Suche
 
Folgen Sie uns auf:

De Grey Mining Ltd.: RC-Bohrungen beginnen in Prospektionsgebiet White Quartz Hill

03.10.2018  |  DGAP
De Grey Mining Ltd. (WKN: 633879; ASX: DEG, "De Grey" oder "das Unternehmen") berichtet, dass in dem Farno McMahon Joint-Venture-Gebiet (E47/2502) mit RC-Bohrungen begonnen wurde. Das Joint-Venture-Gebiet liegt ungefähr 100 km südwestlich von Port Hedland in der Region Pilbara im australischen Bundesstaat Western Australia.


Prospektionsgebiet White Quartz Hill ("White Quartz Hill")

- Ungefähr 900 Bohrmeter umfassendes Bohrprogramm ist jetzt auf White Quartz Hill im Laufen.

- Das Programm zielt auf mächtige ausstreichende Quarzgänge, die mit historischen Prospektor-Aktivitäten über eine Streichlänge von ca. 200 m in Zusammenhang stehen.

- Liegt nur 9 km südöstlich des Withnell-Trends.


Prospektionsgebiet Clarke ("Clarke")

- Ungefähr 700 Bohrmeter umfassendes RC-Bohrprogramm wird folgen.

- Es zielt auf hochgradige goldhaltige Gesteinsproben aus Quarzgängen, die über eine Streichlänge von ca. 150 m ausstreichen.

- Der Abschluss beider Bohrprogramme wird im Laufe des Oktobers erwartet.

- Eine geologische Kartierung verschiedener Prospektionsgebiete ist ebenfalls geplant.

Alle Abbildungen in dieser Meldung wollen Sie bitte in der originalen englischen Pressemitteilung ansehen.

Abbildung 1 zeigt: Bohrgerät an aktueller Stelle auf "Prospektionsgebiet White Quartz Hill".

Die ersten zwei Ziele, die Prospektionsgebiete White Quartz Hill und Clarke, befinden sich auf der Liegenschaft E47/2502 und De Grey hat eine über vier Jahre laufende Option zum Erwerb einer 75 %-Beteiligung an der Liegenschaft E47/2502 von Farno McMahon Pty Ltd, wie bereits der ASX am 21. August 2017 mitgeteilt wurde.

Das Unternehmen hat Castle Drilling mit dem Einsatz des spezialisierten RC-Bohrgeräts beauftragt, um das 1.600 Bohrmeter umfassende Bohrprogramm auf der Farno Joint-Venture-Liegenschaft durchzuführen (Abbildung 1 auf Titelseite). Dieses raupenmobile RC-Bohrgerät ist kompakt und wendig im schroffen Gelände. Es wurde zur Minimierung der Umweltbelastung eingesetzt, da keine ausgedehnten Erdarbeiten notwendig sind.

Archäologische und ethnografische Untersuchungen wurden im September von den Kariyarra Native Title Claimants durchgeführt.


Prospektionsgebiet White Quartz Hill

White Quartz Hill liegt 16 km südöstlich des Whitnell-Trends (Abbildung 2). Ein 9 RC-Bohrungen umfassendes Programm mit einer Gesamtlänge von ca. 900 m wurde zum Test einer mächtigen, von Norden nach Süden streichenden Serie ausstreichender Quarzgänge geplant. Angrenzend an diese Quarzhügel findet man Spuren historischer Prospektor-Aktivitäten (Abbildung 3). De Grey hat in dem Prospektionsgebiet bisher keine Explorationsarbeiten durchgeführt.

Abbildung 2 zeigt: Prospektionsgebiete auf E47/2502 in der Nähe des Withnell-Trends.

Abbildung 3 zeigt: Auf White Quartz Hill geplante RC-Bohrstellen.


Prospektionsgebiet Clarke

Clarke liegt 16 km südlich des Withnell-Trends. Ein 7 RC-Bohrungen umfassendes Programm mit einer Gesamtlänge von ca. 700 m wurde geplant, um sowohl unter den teilweise ausstreichenden Quarzgang als auch unter die in der Nähe liegenden kleineren divergierenden Gänge über einer Streichlänge von ungefähr 150 m zu bohren (Abbildung 4).

Wie bereits früher berichtet wurde, definierten Gesteinssplitter- und Bodenproben eine starke Bodenanomalie und signifikante hochgradige Analyseergebnisse der Gesteinssplitterproben aus den ausstreichenden Quarzgängen zeigten 28,3 g/t, 7,28 g/t 5,97 g/t, 1,72 g/t, 1,69 g/t, 1,25 g/t und 1,08 g/t. In dem Gebiet kommen auch zahlreiche von Prospektoren mithilfe von Metalldetektoren angelegte Gruben vor.

Abbildung 4 zeigt: Auf Clarke geplante RC-Bohrstellen.


Informationen hinsichtlich früherer Offenlegungen

Informationen in dieser Pressemitteilung hinsichtlich der Explorationsergebnisse in Verbindung mit früheren Offenlegungen bezüglich der Prospektionsgebiete Clarke stammen aus folgender Pressemitteilung:

- Gesteinsproben mit hochgradigen Goldgehalten erhöhen das Potenzial auf dem Joint Venture Farno McMahon, 29. November 2017

Das Unternehmen bestätigt, dass es keine Kenntnis von irgendwelchen neuen Informationen oder Daten besitzt, die wesentliche Auswirkungen auf die Informationen in diesen originalen Pressemitteilungen haben. Das Unternehmen bestätigt, dass die Form und der Zusammenhang, in dem die Funde der kompetenten Person präsentiert werden, nicht wesentlich von den originalen Pressemitteilungen abgeändert wurden.



Für weitere Informationen:

Simon Lill, Executive Chairman
oder Andy Beckwith, Technischer Direktor u. Betriebsleiter
De Grey Mining Ltd.
Tel. +61-8-9381 4108
admin@degreymining.com.au

Im deutschsprachigen Raum:
AXINO GmbH
Fleischmannstraße 15, 73728 Esslingen am Neckar
Tel. +49-711-82 09 72 11
Fax +49-711-82 09 72 15
office@axino.de
www.axino.de



Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
De Grey Mining Ltd.
Bergbau
633879
AU000000DEG6
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"