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Sibanye Gold Ltd.: Trading Statement und Betriebsleistung für 6 Monate mit Ende 30.6.2017

17.08.2017  |  IRW-Press
Westonaria, 17. August 2017 - In Bezug auf Paragraf 3.4(b) der Listing Requirements (Kotierungsvoraussetzungen) der JSE Limited (JSE) müssen Emittenten ein Trading Statement veröffentlichen so bald sie davon überzeugt sind, dass ein angemessener Gewissheitsgrad besteht, dass die Finanzergebnisse des zu berichtenden Zeitraums mindestens um 20% von den Ergebnissen des entsprechenden vorherigen Zeitraums abweichen.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass Sibanye einen angemessenen Gewissheitsgrad hat, dass es einen zurechenbaren Verlust von mindestens ZAR 4,8 Milliarden (US$360 Mio.) in den sechs Monaten mit Ende 30. Juni 2017 (betreffender Zeitraum) berichten wird, verglichen mit einem zurechenbaren Gewinn von ZAR 333 Millionen (US$ 22 Mio.) in den sechs Monaten mit Ende 30. Juni 2016 (Vergleichszeitraum).

Der Gewinnrückgang ist in erster Linie den Einmaleffekten zuzuschreiben, die um das Vierfache höher waren als im Vergleichszeitraum sowie einer 14prozentigen Aufwertung des Rands gegenüber dem US-Dollar, was sich auf die Einnahmen des Konzerns auswirkte. Einmaleffekte in Höhe von ungefähr ZAR 4,4 Milliarden (US$333 Mio.) für den Zeitraum schließen unter anderem ein:

- Eine Firmenwertabschreibung von ZAR 2,8 Milliarden (US$ 211 Mio.) hinsichtlich der Einstellung der Verluste schreibenden Betriebe Cooke und Beatrix West, was am 3. August 2017 bekannt gegeben wurde;

- Eine betriebliche Gesundheitsvorsorgerücklage in Höhe von ZAR 1,1 Milliarden (US$ 82 Mio.) hinsichtlich eines möglichen Vergleichs der Silikose-Sammelklage und damit verbundener Kosten; und

- Kosten von ZAR 402 Millionen (US$ 30 Mio.) in Verbindung mit der Akquisition der Stillwater Mining Company (Stillwater) in diesem Zeitraum.

Der Gewinn pro Aktie (Earnings per share, EPS) und Headline Earnings per Share (HEPS, nicht bereinigte Gewinne pro Aktie) für den Zeitraum wurden zusätzlich beeinflusst durch die Ausgabe von 1.195.787.294 neuer Sibanye-Stammaktien gemäß der Bezugsrechtsausgabe in Höhe von US$ 1 Milliarde, die am 9. Juni 2017 schloss. Sibanye hat deshalb einen angemessenen Gewissheitsgrad, dass für den Zeitraum der Verlust pro Aktie mindestens 320 Cent (24 US-Cent) und der HEPS mindestens 145 Cent (11 US-Cent) betragen wird. EPS und HEPS im Vergleichszeitraum (bereinigt um den Bonuseffekt der Bezugsrechtsausgabe zu reflektieren) waren 24 Cent (2 US-Cent) bzw. 79 Cent (5 US-Cent). Dies repräsentiert einen Rückgang von 1.433% gegenüber den EPS und einen Rückgang um 284% gegenüber den HEPS.

Normalisierte Gewinne pro Aktie (die gewinn- und verlustbereinigt sind für Wechselkurse und Finanzinstrumente, Einmaleffekte und Anteil am Ergebnis assoziierter Gesellschaften nach Steuer) werden laut Erwartungen bei mindestens 65 Cent (5 US-Cent) liegen verglichen mit normalisierten Gewinnen pro Aktie (bereinigt um den Bonuseffekt der Bezugsrechtsausgabe zu reflektieren) von 152 Cent (10 US-Cent) im Vergleichszeitraum bzw. ein Rückgang um mindestens 143%.

Die Finanzinformation, auf der das Trading Statement beruht, wurde von den Wirtschaftsprüfern des Unternehmens geprüft oder berichtet.


Betriebsleistung

Goldbergbau in Südafrika


Die Goldproduktion in den sechs Monaten mit Ende 30. Juni 2017 sank gegenüber dem Vergleichszeitraum um 8% auf 21.418 kg (688.600 Unzen). Dies beruhte in erster Linie auf der Betriebsunterbrechung in Cooke 4 während der zweiten Hälfte des Jahres 2016, der Auswirkung illegaler Abbauarbeiten in den Betrieben Cooke und niedrigerer Abbauvolumen und Gehalte in Beatrix West. Maßnahmen zur Korrektur dieser unterdurchschnittlichen Leistungen der Betriebe wurden unternommen, S189 Beratungen sind im Gange (siehe https://www.sibanyegold.co.za/investors/news/company-announcements/2017, die Pressemitteilung vom 3. August 2017).

Die Betriebskosten der südafrikanischen Goldbergbaubetriebe stiegen absolut gesehen gegenüber dem Vergleichszeitraum um ungefähr 3% auf ZAR 8.923 Millionen bei 4% höheren Stückkosten von ZAR 900/Tonne verarbeitetem Material. Die gesamten Cash Costs und All-in sustaining cost (AISC) stiegen um 9% bzw. 8% auf ZAR 414.902/kg bzw. ZAR 485.441/kg, was die niedrigere Goldproduktion reflektiert. Die Kostenstrukturen in Verbindung mit den Betrieben Cooke und Beatrix West sowie die Produktion dieser Betriebe ausgenommen, läge der AISC ungefähr ZAR 25.000/kg niedriger.


PGM-Bergbaubetriebe in Südafrika

Die anhaltende Integration der südafrikanischen PGM-Betriebe ist erfreulich gewesen, wobei sich die gegen Ende 2016 gelieferte solide Leistung im ersten Halbjahr 2017 fortsetzte.

Die zurechenbare 4E PGM-Produktion von ungefähr 590.000 Unzen ist auf dem Weg das obere Ende der Jahresprognose bei durchschnittlichen Betriebskosten für die sechs Monate mit Ende 30. Juni 2017 von ungefähr ZAR 10.400/4Eoz zu erreichen, weit unter der durchschnittlichen Kostenprognose für das Jahr. Dies reflektiert den positiven Fortschritt, der bei der Realisierung der Kosten- und Betriebssynergien gemacht wurde, und reflektiert das mögliche Potenzial für die anfänglichen ZAR 800 Millionen an identifizierten jährlichen Leistungen.


PGM-Bergbaubetriebe in den USA

Die PGM-Bergbaubetriebe in den USA umfassen die Mine Stillwater, die Mine East Boulder, die Aufbereitungsanlagen Columbus, Recyclingbetriebe und das Projekt Blitz, die mit Wirkung zum 4. Mai 2017 in den Konzern integriert wurden.

Für die zwei Monate unter Sibanyes Kontrolle wurde eine 2E PGM-Produktion von ungefähr 93.800 Unzen zu einem AISC von US$ 622/2Eoz erwartet. Auf Jahresbasis lässt sich das gut mit der berichteten Produktion von 549.000 Unzen und einem durchschnittlichen AISC von US$ 622/2Eoz im Jahr 2016 vergleichen. Die den Recyclingbetrieben zugeführten und verkauften ca. 340.000 bzw. 255.000 PGM-Unzen liegen weit über dem Durchschnitt des Jahres 2016. Mit einem Gesamtpreis für 2E PGM, der zurzeit um US$150/2Eoz höher ist als 2016 sind die Aussichten für die Betriebe in den USA günstig.


Weitere Einzelheiten zur betrieblichen Gesundheitsvorsorgerücklage

Eine Branchenarbeitsgruppe (bestehend aus Sibanye, Harmony Gold Mining Company Limited, African Rainbow Minerals Ltd., Anglo American South Africa Limited, AngloGold Ashanti Ltd. und Gold Fields Ltd.) wurde im Jahre 2014 gegründet, um sich mit Fragen hinsichtlich der Entschädigung und der medizinischen Versorgung für Berufslungenkrankheiten (Occupational Lung Diseases, OLD) in der südafrikanischen Goldbergbaubranche (die Arbeitsgruppe) zu befassen.

Sibanye und den anderen Unternehmen der Arbeitsgruppe wurde unter anderem am 21. August 2013 ein Antrag auf eine Sammelklage zugestellt. Die Unternehmen glauben nicht, dass sie hinsichtlich der vorgelegten Forderungen haftbar sind, und wehren sich dagegen. Sie glauben jedoch, dass sie zusammenarbeiten sollten, um eine Lösung für diese Altlast der südafrikanischen Bergbaubranche zu finden.

Am 13. Mai 2016 verfügte der Oberste Gerichtshof Gauteng in Südafrika (das Oberste Gericht) unter anderem: (1) die Zertifizierung von zwei Kategorien: (a) eine Silikose-Kategorie mit derzeitigen und ehemaligen Minenarbeitern, die an Silikose erkrankten und den Angehörigen der Minenarbeiter, die aufgrund der Silikose verstarben; und (b) eine Tuberkulose-Kategorie mit derzeitigen und ehemaligen Minenarbeitern, die in den Minen über einen Zeitraum von nicht weniger als zwei Jahren gearbeitet haben und an Lungentuberkulose erkrankten sowie den Angehörigen der Minenarbeiter, die aufgrund der Lungentuberkulose verstarben; und (2) dass das allgemeine Recht weiterentwickelt wird, um dafür zu sorgen, dass wenn ein Geschädigter auf Schadenersatz klagt und vor Abschluss der Klagebeantwortung stirbt, die Forderung auf Schadenersatz der Erbmasse des verstorbenen Geschädigten übertragen wird. Die Entwicklung der zwei zertifizierten Kategorien wird in zwei Phasen erfolgen: (i) die Bestimmung häufiger Probleme auf Ablehnungsbasis und (ii) die Anhörung und Bestimmung individualisierter Sachverhalte auf Ablehnungsbasis. Ferner wurden die Kosten zugunsten des Geschädigten zugesprochen. Das Urteil des Obersten Gerichts entspricht keinem Urteil, das auf den Forderungen der Geschädigten basiert. Die Höhe der Entschädigung wurde bis jetzt für keinen der Geschädigten in der Sammelklage oder für irgendein anderes Mitglied der Kategorien quantifiziert.

Sibanye und die anderen Beklagten glauben, dass sich das Urteil eine Anzahl sehr komplexer und wichtiger Fragen annimmt, einschließlich einer weitreichenden Änderung des bürgerlichen Rechts, die zuvor von keinem anderen Gericht in Südafrika berücksichtigt wurden. Das Oberste Gericht fand, dass der Umfang und die Größenordnung der vorgeschlagenen Forderungen beispiellos in Südafrika sind und die Sammelklage eine neue und komplexe Tatsachen- und Rechtsfrage ansprechen würde. Die Beklagten haben Berufung gegen das Urteil eingelegt, da sie glauben, dass das Gerichtsurteil in einigen Punkten nicht korrekt ist und ein anderes Gericht eine unterschiedliche Entscheidung treffen könnte.

Am 24. Juni 2016 hat das Oberste Gericht der Berufung der Minengesellschaften gegen das Urteil einer Änderung des bürgerlichen Rechts hinsichtlich der Übertragbarkeit der Schadensersatzforderungen stattgegeben. Es lehnte die Berufung gegen die Zertifizierung der Silikose- und Tuberkulose-Kategorien ab. Am 15. Juli 2016 reichten Sibanye und die anderen Beklagten Petitionen beim Obersten Berufungsgericht ein für eine Berufung gegen die Zertifizierung der zwei getrennten Kategorien für Silikose und Tuberkulose. In einem Versuch eine Verzögerung aufgrund eines Berufungsprozesses zu verkürzen, ist es zulässig zu verlangen, dass die Berufungen beschleunigt bearbeitet werden. Am 21. September 2016 gewährte das Oberste Berufungsgericht den Beklagten die Berufung gegen alle Aspekte des Urteils des Obersten Gerichts über die Kategorienzertifizierung, das im Mai 2016 verkündet wurde. Die Berufungsanhörung vor dem Obersten Berufungsgericht ist für die Zeit vom 19. Bis 23. März 2018 vorgesehen.

Aufgrund des Fortschritts, der von der Arbeitsgruppe bei verschiedenen Fragen erzielt wurde, ist das Management jetzt in einer Lage, den möglichen Anteil des Unternehmens an einer möglichen Regelung der Sammelklage und der damit verbundenen Kosten zuverlässig in einem annehmbaren Rahmen abzuschätzen. Als Ergebnis hat das Unternehmen ZAR 1,1 Milliarden (US$82 Mio.) vor Steuer für diese Verpflichtung bereitgestellt, die sich in diesem Zeitraum negativ auf die Gewinne auswirken wird.

Das endgültige Ergebnis dieser Verhandlungen und die Maßnahmen des Gerichts auf das Abkommen bleiben ungewiss und folglich unterliegt die Rücklage zukünftigen Anpassungen.


Vorlage der Ergebnisse

Sibanye finalisiert ihre Betriebs- und Finanzergebnisse für die sechs Monate mit Ende 30. Juni 2017, die bei SENS um 8Uhr (zentralafrikanische Zeit, CAT) am Mittwoch den 30. August 2017 veröffentlicht werden. Der Präsentation der Ergebnisse um 10Uhr (CAT) geht ein Event an der JSE voraus (von 8Uhr bis 8Uhr30, CAT), um die Aufnahme der Stillwater-betriebe in den Sibanye-Konzern zu hervorheben. Für weitere Informationen siehe www.sibanyegold.za.



Kontakt:

James Wellsted, SVP Investor Relations
Sibanye Gold Ltd.
Tel. +27 83 453 4014
james.wellsted@sibanyegold.co.za

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch

Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa Proprietary Limited

Sibanye Gold Ltd.
Reg. 2002/031431/06
Incorporated in the Republic of South Africa
Share code: SGL
ISIN - ZAE000173951
Issuer code: SGL
(Sibanye Gold, Sibanye, the Company and/or the Group)

Business Address:
Libanon Business Park
1 Hospital Street
(Off Cedar Ave)
Libanon, Westonaria, 1780

Postal Address:
Private Bag X5
Westonaria, 1780
Tel +27 11 278 9600
Fax +27 11 278 9863



Vorausschauende Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält vorausschauende Aussagen gemäß der Safe Harbor-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act of 1995. Vorausschauende Aussagen können durch folgende Worte identifiziert werden wie z.B. anvisieren, werden, vorhersagen, erwarten, planen, Potenzial, beabsichtigen, schätzen, erwarten, können und andere ähnliche Ausdrücke, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder anzeigen oder die keine Aussagen historischer Tatsachen sind. Die vorausschauenden Aussagen in dieser Pressemitteilung beinhalten eine Anzahl bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, wobei viele dieser schwer vorherzusagen sind und im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle Sibanyes liegen. Diese könnten dazu fuhren, dass Sibanyes tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den historischen Ergebnissen oder etwaigen zukünftigen Ergebnissen abweichen, die durch solche vorausschauenden Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Diese vorausschauenden Aussagen sind nur an dem Datum gültig, an dem sie gemacht wurden. Sibanye ist nicht verpflichtet, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Änderungen seiner Erwartungen zu aktualisieren außer durch entsprechende Rechtsvorschriften.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Firmenwebsite!

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