Komplette, legale Enteignung per Gesetz
07.11.2019 | Marc Friedrich
Das wichtigste Gesetz der letzten Jahre heißt SAG, Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, und der Name ist Programm.
Dieses Gesetz ist leise und ohne große Medienpräsenz am 1.1.2015 in Kraft getreten und hat 176 schwer lesbare Paragraphen. Die Verabschiedung im Bundestag erfolgte vor annähernd leerem Plenum zu fortgeschrittener Stunde ohne Aussprache. Es entstand aus den Lehren der Finanzkrise 2008.
Damals musste der Staat mit Garantien und Milliarden an Steuergeldern die Hypo Real Estate verstaatlichen, Aktionäre enteignen und die Commerzbank stützen. Mit dem SAG wäre es anders gelaufen. Man hätte die Aktien der Bank, aber auch alle Kontoguthaben teilweise entwerten oder sogar ganz auf null setzen können (nach § 89 SAG). Gehen wir mal davon aus, dass die Einlagensicherung noch funktioniert hätte (was bei einer so großen Bank schon mehr als unwahrscheinlich ist, auch die Sicherungstöpfe der Banken beinhalten lediglich 6,9 Milliarden Euro).
SAG betrifft Bankkunden, die sich in Sicherheit wiegen und doch jederzeit ohne rechtliche Gegenmittel enteignet werden können. Die neue Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung kann anordnen, bei drohender Insolvenz einer systemrelevanten Bank Kundengelder einzuziehen oder in Aktien der Bank zu einem von ihr festgelegten Nennwert umzuwandeln und den Nennwert herabzusetzen - bis auf 0!
Ein Widerspruchsverfahren ist ausgeschlossen. Selbst eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung. In diesem Fall gelten alle Ansprüche des Aktionärs als »erfüllt«, und zwar für immer (§ 99 Abs. 1 - 3 SAG).
Selbst wenn die Bank sich wieder erholt, gibt es kein Zurück. Interessanterweise wurde in § 5 SAG festgehalten, dass alle Funktionsträger über das nach dem SAG ablaufende Verfahren Stillschweigen zu wahren haben. Deswegen hören Sie auch nichts von dem Gesetz. Fragen Sie doch mal Ihren Vermögensverwalter, Banker oder Makler. Selbst wir müssten wahrscheinlich schweigen.
Dies bedeutet aber auch, dass gemäß § 5 SAG alle Verfahrensbeteiligten per Gesetz zum Stillschweigen angehalten sind, selbst wenn sie die Systemgefährdung einer systemrelevanten Bank vermuten. Wie 2008 bei Lehman Brothers - diese Bank hatte bis zuletzt trotz Milliardenverlusten ein Top Rating.
Wer muss im Ernstfall haften?
1. Alle Privatkunden und Firmenkunden, die Einlagen ab 100.000 Euro bei einer »systemrelevanten« Bank führen, werden im Extremfall zur Kasse gebeten. Betroffen sind Sparbuch, Giroguthaben, Fest- und Tagesgeld, Sparverträge (auch vermögenswirksame Leistungen), Namensschuldverschreibungen und vorübergehend geparkte Liquidität auf dem Wertpapierdepot.
2. Die Aktionäre der systemrelevanten Bank.
EDIS - Europäische Einlagensicherung
Die Einführung der Europäischen Einlagensicherung (EDIS) wird von Teilen der Politik forciert. Dies bedeutet, dass deutsche Banken und somit deutsche Sparer für teilweise vollkommen marode Institute in Südeuropa haften müssen. Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen laufen berechtigterweise Sturm, denn sie wissen, was ihnen und uns dann blühen wird.
Jetzt soll es an das Geld der deutschen Sparer gehen. Die EZB plant, den größten Jackpot in der Eurozone anzubohren: den deutschen Sparer und die deutschen Geldinstitute, allen voran Volksbanken und Sparkassen.
Hinter der Abkürzung EDIS verbirgt sich ein Einlagensicherungssystem für die gesamte Eurozone, das die nationalen Einlagensicherungssysteme ablösen soll.
Einlagensicherungssysteme werden mit den Beiträgen von Banken finanziert. Sie garantieren im Fall einer Insolvenz einer Bank die Einlagen der Kunden und sollen einen Banken-Run (Schaltersturm) verhindern. Die EZB plant also ein System einzurichten, das EU-weit bei einer Bankenkrise das Geld der Sparer schützt. Was geschieht jedoch, wenn die Mittel erschöpft sind?
Ferner ist zu beachten, dass bis 2024 nationale Bankenverbände in der Eurozone ihre Fonds zur Einlagensicherung füllen müssen. Doch von den verlangten Werten sind die meisten Länder weit entfernt - auch die größte Volkswirtschaft Deutschland. Dabei ist seit 2014 europaweit gesetzlich vorgeschrieben, dass Banken alle Spareinlagen ihrer Kunden bis 100.000 Euro zu 0,8 Prozent durch eigene Mittel absichern müssen.
Selbst die Töpfe, mit denen sich in Deutschland Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken innerhalb ihrer jeweiligen Verbünde in Krisenzeiten gegenseitig helfen, waren lediglich mit durchschnittlich 0,4 Prozent der gesicherten Einlagen gefüllt. Damit befindet sich Deutschland auf Platz 11 der 19 Eurostaaten. Es ist zu befürchten, dass dann die Steuerzahler für die Banken Europas haften müssen, da zahlreiche Banken in Europa bekanntlich aufgrund ihrer Größe noch immer systemrelevant sind.
Dementsprechend stellt sich die Frage, wer tatsächlich geschützt werden soll und wer schlussendlich die Zeche bezahlen wird.
Dieses Gesetz ist leise und ohne große Medienpräsenz am 1.1.2015 in Kraft getreten und hat 176 schwer lesbare Paragraphen. Die Verabschiedung im Bundestag erfolgte vor annähernd leerem Plenum zu fortgeschrittener Stunde ohne Aussprache. Es entstand aus den Lehren der Finanzkrise 2008.
Damals musste der Staat mit Garantien und Milliarden an Steuergeldern die Hypo Real Estate verstaatlichen, Aktionäre enteignen und die Commerzbank stützen. Mit dem SAG wäre es anders gelaufen. Man hätte die Aktien der Bank, aber auch alle Kontoguthaben teilweise entwerten oder sogar ganz auf null setzen können (nach § 89 SAG). Gehen wir mal davon aus, dass die Einlagensicherung noch funktioniert hätte (was bei einer so großen Bank schon mehr als unwahrscheinlich ist, auch die Sicherungstöpfe der Banken beinhalten lediglich 6,9 Milliarden Euro).
SAG betrifft Bankkunden, die sich in Sicherheit wiegen und doch jederzeit ohne rechtliche Gegenmittel enteignet werden können. Die neue Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung kann anordnen, bei drohender Insolvenz einer systemrelevanten Bank Kundengelder einzuziehen oder in Aktien der Bank zu einem von ihr festgelegten Nennwert umzuwandeln und den Nennwert herabzusetzen - bis auf 0!
Ein Widerspruchsverfahren ist ausgeschlossen. Selbst eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung. In diesem Fall gelten alle Ansprüche des Aktionärs als »erfüllt«, und zwar für immer (§ 99 Abs. 1 - 3 SAG).
Selbst wenn die Bank sich wieder erholt, gibt es kein Zurück. Interessanterweise wurde in § 5 SAG festgehalten, dass alle Funktionsträger über das nach dem SAG ablaufende Verfahren Stillschweigen zu wahren haben. Deswegen hören Sie auch nichts von dem Gesetz. Fragen Sie doch mal Ihren Vermögensverwalter, Banker oder Makler. Selbst wir müssten wahrscheinlich schweigen.
Dies bedeutet aber auch, dass gemäß § 5 SAG alle Verfahrensbeteiligten per Gesetz zum Stillschweigen angehalten sind, selbst wenn sie die Systemgefährdung einer systemrelevanten Bank vermuten. Wie 2008 bei Lehman Brothers - diese Bank hatte bis zuletzt trotz Milliardenverlusten ein Top Rating.
Wer muss im Ernstfall haften?
1. Alle Privatkunden und Firmenkunden, die Einlagen ab 100.000 Euro bei einer »systemrelevanten« Bank führen, werden im Extremfall zur Kasse gebeten. Betroffen sind Sparbuch, Giroguthaben, Fest- und Tagesgeld, Sparverträge (auch vermögenswirksame Leistungen), Namensschuldverschreibungen und vorübergehend geparkte Liquidität auf dem Wertpapierdepot.
2. Die Aktionäre der systemrelevanten Bank.
EDIS - Europäische Einlagensicherung
Die Einführung der Europäischen Einlagensicherung (EDIS) wird von Teilen der Politik forciert. Dies bedeutet, dass deutsche Banken und somit deutsche Sparer für teilweise vollkommen marode Institute in Südeuropa haften müssen. Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen laufen berechtigterweise Sturm, denn sie wissen, was ihnen und uns dann blühen wird.
Jetzt soll es an das Geld der deutschen Sparer gehen. Die EZB plant, den größten Jackpot in der Eurozone anzubohren: den deutschen Sparer und die deutschen Geldinstitute, allen voran Volksbanken und Sparkassen.
Hinter der Abkürzung EDIS verbirgt sich ein Einlagensicherungssystem für die gesamte Eurozone, das die nationalen Einlagensicherungssysteme ablösen soll.
Einlagensicherungssysteme werden mit den Beiträgen von Banken finanziert. Sie garantieren im Fall einer Insolvenz einer Bank die Einlagen der Kunden und sollen einen Banken-Run (Schaltersturm) verhindern. Die EZB plant also ein System einzurichten, das EU-weit bei einer Bankenkrise das Geld der Sparer schützt. Was geschieht jedoch, wenn die Mittel erschöpft sind?
Ferner ist zu beachten, dass bis 2024 nationale Bankenverbände in der Eurozone ihre Fonds zur Einlagensicherung füllen müssen. Doch von den verlangten Werten sind die meisten Länder weit entfernt - auch die größte Volkswirtschaft Deutschland. Dabei ist seit 2014 europaweit gesetzlich vorgeschrieben, dass Banken alle Spareinlagen ihrer Kunden bis 100.000 Euro zu 0,8 Prozent durch eigene Mittel absichern müssen.
Selbst die Töpfe, mit denen sich in Deutschland Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken innerhalb ihrer jeweiligen Verbünde in Krisenzeiten gegenseitig helfen, waren lediglich mit durchschnittlich 0,4 Prozent der gesicherten Einlagen gefüllt. Damit befindet sich Deutschland auf Platz 11 der 19 Eurostaaten. Es ist zu befürchten, dass dann die Steuerzahler für die Banken Europas haften müssen, da zahlreiche Banken in Europa bekanntlich aufgrund ihrer Größe noch immer systemrelevant sind.
Dementsprechend stellt sich die Frage, wer tatsächlich geschützt werden soll und wer schlussendlich die Zeche bezahlen wird.