Apollo Minerals Ltd.: Berufungsgericht Bordeaux weist Berufung zurück
18.06.2020 | IRW-Press
18. Juni 2020 - Wie bereits gemeldet, hatten Apollo Minerals Ltd. (Apollo Minerals oder das Unternehmen) und der französische Staat beim Berufungsgericht Bordeaux abgestimmte Berufungen gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Toulouse vom 28. Juni 2019 eingelegt, die Explorationsgenehmigung für Couflens (die Couflens-Genehmigung) aufzuheben. Die Couflens-Genehmigung bezieht sich auf die hochwertige historische Wolframmine Salau, die im Eigentum der französischen Tochtergesellschaft des Unternehmens, Variscan Mines SAS (Variscan), steht.
Das Berufungsgericht Bordeaux hat nunmehr die Berufung zurückgewiesen und damit die Aufhebung der Couflens-Genehmigung bestätigt. In seinem Urteil verkündete das Berufungsgericht Bordeaux, dass der französische Staat eine regelwidrige Verfahrensweise verfolgt und vor der Einräumung der Couflens-Genehmigung die Öffentlichkeit nicht angemessen konsultiert hatte.
Der französische Staat und das Unternehmen hatten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Toulouse mit der Begründung angefochten, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Einräumung der Couflens-Genehmigung über eine ausreichende Finanzkraft verfügte.
Bei Beantragung der Couflens-Genehmigung hatte Apollo Minerals dem französischen Staat nachzuweisen, dass es über ausreichende finanzielle Mittel für die Durchführung seiner geplanten Explorationstätigkeiten verfügte. Das Unternehmen legte dem französischen Staat im Oktober 2016 unterstützende Dokumente vor, um seine Finanzkraft zu belegen; im Anschluss daran wurde Variscan die Genehmigung eingeräumt. Vor der Einräumung der Couflens-Genehmigung musste der französische Staat diese unterstützenden Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich machen, was jedoch nicht erfolgte.
Das Berufungsgericht stellte fest: Angesichts des Interesses an der Qualität und Vollständigkeit der Informationen, die zur Finanzkraft des Betreibers [Variscan] vorgelegt wurden, wurden der Öffentlichkeit in diesem Punkt die zustehenden vollständigen Informationen vorenthalten.
Unter Berücksichtigung dieses Urteils wird das Unternehmen seine Position weiter vehement verteidigen und erforscht derzeit das Spektrum an Optionen, die ihm zur Verfügung stehen.
Das Unternehmen wird den Markt über wesentliche Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Infolge des Beginns des Earn-in für das Projekt Kroussou in Gabun im Mai 2020 konzentriert sich das Unternehmen weiterhin auf die Ausarbeitung der Planung für die erste Bohrphase.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Apollo Minerals Ltd.
Robert Behets, Director
Dylan Browne, CFO und Company Secretary
Tel.: +61 8 9322 6322 -E-Mail: info@apollominerals.com
Diese Pressemitteilung wurde von Herrn Robert Behets, Director, zur Veröffentlichung freigegeben.
Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Firmenwebsite!
Das Berufungsgericht Bordeaux hat nunmehr die Berufung zurückgewiesen und damit die Aufhebung der Couflens-Genehmigung bestätigt. In seinem Urteil verkündete das Berufungsgericht Bordeaux, dass der französische Staat eine regelwidrige Verfahrensweise verfolgt und vor der Einräumung der Couflens-Genehmigung die Öffentlichkeit nicht angemessen konsultiert hatte.
Der französische Staat und das Unternehmen hatten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Toulouse mit der Begründung angefochten, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Einräumung der Couflens-Genehmigung über eine ausreichende Finanzkraft verfügte.
Bei Beantragung der Couflens-Genehmigung hatte Apollo Minerals dem französischen Staat nachzuweisen, dass es über ausreichende finanzielle Mittel für die Durchführung seiner geplanten Explorationstätigkeiten verfügte. Das Unternehmen legte dem französischen Staat im Oktober 2016 unterstützende Dokumente vor, um seine Finanzkraft zu belegen; im Anschluss daran wurde Variscan die Genehmigung eingeräumt. Vor der Einräumung der Couflens-Genehmigung musste der französische Staat diese unterstützenden Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich machen, was jedoch nicht erfolgte.
Das Berufungsgericht stellte fest: Angesichts des Interesses an der Qualität und Vollständigkeit der Informationen, die zur Finanzkraft des Betreibers [Variscan] vorgelegt wurden, wurden der Öffentlichkeit in diesem Punkt die zustehenden vollständigen Informationen vorenthalten.
Unter Berücksichtigung dieses Urteils wird das Unternehmen seine Position weiter vehement verteidigen und erforscht derzeit das Spektrum an Optionen, die ihm zur Verfügung stehen.
Das Unternehmen wird den Markt über wesentliche Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Infolge des Beginns des Earn-in für das Projekt Kroussou in Gabun im Mai 2020 konzentriert sich das Unternehmen weiterhin auf die Ausarbeitung der Planung für die erste Bohrphase.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Apollo Minerals Ltd.
Robert Behets, Director
Dylan Browne, CFO und Company Secretary
Tel.: +61 8 9322 6322 -E-Mail: info@apollominerals.com
Diese Pressemitteilung wurde von Herrn Robert Behets, Director, zur Veröffentlichung freigegeben.
Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Firmenwebsite!