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"Eigenmittelbeschluß" mit ungeahnten Folgelasten

25.05.2021  |  Vertrauliche Mitteilungen
Mit dem vom Deutschen Bundestag und Bundesrat Ende März 2021 gebilligten "Eigenmittelbeschluß" soll - stark verkürzt dargestellt - der Europäischen Union (EU) die Möglichkeit gegeben werden, den sogenannten "Wiederaufbaufonds Next Generation EU" mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro einzurichten.

Hiergegen haben sieben CDU-Bundestagsabgeordnete (Michael von Abercron, Veronica Bellmann, Hans-Jürgen Irmer, Saskia Ludwig, Sylvia Pantel, Hans-Jürgen Thies und Dietlind Tiemann) eine Verfassungsbeschwerde erhoben.

Zu Ihrer weitergehenden Information geben wir nachstehend - ebenfalls in stark komprimierter Form - die nach Auffassung der Kläger wichtigsten Klagegründe wieder: Als nach eigener Aussage "überzeugte Europäer“ halten es die Kläger für wichtig, daß die auf EU-Ebene geschlossenen Verträge und gegenseitig gegebenen Zusagen auch wortgetreu eingehalten werden.

Danach ist es der EU z.B. untersagt, sich eigenständig auf den Kapitalmärkten zu verschulden oder gar die Haftung für die Schulden eines Mitgliedslandes einem anderen aufzubürden. Mit dem Ende März vom Bundestag und -rat gebilligten "EU-Eigenmittelbeschluß“ würde dies jedoch möglich werden. Die vorgesehene Ermächtigung der EU, sich eigenständig auf dem Kapitalmarkt zu verschulden, wurde bereits vom Bundesrechnungshof deutlich kritisiert, der das Gesetz deshalb als "nicht zustimmungsfähig“ deklassierte.

Erschwerend kommt hinzu, daß einzelne Mitgliedsstaaten sich ohne Angabe von Gründen Gelder aus diesem Fonds beschaffen und später ebenfalls begründungslos die Rückzahlung verweigern könnten. Die am Kapitalmarkt aufgenommenen Schulden müßten dann einzig und allein von den Steuerzahlern der verbliebenen EU-Staaten aufgebracht werden, wobei der deutsche Michel wieder einmal an erster Stelle stände.

Laut offizieller Bezeichnung soll es zwar um einen Wiederaufbaufonds für Corona-bedingte Folgen gehen, was die tatsächlich mögliche Mittelverwendung aber in keiner Weise einzuschränken vermag.

Schon jetzt kursieren in einigen EU-Mitgliedsstaaten explizite Planungen, aus dem Fonds Milliardenbeträge für die allgemeine Haushaltssanierung abzuziehen. Der angebliche Wiederaufbaufonds läuft damit Gefahr, streckenweise zu einem Entschuldungsfonds zu werden, was den Geist und den Inhalt der EU-Verträge schwer verletzen würde. Tatsächlich wäre damit nämlich der Weg zu einer Fiskalunion (oder besser gesagt Schuldenunion) geebnet.

Eine solche Schuldenunion widerspräche nicht nur eklatant dem Geist und den grundlegenden Bestimmungen der europäischen Verträge, sondern auch dem deutschen Grundgesetz. Denn das darin betonte und sorgsam gehütete Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages würde ausgehebelt und zumindest teilweise de facto vom deutschen Parlament an die EU abgetreten.

Seitens der deutschen Regierung schreckt man im Übrigen nicht einmal mehr davor zurück, diesen Schritt in Richtung einer Fiskalunion als "überfällig“ zu bezeichnen, wie es Außenstaatsminister Michael Roth (SPD) in der Bundestagsdebatte vom 25.3.2021 ganz offen betonte.

Nicht zuletzt sehen die Kläger auch das deutsche Demokratieprinzip ("Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“) und grundlegende Rechte der Bundestagsabgeordneten ("Sie sind Vertreter des ganzen Volkes“) verletzt. Hinzu kommt, daß im Falle der Nichtzahlungen anderer Mitgliedsstaaten die auf Deutschland zukommenden Zusatzlasten noch in keiner Weise prognostiziert werden können.

Schlimmstenfalls bliebe Deutschland alleine auf den gesamten Fondskosten (750 Mrd. €) sitzen, was den finanziellen Gestaltungsrahmen des Bundestages auf Jahre hinaus blockieren würde - was ebenfalls ein schwerer Verstoß gegen das Grundgesetz wäre.


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4442



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