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Sibanye-Stilwater: Benachrichtigung hinsichtlich Bedingungen von Abschnitt 45(5) des Companies Act 71 von 2008

28.09.2017  |  IRW-Press
Westonaria, 28. September 2017 - Nach dem Abschluss des Erwerbs von Stillwater Mining Company (eingetragen im US-Bundesstaat Delaware) (Stillwater) hat das Unternehmen den Rückfinanzierungsprozess des Überbrückungskredits finalisiert, den das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften verwendet haben, um die Übernahme von Stillwater (die Akquisitionsverbindlichkeiten) mit unterschiedlichen Mitteln zu finanzieren, was im jüngsten Wandelanleihenangebot des Unternehmens (die Wandelanleihe) gipfelte, das am 26. September 2017 abgeschlossen wurde. Das Unternehmen unterzeichnet auch Abkommen, um Stillwater in bestehende Dispositionskredite der Sibanye-Stillwater Group (die bestehenden Dispositionskredite) zu integrieren.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Board of Directors des Unternehmens gemäß den Bedingungen von Abschnitt (Section) 45(5) des Companies Act 71 von 2008 (der Companies Act) und gemäß einem bei der Jahreshauptversammlung des Unternehmens am 23. Mai 2017 (die Jahreshauptversammlung) gefassten Sonderbeschluss einen Beschluss gefasst hat, dem zufolge Thor US Holdco Inc. (US Holdco), einer indirekten 100-Prozent-Tochtergesellschaft des Unternehmens, finanzielle Unterstützung bereitgestellt wird, indem US Holdco 362,4 Millionen US-Dollar (das Darlehen) zum Zweck der Kapitalisierung seiner 100-Prozent-Tochtergesellschaft Stillwater überwiesen wird. Diese Verwendung der Einnahmen aus den Wandelanleihen durch das Unternehmen wird es Stillwater ermöglichen, die Akquisitionsverbindlichkeiten direkt zu begleichen. Das Darlehen stellt eine direkte und/oder indirekte finanzielle Unterstützung gemäß den Bedingungen von Abschnitt 45(2) des Companies Act dar.

Das Unternehmen hat bestimmte Zusätze der bestehenden Dispositionskredite vereinbart, um die jüngsten Änderungen in der Sibanye-Stillwater Group widerzuspiegeln. Diese Zusätze erfordern, dass das Unternehmen die seinen Tochtergesellschaften bereitgestellten Garantien und die finanzielle Unterstützung gemäß Abschnitt 45 des Companies Act bestätigt.

Es muss daher auch darauf hingewiesen werden, dass das Board gemäß den Bedingungen von Abschnitt 45(5) des Companies Act und gemäß dem bei der Jahreshauptversammlung gefassten Sonderbeschluss entsprechende Beschlüsse gefasst hat, um Tochtergesellschaften des Unternehmens sowie verbundenen und miteinander verbundenen Unternehmen und Organisationen weiterhin Garantien und finanzielle Unterstützung gemäß den geänderten Bedingungen der bestehenden Dispositionskredite bereitstellen wird, die allesamt eine direkte und/oder indirekte finanzielle Unterstützung gemäß den Bedingungen von Abschnitt 45(2) des Companies Act darstellen.

Unter Berücksichtigung aller vernünftigen finanziellen Umstände des Unternehmens hinsichtlich der Bestimmungen von Abschnitt 45 in Zusammenhang mit Abschnitt 4 des Act gibt das Board bekannt, dass

- das Unternehmen unmittelbar nach der Bereitstellung der oben beschriebenen finanziellen Unterstützung den Solvenz- und Liquiditätstest gemäß Abschnitt 4 des Act bestehen würde;

- alle relevanten Bedingungen und Einschränkungen hinsichtlich der Gewährung einer solchen finanziellen Unterstützung durch das Unternehmen gemäß der Gründungsurkunde des Unternehmens erfüllt werden;

- die Bedingungen, denen eine solche finanzielle Unterstützung unterliegt, für das Unternehmen fair und vernünftig sind.



Kontakt:

James Wellsted, Head of Investor Relations
Sibanye Gold Ltd.
Tel. +27 83 453 4014
ir@sibanyegold.co.za

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch

Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa Proprietary Limited



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