Suche
 
Folgen Sie uns auf:

WGC: Der indische Goldmarkt im Januar 2021

23.02.2021  |  Redaktion
Mukesh Kumar veröffentlichte auf dem Goldhub-Blog des World Gold Council gestern Informationen zur Entwicklung des indischen Goldmarktes im Januar. Das Land gilt als der zweitgrößte Goldverbraucher nach China.


In der Zusammenfassung für den Monat Januar heißt es:

• Der inländische Goldpreis schloss im Januar 2021 um 1,6 % niedriger bei 49.205 Rs/10g.

• Die wirtschaftliche Erholungsdynamik blieb konstant.

• Investitions- und Schmucknachfrage kurbelten die Einzelhandelsnachfrage während des Monats an.

• Eine Korrektur des inländischen Goldpreises und die Erwartung einer Erholung führten zu ETF-Zuflüssen. Die Gesamtbestände der indischen Gold-ETFs erreichten Ende Januar 29,1 t; ein Nettozufluss von 0,8 t.

• Die Reserve Bank of India (RBI) tätigte im Laufe des Monats keine Goldkäufe und hielt ihre Goldreserven bei 676,6 t.


Open in new window

Weitere Informationen und interessante Grafiken finden Sie unter www.gold.org.


© Redaktion GoldSeiten.de

Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"