Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Ximen Mining schließt endgültige Abtragungsarbeiten für das 257-Portal bei Kenville ab

21.08.2020  |  IRW-Press
Ximen treibt Genehmigung für neue Fallstrecke voran

Vancouver, 21. August 2020 - Ximen Mining Corp. (TSX-V: XIM, FWB: 1XMA, OTCQB: XXMMF) (Ximen oder das Unternehmen) freut sich, über seine aktuellen Fortschritte bei der Goldmine Kenville im Bergbaugebiet Nelson im Süden der kanadischen Provinz British Columbia zu berichten.

Die Arbeiten am Portal auf der 257-Ebene (257-Portal) der Mine wurden mit der Abtragung der Deckschicht fortgesetzt, um die Felswand für das Portal freizulegen. Die Installation der Stahl- und Holzgarnituren erfolgt vor der Aufstellung des Abzugskanals. Danach wird der Bereich rund um den Abzugskanal mit der Deckschicht rückversetzt werden. Nach der Installation des neuen Portals werden die unterirdischen Abbaustätten betreten werden, um die historische Ressourcenschätzung aus dem Jahr 2009 zu verifizieren (siehe Beschreibung in der Pressemeldung vom 8. April 2019).

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2020/53119/NR-XIM-AUG 21-2020_DRAFT_DE_PRcom.001.jpeg

Foto des Scooptram-Laders am 257-Portal bei Kenville in der letzten Phase der Abtragungsarbeiten.

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2020/53119/NR-XIM-AUG 21-2020_DRAFT_DE_PRcom.002.jpeg

Foto des Scooptram-Laders beim Transport eines großen Felsbrockens.

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2020/53119/NR-XIM-AUG 21-2020_DRAFT_DE_PRcom.003.jpeg

Foto des Scooptram-Laders am 257-Portal, das auch die Abfangwände oberhalb des Portaleingangs zeigt.


Update zur neuen Fallstrecke

Die Aufsichtsbehörden haben die aktualisierten Genehmigungsunterlagen für die neue Fallstrecke geprüft und das Unternehmen nun aufgefordert, die öffentliche Bekanntmachung gemäß dem Environmental Management Act einzuleiten. Ein endgültiger Antrag wird im Anschluss eingereicht, der auch einen Bericht über den Bekanntmachungsprozess enthalten wird. Die Genehmigung für das neue unterirdische Erschließungsprogramm wird erwartet, sobald dieser Bericht und andere Informationen im Rahmen des endgültigen Antrags eingereicht worden sind.


Abschlussbericht für metallurgische Untersuchungen erhalten

Das Unternehmen hat vor kurzem einen Abschlussbericht über die metallurgischen Untersuchungen erhalten, die von Met-Solve Laboratories Inc. in Langley (BC) durchgeführt wurden.

Zu Beginn wurden drei Proben zu einer 51 Kilogramm (kg) schweren Mischprobe mit einem auf Grundlage der einzelnen Analysewerte der drei Proben vorhergesagten Goldgehalt von 17,16 Gramm pro Tonne (g/t Au) kombiniert.

Eine 10 kg schwere Probe wurde auf eine P80-Siebgröße von 147 Mikrometer gemahlen und einem einstufigen Falcon Gravitationskonzentrationstests unterzogen. Das Konzentrat wurde gewaschen und es wurde festgestellt, dass bei einem Gehalt von 11.225 g/t Au so 39,3 % des Goldes gewonnen werden können. Bei einem Gehalt von 4.577 g/t Ag wurde eine Silbergewinnungsrate von 8,6 % Ag erzielt. Die Ergebnisse legen nahe, dass sich das Material für eine Gravitationskonzentration, vornehmlich für die Goldgewinnung, eignet und ein hochgradiges Goldkonzentrat hergestellt werden kann. Eine Teilprobe der Rückstände aus dem Gravitationstest im Umfang von 2 kg wurde einer Brecher-Flotation unterzogen. Der Brecher-Flotationstest an den Gravitationsrückständen erzielte eine zusätzliche Goldgewinnung von insgesamt 59,7 % und eine zusätzliche Silbergewinnung von 86,4 % bei einer Massenausbeute von 15,0 %.

Die kombinierten Gewinnungsraten bei der Gravitation-Flotation lagen bei 99,0 % für Gold und 95,0 % für Silber.

An einer separaten Teilprobe der Gravitationsrückstände im Umfang von 2 kg wurde das Brecher-Flotationsverfahren wiederholt, um ein Brecher-Konzentrat für Reinigungsflotationstests zu erhalten. Das Ziel der Reinigungsflotationstests war es, die Edelmetallgehalte des endgültigen Flotationskonzentrats zu verbessern. Die Brecher- und Reinigungsflotationstests wurden beide bei einem natürlichen pH-Wert durchgeführt, wobei die Reagenzien Kalium-Amyl-Xanthat (PAX) als primärer Sammler, Aerophine 3418A als Promotor und Methyl-Isobutyl-Carbinol (MIBC) als Aufschäumer verwendet wurden.

Die kombinierte Gewinnungsrate der Gravitations-/Brecher-Flotationstest betrug 98,9 % für Gold und 87,8 % für Silber bei einer Massenausbeute von 16,4 % mit Konzentratgehalten von 83,6 g/t Au und 150,1 g/t Ag. Die Reinigungseffizienz, die durch eine einfache Verdünnung der Flotationstrübe auf 11 bis 14 % erzielt wurde, war beträchtlich, da es zwischen den Reinigungsstufen nur zum einem minimalen Goldverlust kam. Insgesamt wurden die Gehalte des Brecher-Konzentrats von 40,3 g/t Au und 132,9 g/t Ag auf 86,5 g/t Au und 255,0 g/t Ag aufgewertet. Zusammen mit den Brecher-Flotationsergebnissen aus dem ersten Test wird deutlich, dass bei der Reinigungsflotation ein wesentlich höherer Konzentratsgehalt erzielt werden kann; weitere Flotationstests an einer größeren Teilprobe der Gravitationsrückstände werden empfohlen.

Eine Analyse nach dem Acid-Base Accounting-(ABA) -Verfahren ergab einen geringen Säurebildungswert von 1,6. Dies wird auf die Abscheidung des Großteils der Sulfide durch die Flotation zurückgeführt, wodurch das Säurebildungspotenzial deutlich reduziert wird. Die Werte des Netto-Neutralisierungspotenzials (NNP) und des Neutralisierungspotenzialverhältnisses (NPR) der Verarbeitungsrückstände (117,5 bzw. 76,2) legen nahe, dass sie nicht säurebildend sind.

Die metallurgischen Testergebnisse zeigen, dass das Material aus der Mine Kenville von Ximen für eine Verarbeitung mittels Gravitation-Flotation in einer Anlage wie der nahegelegenen Mühle Greenwood von Golden Dawn Minerals Inc. geeignet ist. Die ABA-Ergebnisse deuten darauf hin, dass die endgültigen Rückstände nicht säurebildend sind.

Im Rahmen der metallurgischen Arbeiten wurden die Gold- und Silberkonzentrationen von MSA Labs aus Langley (BC) anhand einer Brandprobe mit einer 30-Gramm-Fusion und eines abschließenden AAS- oder gravimetrischen Verfahrens bzw. anhand einer Peroxidfusion und eines abschließenden ICP-ES-Verfahrens ermittelt. Zur Überwachung der Qualitätskontrolle wurden interne Standard-, Leer- und Doppelproben verwendet.

Dr. Mathew Ball, P.Geo., VP Exploration von Ximen Mining Corp. hat als qualifizierter Sachverständiger gemäß der Vorschrift NI 43-101 die in dieser Pressemeldung enthaltenen Fachinformationen freigegeben.


Für das Board of Directors:

Christopher R. Anderson
Christopher R. Anderson, President, CEO & Director
604 488-3900

Investor Relations:
Sophy Cesar
604-488-3900
ir@XimenMiningCorp.com


Über Ximen Mining Corp.

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2020/53119/NR-XIM-AUG 21-2020_DRAFT_DE_PRcom.004.jpeg

Ximen Mining Corp. besitzt sämtliche Rechte an drei seiner Edelmetallprojekte, die sich im Süden der Provinz British Columbia befinden. Die beiden Goldprojekte von Ximen sind das Goldprojekt Amelia und das epithermale Goldprojekt Brett. Ximen besitzt auch das Silberprojekt Treasure Mountain, das an den ehemaligen Produktionsbetrieb der Silbermine Huldra grenzt. Derzeit ist das Silberprojekt Treasure Mountain Gegenstand einer Optionsvereinbarung. Der Optionspartner tätigt jährlich gestaffelte Zahlungen in Form von Barmittel und Aktien und finanziert auch die Erschließung dieses Projekts. Das Unternehmen hat kürzlich die Kontrolle über die Goldmine Kenville in der Nähe von Nelson (British Columbia) übernommen, die alle ober- und unterirdischen Rechte, Gebäude und Gerätschaften umfasst.

Ximen ist ein börsennotiertes Unternehmen, das unter dem Kürzel XIM an der TSX Venture Exchange, unter dem Kürzel XXMMF in den USA und unter dem Kürzel 1XMA und der Wertpapierkennnummer A2JBKL in Deutschland an den Börsen Frankfurt, München und Berlin notiert.

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2020/53119/NR-XIM-AUG 21-2020_DRAFT_DE_PRcom.005.png



Ximen Mining Corp.
888 Dunsmuir Street- Suite 888
Vancouver, B.C., V6C 3K4
Tel: 604-488-3900



Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des kanadischen Wertpapierrechts, unter anderem Aussagen über den Erhalt der Genehmigung der TSX Venture Exchange und die Ausübung der Option. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann nicht garantiert werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie erwartet, plant, antizipiert, glaubt, beabsichtigt, schätzt, prognostiziert, versucht, potentiell, Ziel, aussichtsreich und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten werden, würden, dürften, können, könnten oder sollten. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen, zählen die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange die geplante Transaktion nicht zeitgerecht oder überhaupt genehmigt. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und -abfrage der kanadischen Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind.

Diese Pressemeldung stellt in US-Bundesstaaten, wo ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre, kein Verkaufsangebot bzw. Vermittlungsangebot zum Kauf der Wertpapiere dar.

Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Firmenwebsite!

Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Ximen Mining Corp.
Bergbau
A3E2DA
CA98420B3092
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"