Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Coeur Mining: Reserven und Ressourcen zum Jahresende 2017

07.02.2018  |  Minenportal.de
Coeur Mining Inc. gab gestern den aktuellen Stand der mineralischen Reserven und Ressourcen an den laufenden Operationen des Unternehmens bekannt. Diese haben sich infolge des umfassenden Explorationsprogramms im letzten Jahr gegenüber 2016 deutlich erhöht.

Demnach beliefen sich die nachgewiesenen und wahrscheinlichen Reserven per 31. Dezember 2017 auf insgesamt 335,8 Mio. oz Silberäquivalent. Das entspricht einem Plus von 10% im Vergleich zum Vorjahr. Bedingt wurde der Anstieg in erster Linie durch die Erhöhung der Reserven um 36% an der Goldmine Wharf in South Dakota und um 17% am mexikanischen Gold-Silber-Projekt Palmarejo.

Die gemessenen und angezeigten Ressourcen lagen bei rund 385,7 oz Silberäquivalent und stiegen damit um 42%. Bei den abgeleiteten Ressourcen wurde sogar ein Plus von 45% gemeldet. Zum Jahresende betrugen sie 171,0 Mio. oz Silberäquivalent.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Coeur Mining Inc.
Bergbau
A0RNL2
US1921085049
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"