Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Monarques Gold schneidet bei Croinor 37,0 g/t Gold über 0,5 m

29.03.2017  |  Rohstoff-Welt.de
Monarques Gold Corp. veröffentlichte Anfang der Woche erste Ergebnisse des 2017er Bohrprogramms bei der Goldliegenschaft Croinor, die sich 70 km östlich von Val-d´Or im kanadischen Quebec befindet. Insgesamt sollen Bohrungen im Umfang von 10.000 Metern vorgenommen werden, um die Gebiete, die im letzten Jahr die besten Ergebnisse lieferten, genauer zu untersuchen, das Gebiet Gold Bug zu explorieren und bei der Croinor-Lagerstätte in der Tiefe Bohrungen durchzuführen.

Folgende neue Abschnitte wurden gemeldet:

CR-17-522:
•  3,1 Meter mit 7,57 g/t Gold
und darin 12 g/t Gold über 1,1 Meter

CR-17-523:
•  2,6 Meter mit 1,91 g/t Gold
• 2,0 Meter mit 6,60 g/t Gold
•  0,9 Meter mit 2,83 g/t Gold
•  4,8 Meter mit 3,04 g/t Gold

CR-17-524:
• 1,3 Meter mit 0,86 g/t Gold
•  4,1 Meter mit 6,69 g/t Gold
und darin 37 g/t Gold über 0,5 Meter und 10,3 g/t Gold über 0,7 Meter
•  0,5 Meter mit 1,80 g/t Gold
•  2,2 Meter mit 0,80 g/t Gold


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Monarch Gold Corp.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"