Suche
 
Folgen Sie uns auf:

B2Gold meldet starke Zahlen für Q2 2020

06.08.2020  |  Minenportal.de
B2Gold Corp. veröffentlichte gestern die Ergebnisse für das zweite Quartal 2020. Aus den Zahlen geht hervor, dass das Unternehmen in diesem Zeitraum eine konsolidierte Goldproduktion von 239.574 Unzen verzeichnen konnte. Vergleichen mit dem Vorjahreszeitraum bedeutet dies eine Steigerung um 15%.

Während der drei Monate wurde ein konsolidierter Umsatz in Rekordhöhe von 442 Mio. USD erzielt, 65% mehr als im Vorjahreszeitraum. Der den Aktionären zurechenbare Nettogewinn belief sich auf 124 Mio. USD oder 0,12 USD je Aktie. Der adjustierte den Aktionären zurechenbare Nettogewinn erreichte 119 Mio. USD oder 0,11 USD je Aktie.

B2Gold generierte einen operativen Cashflow in Höhe von 238 Mio. USD, ebenfalls ein neuer Rekord und ein Anstieg um 156% im Vergleich zum zweiten Quartal 2019.

Die konsolidierte Jahresproduktion wird auch weiterhin auf ungefähr 1.000.000 - 1.055.000 Unzen Gold zu All-In Sustaining Costs von 780 - 820 USD je Unze geschätzt.


© Redaktion MinenPortal.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
B2Gold Corp.
Bergbau
A0M889
CA11777Q2099
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"