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Währungscrash: in "Betongold" fliehen?

25.10.2020  |  Prof. Dr. Eberhard Hamer
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Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat schon vor zwei Jahren als Ausgleich für die Geldentwertung durch Geldflutung eine Einmalabgabe von 10% aller Vermögen empfohlen. Die rot-grünen Umverteiler fordern Sondersteuern für alle Vermögen über 1 Mio. Euro. Sie haben errechnet, dass 6 Bio. Euro Schulden nach der Währungsreform durch 6 Bio. Immobilienvermögen ausgeglichen werden können. Schon Schäuble hat als Finanzminister eine eigene Abteilung zur Ausarbeitung einer Lastenausgleichsabgabe im Bundesfinanzministerium unter amerikanischer Führung eingesetzt. Wir müssen also mit einer Lastenausgleichsabgabe nach Crash und Währungsreform rechnen.

Sollte eine Lastenausgleichsabgabe kommen, wäre dies eine Teilenteignung von Immobilienvermögen nach 90%-Enteignung (Währungsreform) der Geldvermögen. Es kommt also nur noch darauf an, wie hoch die Ausgleichsabgabe und die Teilenteignung der Grundstücke dann wird.

Das hängt zunächst davon ab, welcher Wert für die Immobilien angesetzt werden wird: der Marktwert oder der Einheitswert. 1952 wurde von den Einheitswerten ausgegangen, die damals weniger als die Hälfte (heute etwa 40%) des Marktwertes waren. Die Finanzämter haben nur einen Einheitswert, keinen Marktwert. Letzterer könnte auch nicht willkürlich angenommen werden, weil dies zu einer Prozessflut führen würde. Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht eine Höchstgrenze für Sonderbelastungen mit 50% des Marktwertes gezogen. Ab dieser Grenze wären Sonderabgaben bzw. Teilenteignungen verfassungswidrig. Damit ist jedenfalls die Hälfte des Marktwertes durch Art. 14 GG verfassungsgeschützt.

Dieser Schutz des Grundgesetzes heißt aber nicht, dass 50% des Einheitswertes geschützt seien. Rot-grüne Räuberregierungen könnten also auch 60 oder 70% des Einheitswertes - bis 50% des Marktwertes - als Sonderabgabe erheben.

Immerhin ist der Staat im Crash nach der privaten Wirtschaft ebenfalls in Existenznot. Wenn sich die Gewinne der privaten Wirtschaft halbieren, bekommt der Staat von ihr auch nur die Hälfte der bisherigen Steuern. Und wenn Massenentlassungen im Crash kommen, sinken entsprechend die Sozialbeiträge, wogegen die Sozialanforderungen ebenso steigen.

Der Staat braucht also für bestehende Verpflichtungen dringend Geld, was er nicht hat und was er auch aus Krediten vorerst nicht bekommen kann. Um nicht selbst abschlanken zu müssen, d. h. um seine Bürokratie und den Sozialmoloch zu erhalten, müsste der Staat also zusätzliche Einnahmen erzielen. Diese sind nun einmal am privaten Immobilienvermögen am besten greifbar und auch politisch als „Gerechtigkeitsabgabe“ verkäuflich.

Würde man von einer Lastenausgleichsabgabe nach dem Crash von 50% des Einheitswertes ausgehen, würde dies auf die unterschiedlichen Immobilien unterschiedlich wirken:
  • Landwirtschaftliches Vermögen könnte überhaupt nicht zusatzbelastet werden, weil die Landerträge keine Zusatzlasten mehr tragen, ohne die Existenz der Landwirte zu vernichten.

  • 40% unserer Immobilien sind eigengenutzte Häuser oder Wohnungen. In diesen Fällen sind Zwangshypotheken direkte Enteignungen, greifen in die Substanz ein und müssen aus der Substanz abgedeckt werden. Die Privateigentümer sind also die von der Enteignung eines Lastenausgleichs am schärfsten Betroffenen.

  • Bei Mietobjekten reduziert ein Lastenausgleich die Rentabilität des Objekts, weil die Sonderzahlungen aus der Miete abgezogen werden müssen. Entsprechend sinkt die Rentabilität des Gesamtobjekts. Das hat für viele Mittelständler, die sich Mietimmobilien als Alterssicherung angeschafft haben, zur Folge, dass ihre Alterssicherung entsprechend schwindet, weil die Nettomieten nach Abzug der Lastenausgleichsabgabe entsprechend gering werden.

  • 70% der Mietobjekte sind aber in der Hand internationaler Fonds. Für diese ist ausschließlich die Rendite interessant. Sinkt die Rendite unter die anderer Anlagemöglichkeiten, ziehen sie sich sofort aus diesem Investment zurück. Wir werden also damit rechnen können, dass die internationale Spekulation sich nach der ersten Ausgleichsabgabe aus dem deutschen Immobilienmarkt massiv zurückzieht und dadurch die Immobilienpreise erheblich fallen werden.

  • Für Gewerbeimmobilien bedeutet eine Vermögenssonderabgabe eine Erhöhung der Betriebsabgaben und damit eine Verminderung der Betriebsgewinne, die ohnehin schon im Crash zusammengeschmolzen sind. Viele Unternehmen werden dies nicht durchhalten können. Gewerbeimmobilien werden deshalb zu verminderten Preisen auf den Markt kommen, aber nicht leicht wieder einen Mieter finden.

  • Geldwertbesitzer verlieren also in der unausweichlichen Währungsreform bis zu 90%, Immobilienbesitzer höchstens die Hälfte ihres Immobilienwertes (Art. 14 GG), möglicherweise auch weniger. Dies hängt von der Zusammensetzung der nächsten Regierung 2021 ab. Bei dominierendem Umverteilereinfluss wird der Lastenausgleich höher, hätten wir dann eine bürgerliche Mehrheit, wäre er geringer. Da aber 90% unserer Bevölkerung Arbeitnehmer sind und nur 40% unserer Bevölkerung Immobilienvermögen hat, wird die politische Mehrheit für mehr Ausplünderung der Immobilienbesitzer, also für mehr Umverteilung, votieren.

Zusammengefasst wird die derzeitige Geld- und Schuldenschwemme früher oder später zu galoppierender Inflation und Währungsreform führen. Bisher wurden zuerst die Sparer geplündert (700 Mrd. durch Nullzins), in der kommenden Währungsreform die Eigentümer des Fiat-Geldes und aller monetären Werte bis zu 90%.³

Nicht nur staatliche Finanznot, sondern auch die von den Umverteilern geforderte angebliche "soziale Gerechtigkeit" führen dann auch zur Ausbeutung der Immobilienbesitzer - je nach politischer Mehrheit zu mehr oder weniger Enteignung.

Immerhin kommen Immobilienbesitzer nur halb so ausgebeutet aus der Umverteilung des Lastenausgleichs wie die Geldwertbesitzer. Immobilien kommen also zwar nicht ungeschoren, aber besser aus der Krise als monetäre Werte.


© Prof. Dr. Eberhard Hamer

¹Vgl. Hamer/Jörgens "Wer ist Mittelstand?", 2020 - Mittelstand als Vermögensträger, Kap. 6.7

²Goldvermögen, welches der Inhaber selbst zu Hause hat, das nicht in Tresoren der Bankenkontrolle und deshalb dem staatlichen Zugriff nicht unterliegt

³Vgl. Hamer E. + E. "Was tun, wenn der Crash kommt?", 10. Aufl. 2008, S. 29 ff.



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