Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Coeur Mining Inc.: Finanzzahlen des Dezemberquartals und des Gesamtjahres 2017

08.02.2018  |  Minenportal.de
Coeur Mining Inc. veröffentlichte gestern die finanziellen Ergebnisse der zum 31. Dezember 2017 geendeten drei und zwölf Monate. Die Produktionszahlen des letzten Jahres hatte das Unternehmen bereits am 8. Januar bekanntgegeben.

Im vierten Quartal 2017 konnte Coeur Mining Einnahmen in Höhe von 214,6 Mio. $ und einen Nettogewinn von 14,3 Mio. $ bzw. 0,08 $ je Aktie verbuchen. Der operative Cashflow erhöhte sich im Vergleich zum Septemberquartal von 54,5 Mio. $ auf 91,8 Mio. $.

Im Gesamtjahr betrugen die Einnahmen 709,6 Mio. $; der Nettogewinn lag bei 10,9 Mio. $ bzw. 0,06 $ je Aktie. Der operative Cashflow erreichte 197,2 Mio. $ und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt.

Die All-In Sustaining Costs beliefen sich 2017 unternehmensweit auf 13,82 $/oz Silberäquivalent und änderten sich damit kaum im Vergleich zum Vorjahr.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Coeur Mining Inc.
Bergbau
A0RNL2
US1921085049
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"