich nach Grad und Lithologie erfasst. Jedoch zeigte das im Januar 2016 erstellte geologische Modell die Komplexität von geologischen, strukturellen Grenzen zur Verteilung von Goldmineralisierungen. Laut der Auswertung des aktuellen geologischen Modells scheint das Ost-West (-Minenraster), das die Scherungstrukturen („D2-Strukturen“) durchläuft, die Verteilung von hochgradigen Mineralisierungen zu kontrollieren, die durch vorherige geologische Modelle nicht adäquat ausgewertet wurden. Rubicon plant, alte Kerne neu zu erfassen, um die strukturelle Geologie und die Beziehung dieser D2-Strukturen in Beziehung zu den hochgradigen Goldmineralisierungen besser zu verstehen.

- 3.500 m an Bohrungen aus den Tiefen 244 m und 305 m (beginnend mit dem zweiten Quartal 2017): Da die meisten Bohrungen der F2-Goldlagerstätten in einer Ost-West (-Minenraster)-Orientierung ausgerichtet waren, wurde der Einfluss der D2-Strukturen (die nahezu parallel zur Bohrausrichtung laufen), nicht erfasst. Das Unternehmen plant, 3.500 m an orientiertem Bohren in einer Nord-Süd-(Minenraster)-Ausrichtung vorzunehmen, um weitere Kenntnisse dieser D2-Strukturen zu fördern und das geologische Modell zu aktualisieren.

- 20.000 m an Bohrungen in einer Tiefe von 610 m (Beginn im zweiten Quartal 2017): Rubicon will auch weit gestreute, hochgradige Bohrschnitte von vergangenen Bohrungen der F2-Goldlagerstätten mit Auffüllungen und Stepout-Diamantbohrung verfolgen. Die Bohrung wird das Gebiet mit einer Tiefe zwischen 366 m und 854 m abdecken. Das Unternehmen glaubt, dass die gesammelten Daten aus diesen Gebieten die Klassifizierung der Mineralressourcen in den Kategorien „Gemessen“ und „Angezeigt“ in einer aktualisierten Schätzung der Mineralressourcen positiv beeinflussen könnten.

- Anstellung eines primären externen Beraters (bis zum ersten Quartal 2017): Rubicon plant, zu Beginn und während des Erkundungsprogramms einen externen Berater zu beauftragen, der das Unternehmen bei der Auswertung der strukturellem Geologie und der letztendlichen Formulierung einer aktualisierten Mineralschätzung unterstützen soll.

- Entwicklung in der mineralisierten Hauptzone: Das Unternehmen geht davon aus, dass es während Reinigungsarbeiten und Infrastrukturupgrades untertage in die Hauptzone der F2-Goldlagerstätten in der Tiefe zwischen 305 m und 366 m gelangen wird, um mehr Informationen für geologische Kartografierungs- und Probezwecke zu sammeln.


Erkundungsprogramm 2018

Das Erkundungsprogramm 2018 für das Projekt besteht aus den folgenden Komponenten:

- Probebohrung (Mitte 2018): das Unternehmen plant, beschränkte Probebohrungen in der Hauptzone der F2-Goldlagerstätten in der Tiefe zwischen 244 m und 305 m durchzuführen. Dadurch erhält Rubicon weitere Informationen für die geologische Kartografierung, für Probezwecke, für die Bewertung von Bergbautechniken und für die Abstimmung der Mineralressourcen-Blockmodells.

- Aktualisierte Schätzung der Mineralressourcen und Entscheidung der Machbarkeitsstudie (zweite Hälfte 2018): Rubicon geht davon aus, dass eine aktualisierte Schätzung der Mineralressourcen in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 bereitgestellt wird. Darüber hinaus soll eine Entscheidung über die Durchführung einer Machbarkeitsstudie erstellt werden. Die aktualisierte Mineralschätzung (und potenzielle Machbarkeitsstudie) wird von einer Peergroup externer Berater vor der Fertigstellung evaluiert werden.


Herr Ogilvie kommentierte: „Wir haben unsere Aktivitäten am Projekt aufgenommen, unter anderem haben wir mehr als 3.000 m an Kernbohrungen in unsere Kernlagerbude für die erneute Erfassung verlagert, haben mit der Anwerbung von Personal für die Unterstützung des Erkundungsprogramms begonnen und RFPs (Request for Proposals) wurden versandt, um einen primären externen Berater für Mineralressourcen zu gewinnen.“ In Kürze werden RFPs an potenzielle Bieter für den Beginn von Diamantbohrungsaktivitäten versandt.

Das Unternehmen plant, den Märkten regelmäßige Aktualisierungen zukommen zu lassen, während es die zahlreichen Elemente des Erkundungsprogramms ausführt.


Rubicon Minerals Corp.

„George Ogilvie, P.Eng.“
Präsident und CEO



Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen und sonstigen Warnhinweisen

Diese Pressemitteilung enthält Angaben, die „zukunftsgerichtete Aussagen“ und „zukunftsgerichtete Informationen“ (gemeinsam „zukunftsgerichtete Aussagen“) im Sinne des jeweils geltenden Wertpapiergesetzes von Kanada und den Vereinigten Staaten darstellen. Grundsätzlich sind diese zukunftsgerichteten Aussagen durch die Verwendung zukunftsgerichteter Begriffe wie zum Beispiel „glaubt“, „beabsichtigt “, „kann“, „wird“, „soll“, „plant“, „antizipiert“, „potenziell“, „erwartet“, „schätzt“, „prognostiziert“, „Budget“, „wahrscheinlich“, „Ziel“ und ähnliche Ausdrücke zu erkennen oder aufgrund von Aussagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse in der Zukunft erreicht oder erzielt werden können oder auch nicht. In einigen Fällen können zukunftsgerichtete Informationen im Präsens angegeben sein, wie zum Beispiel in Bezug auf aktuelle Angelegenheiten, die weiter anhalten oder die möglicherweise Auswirkungen auf die Zukunft haben. Zukunftsgerichtete Aussagen geben unsere derzeitigen Erwartungen und Annahmen wieder und unterliegen einer Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten sowie sonstiger Faktoren, die dazu führen könnten, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften wesentlich von etwaigen, in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen.

Zu den zukunftsgerichteten Aussagen gehören unter anderem Aussagen zu den Plänen und Ansätzen in Hinsicht auf die Erkundung der F2-Goldlagerstätten und dem potenziellem Einfluss auf die zugehörigen Schätzungen der Mineralressourcen und die vorgesehenen Komponenten der Erkundungsprogramme 2017 und 2018.

Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und Schätzungen des Managements zum Datum der Aussagen und stellen die beste Einschätzung des Managements auf der Grundlage von Fakten und Annahmen dar, welche dieses für vernünftig ansieht. Sollten sich diese Meinungen und Schätzungen als falsch herausstellen, können die tatsächlichen bzw. zukünftigen Ergebnisse erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die wesentlichen Annahmen, auf denen diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, umfassen u. a.: dass die Nachfrage nach Gold und Basismetallvorkommen sich wie geplant entwickelt; dass der Preis für Gold auf demselben Niveau bleibt oder sich so entwickelt, dass das Phoenix Gold Project potenziell wirtschaftlich ist; dass vorgeschlagene Explorations-, Betriebs- und Kapitalpläne nicht durch betriebliche Probleme, Eigentumsrechtsfragen, Verlust der Genehmigungen, Umweltangelegenheiten, Stromversorgung, Arbeitsstreitigkeiten, Finanzierungsbedarf oder ungünstige Wetterbedingungen unterbrochen werden; dass Rubicon weiterhin in der Lage sein wird, ausgebildete Mitarbeiter zu rekrutieren und zu behalten; und dass es keine wesentlichen ungeplanten Abweichungen bei den Kosten für Energie oder sonstige Hilfsgüter gibt.

Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Errungenschaften von Rubicon von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften, die in den zukunftsgerichteten Aussagen angegeben oder mit diesen impliziert sind, erheblich abweichen können. Diese Faktoren umfassen u. a. folgende: mögliche Abweichungen bei der Mineralisierung, des Erzgehalts oder der Ausbeute oder der Durchflussrate; Unsicherheit von Mineralrohstoffen, Unfähigkeit, das Explorationspotenzial auszuschöpfen und die Mineralqualität und die Mineralausbeute zu erzielen; tatsächliche Ergebnisse der Reklamationsaktivitäten; Unsicherheit zukünftiger Tätigkeiten, Verzögerungen bei Fertigstellung der Explorationspläne gleich aus welchem Grund einschließlich unzureichendes Kapital, Verzögerungen bei Genehmigungen und Personalmangel; Schlussfolgerungen zu zukünftigen wirtschaftlichen oder geologischen Auswertungen; Änderung der Projektparameter, da die Pläne weiter präzisiert werden; Ausfall von Geräten oder Prozessen, um wie geplant weiterzuarbeiten; Unfälle und sonstige Risiken in der Bergbauindustrie; Verzögerungen und andere Risiken in Bezug auf die Tätigkeiten; Zeitpunkt und Erhalt von Genehmigungen von Aufsichtsbehörden; die Fähigkeit von Rubicon und anderen relevanten Parteien, aufsichtsrechtlichen Bestimmungen nachzukommen; die Fähigkeit von Rubicon, ihren Verpflichtungen aus wichtigen Vereinbarungen nachzukommen, einschließlich Finanzierungsvereinbarungen; die Verfügbarkeit von Mitteln für vorgeschlagene Programme und Betriebskapital zu angemessenen Bedingungen; die Fähigkeit dritter Dienstleister, Leistungen zu angemessenen Bedingungen und fristgerecht zu erbringen; Risiken im Zusammenhang mit der Fähigkeit, wichtige Führungskräfte bzw. wichtiges Betriebspersonal zu binden; Kosten für Umweltauflagen und potenzielle umweltbezogene Haftung; Unzufriedenheit der Gemeinschaften vor Ort oder Streitigkeiten mit diesen oder den Ureinwohnern; Ausfall von Anlagen, Geräten oder Prozessen, um wie geplant tätig zu sein; Marktbedingungen und allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Bedingungen; die Durchführung und die Auswirkungen der Umstrukturierung; unsere Fähigkeit, genügend Cashflow aus unserem Geschäftsbetrieb zu generieren oder eine ausreichende Finanzierung zu erhalten, um unsere Kapitalausgaben und das nötige Betriebskapital abzudecken und unseren anderen Verpflichtungen nachzukommen; die Volatilität unseres Aktienkurses und die Eignung unserer Stammaktien, weiterhin an der TSX notiert zu bleiben und gehandelt zu werden, sowie unsere Fähigkeit, die Beziehungen mit Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern, Aktionären und anderen Dritten angesichts unserer aktuellen Liquiditätssituation und des CCAA-Verfahrens aufrecht zu erhalten.

Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten für das Datum dieser Pressemitteilung. Rubicon lehnt jegliche Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger bzw. sonstiger Ereignisse zu aktualisieren, außer soweit dies aufgrund geltender Wertpapiergesetze vorgeschrieben ist. Leser werden aufgefordert, die im Managementbericht für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2015 genannten Risiken unter dem Punkt „Risikofaktoren“ sorgfältig zu prüfen und für eine Besprechung derjenigen Faktoren zu berücksichtigen, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften von Rubicon von geplanten Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften in der Zukunft, die in den zukunftsgerichteten Aussagen angegeben oder mit diesen impliziert sind, wesentlich unterscheiden könnten. Leser werden darüber hinaus darauf hingewiesen, dass die zuvor genannte Liste der Annahmen und Risikofaktoren nicht erschöpfend ist. Potenziellen Investoren wird daher empfohlen, sich den in dieser Pressemitteilung enthaltenen ausführlicheren Bericht von Rubicon zur Geschäfts- und Finanzlage sowie zu den Zukunftsaussichten anzusehen. Die hierin genannten zukunftsgerichteten Aussagen werden ausdrücklich aufgrund dieses Hinweises als solche ausgewiesen.



Qualifizierter Sachverständiger

Der Inhalt dieser Pressemitteilung wurde von George Ogilvie, P.Eng., Präsident und Chief Executive Officer, gelesen und genehmigt. Herr Ogilvie ist der qualifizierte Sachverständige im Sinne von NI 43-101.

Die Toronto Stock Exchange hat diese Pressemitteilung nicht geprüft und übernimmt keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit ihres Inhalts.




Kontakt:

Allan Candelario
Director, Investor Relations and Corporate Development
Tel.: +1 (416) 766-2804
E-Mail: ir@rubiconminerals.com
Web: www.rubiconminerals.com
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Battle North Gold Corp.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"