Registrierungspflicht für Drohnen über 250 g
29.06.2021 | Vertrauliche Mitteilungen
Unbemannte Flugobjekte - Drohnen - sind nicht nur technisch immer besser geworden, sondern auch fast überall zu bekommen. Moderne, meist in China gefertigte Drohnen können heute große Distanzen und Höhen überwinden.
Meist sind sie auch für den Zivilbereich mit hervorragender Kameratechnik, Sensoren und Mikrofonen ausgestattet. Diese Technik bringt neue Gefahren für den höchstpersönlichen Privatbereich vieler Bürger mit sich.
So lassen sich heute spielend (und widerrechtlich!) die Nachbarn ausforschen, man kann deren Privatsphäre in Garten und Wohnbereich empfindlich stören und über alles Videos, Tonaufnahmen und Fotos anfertigen.
Besonders schwerwiegende Probleme lösen Drohnen aber zunehmend im Luftverkehr aus. So mussten bereits mehrfach Landungen privater Flüge abgebrochen werden, weil Drohnen den Luftraum störten.
Aus diesem Grunde müssen Drohnen über 250 g nun beim Luftfahrtbundesamt registriert werden. Zusätzlich benötigen die Führer dieser Flugobjekte einen Drohnenführerschein, der ebenfalls über das Luftfahrtbundesamt erlangt werden kann.
Nun setzen vor allem die sogenannten "Tech-Giganten“(z.B. Apple, Google und Amazon) in ihrer Geschäftspolitik zunehmend auch auf den Einsatz von Drohnen. Dabei geht es in den meisten Fällen um Flugkörper oberhalb der vorgenannten Gewichtsgrenze.
Weil die Bundesregierung diesen Unternehmen durchaus eng verbunden scheint, bleibt abzuwarten, ob die neue "Drohnen-Regulierung" lediglich zu einer Einschränkung des Nutzerkreises führt oder ob sie geeignet ist, auch die Bürger vor lästiger Drohnenspionage durch Jedermann wirksam zu schützen.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4447
Meist sind sie auch für den Zivilbereich mit hervorragender Kameratechnik, Sensoren und Mikrofonen ausgestattet. Diese Technik bringt neue Gefahren für den höchstpersönlichen Privatbereich vieler Bürger mit sich.
So lassen sich heute spielend (und widerrechtlich!) die Nachbarn ausforschen, man kann deren Privatsphäre in Garten und Wohnbereich empfindlich stören und über alles Videos, Tonaufnahmen und Fotos anfertigen.
Besonders schwerwiegende Probleme lösen Drohnen aber zunehmend im Luftverkehr aus. So mussten bereits mehrfach Landungen privater Flüge abgebrochen werden, weil Drohnen den Luftraum störten.
Aus diesem Grunde müssen Drohnen über 250 g nun beim Luftfahrtbundesamt registriert werden. Zusätzlich benötigen die Führer dieser Flugobjekte einen Drohnenführerschein, der ebenfalls über das Luftfahrtbundesamt erlangt werden kann.
Nun setzen vor allem die sogenannten "Tech-Giganten“(z.B. Apple, Google und Amazon) in ihrer Geschäftspolitik zunehmend auch auf den Einsatz von Drohnen. Dabei geht es in den meisten Fällen um Flugkörper oberhalb der vorgenannten Gewichtsgrenze.
Weil die Bundesregierung diesen Unternehmen durchaus eng verbunden scheint, bleibt abzuwarten, ob die neue "Drohnen-Regulierung" lediglich zu einer Einschränkung des Nutzerkreises führt oder ob sie geeignet ist, auch die Bürger vor lästiger Drohnenspionage durch Jedermann wirksam zu schützen.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4447