Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Coeur veröffentlicht Ergebnisse für Q4 und Gesamtjahr 2018

21.02.2019  |  Minenportal.de
Coeur Mining Inc. veröffentlichte gestern die Ergebnisse für das vierte Quartal sowie Gesamtjahr 2018. Aus diesen Daten geht hervor, dass das Unternehmen in Q4 einen Nettogewinn von 0,4 Millionen Dollar und im Gesamtjahr einen Nettoverlust von 49 Millionen Dollar verzeichnete.

Das EBITDA belief sich im vierten Quartal auf 7,9 Millionen Dollar und 2018 auf 87,1 Millionen Dollar. Der operative Cashflow betrug jeweils 0,1 Millionen Dollar in Q4 und 20,1 Millionen Dollar 2018.

Insgesamt produzierte das Unternehmen im Gesamtjahr 12,8 Millionen Unzen Silber, 359.520 Unzen Gold, 4,2 Millionen Pfund Zink und 2,1 Millionen Pfund Blei. Dabei verkauft man 12,4 Millionen Unzen Silber, 350.508 Unzen Gold, 4,4 Millionen Pfund Zink und 2,6 Millionen Pfund Blei.

Zum Ende des Jahres hin befand sich das Unternehmen im Besitz von liquiden und liquidierbaren Mitteln im Wert von 115,1 Millionen Dollar.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Coeur Mining Inc.
Bergbau
A0RNL2
US1921085049
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"