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Verfassungsbeschwerde namhafter Juristen

24.04.2021  |  Presse
Gemeinsam mit Herrn Florian Post (MdB SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern habe ich am Donnerstag gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, der ohne Zweifel einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler ist, vertritt uns.

Die juristische Architektur des Gesetzes mit einem starren legislativen Automatismus zwischen der behördlichen Feststellung einer "Inzidenz" und der exzessiven (strafrechtsbewehrten) Verkürzung von Grundrechten setzt eine Vielzahl bislang sicher geglaubter, rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Standards außer Kraft.

Die Legislative verdrängt die Exekutive und die Judikative damit faktisch fast vollständig aus dem gesamten Regelungskontext. Verletzt wird zudem das - historisch aus guten Gründen festgeschriebene - föderale Prinzip der Republik. Eine einzelne Behörde, das Robert-Koch-Institut, wird somit zu einer das Leben weithin monistisch steuernden, quasi-gesetzgebenden Institution, deren Handeln keiner fachrichterlichen Kontrolle unterliegt.

Ungeachtet der in tatsächlicher Hinsicht offenbar insgesamt fragwürdigen Inzidenzwertmethodik und unbeschadet der Frage, welcher Umfang von abstraktem Risiko und konkreten Gefahren überhaupt (noch) akut zur Diskussion steht, ist zu konstatieren: Dem Gesetzgeber des Grundgesetzes steht nicht die Kompetenz zu, menschliches Leben über modellberechnete Algorithmen zu steuern. Der Anspruch der Legislative, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens schützen zu wollen, läßt sich deutlich effektiver auch mit milderen Mitteln erreichen.

Neben der Verfassungsbeschwerde ist folgerichtig ein Antrag auf eiligen Rechtsschutz gestellt. Dietrich Murswiek hat die rechtliche Lage in herausragender Weise erläutert und die gebotenen Konsequenzen beschrieben. Ich lege allen die Lektüre seiner hier angefügten Beschwerdeschrift sehr ans Herz. Es wäre schön, wenn die Nachricht möglichst viele Menschen erreicht.


Download:
  • Verfassungsbeschwerde gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

© Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer

Königsallee 30
40212 Düsseldorf




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