Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Marlin Gold Mining schneidet 2,73 g/t Gold über 38,7 m

13.06.2017  |  Minenportal.de
Marlin Gold Mining Ltd. meldete gestern neue, positive Bohrergebnisse von der zu 100% unternehmenseigenen Goldmine La Trinidad in Sinaloa, Mexiko. Die untersuchten Bereiche waren zuvor teilweise als taubes Gestein eingeordnet worden, sodass die enthaltenen Mineralisierungen den geschätzten Goldgehalt dieses Lagerstättenabschnitts erhöhen werden. Das Unternehmen plant, innerhalb von zwei Monaten mit dem Abbau des vielversprechendsten Abschnitts zu beginnen.

Um den Minenplan weiterzuentwickeln sind künftig zusätzliche Bohrungen geplant. Zudem sollen südlich und südwestlich des aktuellen Abbaugebietes weitere Bereiche der Mineralisierung getestet werden, die die Lebensdauer der Mine unter Umständen verlängern könnten.

Zu den besten Ergebnissen der jüngsten Bohrungen zählen nach Angaben von Marlin Gold:

•  Bohrloch 17TRD52: 2,73 g/t Gold über 38,70 m; darin 5,12 g/t Gold über 14,00 m
•  Bohrloch 17TRD53: 2,36 g/t Gold über 8,00 m
•  Bohrloch 17TRD56: 2,31 g/t Gold über 6,17 m


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Marlin Gold Mining Ltd.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"