Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Mögliche Folgen einer Bindung des Goldpreises an den Yuan

29.07.2018  |  Craig Hemke
- Seite 2 -
Wenn man nur die letzten fünf Handelstage betrachtet, wird deutlich, dass die beiden Kurse fast simultan reagieren:

Open in new window

Diese Korrelation ist weder Zufall noch allein dadurch zu erklären, dass die Trader mit Goldverkäufen auf den sinkenden Yuan reagieren. An einem Markt von der Größe des globalen Goldmarktes kann eine solche plötzlich auftretende und direkte Korrelation nur durch massive Eingriffe in den Markt hervorgerufen werden. Diese müssen wiederum so umfangreich sein, dass sie nur auf staatlicher Ebene überhaupt möglich sind. Und welcher Staat könnte ein unmittelbares Interesse daran haben, den Dollarpreis von Gold an den Yuan zu koppeln? China natürlich.

Auf die umfangreichen neuen Zölle der USA und den drohenden Handelskrieg hat China mit aggressiver Abwertung der eigenen Währung gegenüber dem US-Dollar reagiert. Um die Rohstoffpreise unterdessen "im Gleichgewicht" zu halten, greift China nun offenbar auch entschieden in die globalen Terminmärkte ein.

Die Folgen dieser Strategie sind keinesfalls zu vernachlässigen. Zunächst müssen wir uns jedoch fragen: Falls China den Yuan gegenüber dem Dollar systematisch abwertet und falls das Land aktiv in die Terminmärkte eingreift, um die relativen Rohstoffpreise in Yuan stabil zu halten, warum betreibt es dann einen solchen Aufwand, um sich vor einer Abwertung von nur 8% zu schützen?

Bedenken Sie dabei auch die potentiellen Folgen, die eine Abwertung der chinesischen Währung um 20-30% in den kommenden Monaten haben könnte. Viele Analysten sind schon seit Langem - lange bevor Trumps Steuer- und Zollpläne ein Thema waren - der Ansicht, dass eine solche Abwertung an einem freien Markt nötig wäre, nachdem China den Wechselkurs zum Dollar zuvor jahrelang vergleichsweise stabil gehalten hat.

Im August 2015 brach der Aktienindex S&P 500 innerhalb von sechs Tagen mehr als 12% ein, nachdem der Yuan 3,5% abgewertet wurde. Bislang hat sich der S&P 500 angesichts des Kursrückgangs der chinesischen Währung um 7,5% gegenüber dem Dollar gut gehalten, aber kann er auch ein Absinken um 20% verkraften? Und was bedeutet das für den Goldpreis? Da dieser nicht länger von Fundamentaldaten wie physischem Angebot und physischer Nachfrage abhängt, stellt sich die Frage, wie viel tiefer er noch sinken kann, wenn China versucht, ihn in Verbindung mit der Abwertung des Yuan nach unten zu drücken.

Das sind wichtige Fragen, über die Sie auch dann nachdenken sollten, wenn Sie kein physisches Gold besitzen. Ein Crash der Aktienmärkte würde auch die Zinssätze und die künftige Geldpolitik der Zentralbanken stark beeinflussen. Beobachten Sie also, wie sich die aktuelle Verbindung zwischen dem Yuan und dem Goldpreis bzw. den Rohstoffpreisen im Allgemeinen entwickelt und überlegen Sie, ob Sie auf die möglichen Implikationen dieser Korrelation ausreichend vorbereitet sind.


© Craig Hemke
TF Metals Report



Der Artikel wurde am 25. Juli 2018 auf www.sprottmoney.com veröffentlicht und exklusiv für GoldSeiten übersetzt.



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"