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Der EZB-Skandal aufgekaufter Anleihen wird immer größer

25.02.2020  |  Vertrauliche Mitteilungen
Der Skandal um die von der Europäischen Zentralbank (EZB) aufgekauften Anleihen wird immer größer und damit zunehmend sichtbar. Offenbar hat die EZB unter Mißachtung der geschlossenen Verträge und damit ihres Mandates nicht nur Staatsanleihen gekauft, sondern sogar Firmenanleihen.

Dabei war das allgemeine Anleihenkaufverbot eine seinerzeit vom deutschen Verfassungsgericht im Zuge der ersten "Euro-Klagen" gezogene rote (Hilfs-)Linie, mit der die offenbar politisch motivierten, wie willfährig wirkenden Richter noch versuchten, Eurorecht und Zentralbankpolitik einigermaßen mit dem deutschen Grundgesetz in Einklang zu bringen.

Nur mit dem Verbot, Anleihen zu kaufen, sei die Geldwertstabilität gesichert und für die deutschen Sparer gegenüber der früheren Bundesbank-Geldpolitik kein gravierender Nachteil zu erwarten, hieß es seinerzeit aus Karlsruhe.

Daß sich die EZB-Banker bei Bedarf über derartige rechtliche oder vertragliche Schranken hinwegsetzen würden, war angesichts ihrer strafrechtlichen Immunität schon damals abzusehen. Nicht vorhersehbar war aber, daß mit dem früheren EZB-Präsidenten Mario Draghi nun auch noch einer der Haupttäter dafür das Bundesverdienstkreuz erhielt.

Gleichwohl bleibt der von den EZB-Oberen verfügte Ankauf selbst spekulativ riskanter Firmenanleihen ein besonderer Skandal. Erst recht dann, wenn es sich dabei nicht einmal um Anleihen europäischer Firmen handelt, wie es bei den ausfallbedrohten Steinhoff-Anleihen (Möbelhersteller mit Hauptsitz in Südafrika) der Fall war.

Daß die EZB dabei Millionenrisiken einging und - zumindest im Falle Steinhoff - auch realisierte, ist dabei nur eine Facette des Skandals. Als noch weitaus skandalöser stufen viele Experten die mit derartigen Anleihekäufen letztlich stets verbundene und absolut ungerechtfertigte Subventionierung einzelner Firmen (und der die Anleihen an die EZB abgebenden Banken) ein.

Dies ist nämlich immer dann der Fall, wenn die EZB unter Aushebelung der ihr mit gutem Grund gesetzten Schranken mit frisch „gedrucktem“ Geld und letztlich der Haftung durch Europas Sparer einzelnen Unternehmen und Banken unter die Arme greift, was - wenn es schief geht - die Wettbewerber, Sparer und Steuerzahler dann auch noch zu bezahlen haben.

Zumindest müsste die EZB Anleihen von Unternehmen, deren Bonität herabgesetzt werden mußte, an die seinerzeit abgebenden Banken zurückgeben und entsprechenden Ersatz verlangen. Aber auch das geschieht nicht.

So hat die EZB beispielsweise Anleihen des zweifelhaften italienischen Autobahnbetreibers "Atlantia" angenommen, dessen Verträge nach dem skandalumwitterten Einsturz der Genua-Brücke nicht verlängert wurden. Infolge dieser für das Unternehmen existentiellen und nun auslaufenden Verträge wurden die Atlantia-Anleihen u.a. von der Rating-Agentur Moody’s auf BA1 (Schrottstatus) herabgestuft.

Dies war bereits seit langem erkennbar und hätte eigentlich die EZB dazu veranlassen müssen, diese Anleihen noch rechtzeitig abzustoßen, was aber nicht geschah. Mit einem von den meisten kritischen Beobachtern zumindest als "zweifelhaft" angesehenen Gutachten ließen sich die EZB-Banker nun aus dem ihnen eigentlich obliegenden Verkaufs- bzw. Rückgabezwang befreien, indem sie ihr in diesem Bereich ohnehin zweifelhaftes Mandat kurzerhand umdeuten ließen:

Bezüglich "Schrottanleihen" soll für die EZB-Banker laut Gutachten angeblich gelten, daß sie diese zwar nicht aktiv ankaufen, aber nach einer zwischenzeitlichen Rückstufung auf "Schrottniveau" durchaus noch behalten dürfen.

Mit rechtlicher Immunität versehen, können die EZB-Banker weitgehend sicher sein, daß sie auch für dieses Verhalten nicht belangt werden. Und von dem immer größeren Vertrauensschaden, unter dem die EZB später einmal zwangsläufig leiden wird, spricht man noch gar nicht.


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4378



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