Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Deutsche Bank: XAU/USD soll in den 1.500-Dollar-Bereich sinken

17.03.2021  |  Redaktion
Strategen von der Deutschen Bank erwarten, dass die Goldinvestmentnachfrage an Stärke verliert, berichtet FXStreet. Das Verhältnis zwischen XAU und USD soll deutlich in Richtung des 1.500-Dollar-Niveaus fallen. "Wir erwarten Abwärtsentwicklungen, während die Investmentnachfrage schwächelt und die zunehmende physische Nachfrage in China und Indien kompensiert, jedoch nicht Schritt halten kann."

"Das Verhalten des Goldes im ersten Quartal deutet auf die Wichtigkeit von Realrenditen hin. Während des anfänglichen Anstiegs der nominalen Renditen durch höhere Inflationserwartungen neutralisiert wurde, übertraf die steilere werdende Kurve Feb./März die Reflation.", hieß es von den Strategen.

"Wir erwarten nicht, dass Nachfrageelastizität der physischen Nachfrage aus China und Indien vor 1.500 Dollar je Unze ausreichend Unterstützung bietet wird", so die Strategen. Man erwarte außerdem, dass Silber in einer weltweiten Erholung vergleichsweise widerstandsfähig sein wird.


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"