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Die Kosten der "Völkerwanderungswelle" stellen alles in den Schatten

18.01.2018  |  Vertrauliche Mitteilungen
Die Kosten der aktuellen "Völkerwanderungswelle" nehmen inzwischen astronomische Dimensionen an.

Der deutsche Ökonom Hans-Werner Sinn rechnete allein die in Deutschland entstehenden Kosten auf langfristig bis zu 450 Mrd. € hoch. Dagegen nimmt sich der Schadensbetrag von etwa 7 Mrd. €, die vor Jahren die die Finanzwelt erschütternde Pleite der "Hypo Alpe Adria-Bank" forderte, geradezu wie ein Trinkgeld aus.

Vor diesem Hintergrund wird verständlich, daß die meisten Politiker zwar nichts gegen die diese Ausgaben verursachenden Zustände unternehmen wollen aber gleichwohl versuchen, jede direkte Verantwortung dafür von sich zu weisen.

Unabhängig davon sollten die vorstehend genannten Kostenrisiken (die unter ungünstigen Bedingungen durchaus in der Lage wären, zukünftige Staatshaushalte regelrecht zu sprengen) die Forderung legitim erscheinen lassen, jeden "unberechtigten" Asylbewerber möglichst schnell wieder außer Landes zu bringen und den Familiennachzug so restriktiv wie geboten (und unter humanitären Gesichtspunkten möglich) zu gestalten.

Dies sollte nach Auffassung des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) auch für die aus Syrien stammenden Flüchtlinge gelten. Er fordert dafür eine Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien und eine anschließende Überprüfung des noch geltenden, strengen Abschiebestopps.

Zwar weist auch Herrmann auf die in einigen Teilregionen Syriens noch anhaltenden Kriegshandlungen hin und er will nicht ausschließen, daß es auch in Zukunft noch zur Verfolgung einzelner Regimegegner kommen könnte.

Doch dies alles könne nichts daran ändern, daß man den aus Syrien stammenden Flüchtlingen alsbald einen konkreten Nachweis ihrer "Verfolgungsgefahr" in der Heimat abverlangen dürfe, um ihnen dann in Deutschland oder auch Österreich Asyl und Aufenthaltsrechte zu gewähren.

Für die meisten dieser Flüchtlinge müsse es dann wahrscheinlich zur Rückreise in die Heimat kommen, gegebenenfalls auch unter leichtem Zwang, meint Herrmann sinngemäß.

In diesem Zusammenhang ist auch ein Hinweis auf die Genfer Flüchtlingskonventionen angebracht, laut denen allein ein in der Heimat tobender Krieg kein Asylgrund ist. Hieran hielten sich im übrigen auch die deutschen Behörden weitgehend, die den meisten Syrien-Flüchtlingen eben kein Asyl, sondern nur ein "humanitäres Duldungsrecht" zugestanden.

Dieses war und ist kriegsbedingt und müßte folglich mit Kriegsende auch wieder erlöschen. Nun für eine humanitär nicht zu beanstandende Rückführung der „geduldeten“ Syrer zu sorgen, wäre nicht nur auf Basis der Genfer Flüchtlingskonventionen ethisch gerechtfertigt, sondern auch ökonomisch geboten.


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4268



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