Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Südafrika: Minenproduktion Feb. 2019

15.04.2019  |  Redaktion
Wie das Statistikamt der Republik Südafrika meldet, nahm das Produktionsvolumen des südafrikanischen Bergbausektors im Februar 2019 erneut gegenüber dem Vorjahreszeitraum insgesamt ab. Den Angaben zufolge ergab sich im zweiten Monat des Jahres ein Rückgang von 7,5% gegenüber dem Vorjahresmonat.

Die größten negativen Einflüsse auf das Gesamtergebnis hatten im Februar der Abbau von Diamanten (-48,3%), der Goldbergbau (-20,6%) und der Abbau von Eisenerz (-20,7%). Weitere Produktionssenkungen verzeichnete der Abbau von Chromerzen (-8,3%), Kohle (-1,8%) und Manganerzen (-1,5).

Den größten positiven Beitrag leistete der Abbau von Platingruppenmetallen mit einer Produktionssteigerung von 17,8%. Darüber hinaus erzielten auch der Kupferbergbau (42,1%), die Nickelproduktion (20,2%) und der Abbau anderer metallischer Mineralien (9,1%) eine Zunahme im Februar.

Im Februar 2019 verzeichnete die Minenproduktion ein saisonal bereinigtes Minus von 1,5% verglichen mit Januar 2019.


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"