Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Quadro Resources erhält von Metals Creek und Benton Option für die Staghorn-Liegenschaft

08.06.2017  |  Minenportal.de
Metals Creek Resources Corp. und Benton Resources Inc. meldeten gestern eine Vereinbarung mit Quadro Resources Ltd., wonach Quadro die Option erhalten soll, 100% an Metals Creek sowie die Staghorn-Liegenschaft von Benton sowie sämtliche Rechte an der Liegenschaft Rose Gold zu erwerben.

Gemäß Vereinbarung muss Quadro:
• eine Aktienkonsolidierung auf der Basis 2:1 durchführen;
• bestimmte ausstehende Schulden und Verbindlichkeiten begleichen;
• eine Finanzierung in Höhe mindestens 1 Mio. $ abschließen;
• jeweils 4.000.000 Stammaktien an Metals Creek und Benton ausgeben.

Weiterhin muss Quadro alle Verpflichtungen in Bezug auf die Rose-Gold-Liegenschaft übernehmen. Anstelle der bisher vereinbarten 225.000 Stammaktien von Metals Creek und 225.000 Stammaktien von Benton werden von der die Option gewährenden Firma nun Aktien von Quadro akzeptiert.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Benton Resources Inc.
Bergbau
A1J1ME
CA0832981090
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"