Sibanye Gold: Mitteilung über Akquisition von Nießbrauchsrechten an Wertpapieren
03.11.2017 | IRW-Press
Johannesburg, den 3.11.2017: In Übereinstimmung mit Artikel 122(3)(b) des Aktiengesetzes 71 von 2008 (das Gesetz), der Verordnung 121(2)(b) der aktienrechtlichen Vorschriften, 2011 (die Vorschriften) und § 3.83 (b) der begrenzten Notierungsanforderungen der Johannesburger Börse, werden die Aktionäre hiermit darauf hingewiesen, dass Sibanye-Stillwater eine formelle Mitteilung in Bezug auf den Erwerb einer Beteiligung an den Stammaktien des Unternehmens seitens der Public Investment Corporation Limited (PIC) erhielt. Demnach belaufen sich die von PIC gehaltenen Gesamtbeteiligungsanteile auf 10,826% der insgesamt vom Unternehmen ausgegebenen Aktien.
Wie von Artikel 122(3)(a) des Gesetzes vorgesehen, reichte Sibanye-Stillwater die verlangte Mitteilung beim Kontrollgremium für Übernahmen ein.
Investor Relations Kontakt:
James Wellsted
Head of Investor Relations
Sibanye Gold Ltd.
Tel. +27 83 453 4014
ir@sibanyegold.co.za
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch
Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa Proprietary Limited
Vorausschauende Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält vorausschauende Aussagen gemäß der Safe Harbor-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act of 1995, inklusive aller Aussagen die in Zusammenhang mit den erwarteten Produktionsvolumen stehen. Vorausschauende Aussagen können durch folgende Worte identifiziert werden wie z.B. anvisieren, werden, vorhersagen, erwarten, planen, Potenzial, beabsichtigen, schätzen, erwarten, können und andere ähnliche Ausdrücke, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder anzeigen oder die keine Aussagen historischer Tatsachen sind. Die vorausschauenden Aussagen in dieser Pressemitteilung beinhalten eine Anzahl bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, wobei viele dieser schwer vorherzusagen sind und im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle Sibanye-Stillwaters liegen. Diese könnten dazu fuhren, dass Sibanye-Stillwaters tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den historischen Ergebnissen oder etwaigen zukünftigen Ergebnissen abweichen, die durch solche vorausschauenden Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Diese vorausschauenden Aussagen sind nur an dem Datum gültig, an dem sie gemacht wurden. Sibanye-Stillwater ist nicht verpflichtet, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Änderungen seiner Erwartungen zu aktualisieren außer durch entsprechende Rechtsvorschriften.
Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!
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