Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Sibanye-Stillwater: Update für das Projekt Blitz

19.09.2017  |  IRW-Press
Westonaria, 15.9.2017 - Sibanye-Stillwater berichtet über die positiven Fortschritte bei der Entwicklung des Projektes Blitz in ihren US-amerikanischen PGM-Betrieben im US-Bundesstaat Montana.

Die Vererzung im Projekt Blitz wurde am Ende der Entwicklungsstrecke auf Niveau 5300 E und einem 10 Strossen umfassenden Blockbereich des Projekts angefahren. Die Probennahme in dem vererzten Abschnitt hat einen Gehalt von 2,3 Unzen/Tonne (79 Gramm/Tonne) über die gesamte Abschnittsmächtigkeit des Erzkörpers von insgesamt 3,8m bestätigt. Die nachgewiesenen und vermuteten Gehalte des Erzvorrats der Mine Stillwater einschließlich des Projekts Blitz wurden zum 31. Dezember 2016 mit 0,57 Unzen/Tonne (19,55 Gramm/Tonne) angegeben.

Das gesamte Gestein aus diesem ersten Erzanschnitt wird zurzeit auf Halde geschüttet. Die Projektentwicklung wird fortgesetzt, um die für den Beginn der ersten Produktion aus dem Projekt Blitz benötigte Infrastruktur einzurichten.

Das Projekt Blitz ist eine Brownfield-Erweiterung der bestehenden Mine Stillwater, die laut Erwartungen die Produktion der US-amerikanischen PGM-Betriebe um ungefähr 300.000 2E Unzen pro Jahr nach Erreichen des Dauerbetriebs erhöhen wird (gegen Ende 2021 bis Anfang 2022 erwartet). Ferner erwartet man, dass die höheren Produktionsniveaus aus Blitz die Betriebskosten der Mine Stillwater reduzieren werden.

Neal Froneman sagte: Das Projekt Blitz wurde als wichtige Triebkraft in der Stillwater-Transaktion erkannt und die erste Durchörterung des JM Reef in diesem Bereich ist ein wichtiger Meilenstein. Dies hat die bis dato durchgeführten geologischen Modellierungen bestätigt und untermauert unser Vertrauen in das Potenzial dieses Erzkörpers.


Aussage der kompetenten Person

Die Informationen in dieser Pressemitteilung, die sich auf Entwicklungsergebnisse und andere wissenschaftliche und technische Informationen beziehen, basieren auf Informationen, die von Herrn Brent Lamoure zusammengestellt wurden. Herr Lamoure ist ein Vollzeit-Mitarbeiter der Sibanye-Stillwater und ein qualifiziertes fachkundiges Mitglied der Mining and Metallurgical Society of Amerika. Herr Lamoure verfügt über ausreichendes Wissen und Erfahrung über diesen hier vorliegenden Vererzungs- und Lagerstättentyp. Seine Tätigkeiten qualifizieren ihn als kompetente Person gemäß SAMREC. Herr Lamoure stimmt den hier eingefügten Informationen, die auf seinen Informationen basieren, in Form und Kontext je nach Erscheinen zu. Ein technischer Bericht hinsichtlich der Mineral-(Erz)-Vorräte in den Abbaubetrieben der Stillwater Mining Company wurde im Februar 2017 von Behre Dolbear angefertigt und auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht.



Kontakt:

James Wellsted, Head of Investor Relations
Sibanye Gold Ltd.
Tel. +27 (0) 83 453 4014
ir@sibanyegold.co.za

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch

Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa (Proprietary) Limited



Vorausschauende Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält vorausschauende Aussagen gemäß der Safe Harbor-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act of 1995. Vorausschauende Aussagen können durch folgende Worte identifiziert werden wie z.B. anvisieren, werden, vorhersagen, erwarten, planen, Potenzial, beabsichtigen, schätzen, erwarten, können und andere ähnliche Ausdrücke, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder anzeigen oder die keine Aussagen historischer Tatsachen sind. Die vorausschauenden Aussagen in dieser Pressemitteilung beinhalten eine Anzahl bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, wobei viele dieser schwer vorherzusagen sind und im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle Sibanye-Stillwaters liegen. Diese könnten dazu fuhren, dass Sibanye-Stillwaters tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den historischen Ergebnissen oder etwaigen zukünftigen Ergebnissen abweichen, die durch solche vorausschauenden Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Diese vorausschauenden Aussagen sind nur an dem Datum gültig, an dem sie gemacht wurden. Sibanye-Stillwater ist nicht verpflichtet, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Änderungen seiner Erwartungen zu aktualisieren außer durch entsprechende Rechtsvorschriften.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Firmenwebsite!

Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Sibanye Stillwater Ltd.
Bergbau
A2PWVQ
ZAE000259701

weitere Unternehmen:

Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"