DIHT soll öffentliche Körperschaft werden
09.07.2021 | Vertrauliche Mitteilungen
Daß die IHKs (Industrie- und Handelskammern) nicht immer den Willen ihrer Mitglieder, oft nicht einmal der Mehrheit ihrer Mitglieder, repräsentieren, ist seit langem Ärgernis vor allem der mittelständischen Zwangsmitgliedsunternehmen. Alle Gewerbetreibenden sind Zwangsmitglieder in dieser öffentlich-rechtlichen Institution, haben aber kaum Einfluß darauf, was die Funktionäre mit den Zwangsbeiträgen so alles anstellen.
Häufig werden die Zwangsbeiträge deshalb sogar gegen den Willen der Mitglieder verwendet. So unterhalten die IHKs z.B. üppige Paläste mit entsprechender Personalausstattung, während die eigentliche Arbeit in der Berufsausbildung ehrenamtlich von Mitgliedern getätigt wird. Zum Teil wird sogar verlustreich spekuliert oder es werden partei-politische Kampagnen unterstützt. Dies darf eine öffentliche Körperschaft eigentlich nicht! Auch aus diesem Grunde gab es immer wieder Ärger.
Über den mehr als 100 IHKs in Deutschland hat sich ein "freiwilliger“ Verein als sogenannter Dachverband gegründet. Der DIHT (Deutscher Industrie- und Handelstag) behauptete stets von sich, Interessensvertretung der öffentlich-rechtlichen IHKs zu sein und deren Willen zu repräsentieren. Aber dies ist häufig nicht der Fall. Entsprechend versuchten mehrere IHKs diesen „freiwilligen Verband“ zu verlassen. Dagegen klagte und verlor der DIHT, der sich ebenfalls als Zwangsverband betrachtete.
Um die Zwangsmitgliedschaft doch noch erreichen zu können, scheint der DIHT nun eine Art "Abkommen“ mit dem Bundeswirtschaftsminister ausgehandelt zu haben. Der DIHT soll dabei eine Körperschaft öffentlichen Rechts werden, bei der die "Unter-IHKs“ Zwangsmitglieder sind und die Funktionäre öffentlich-rechtlich abgesichert und dauerversorgt werden.
Im Gegenzug soll eine weitgehende Eingliederung des DIHT in die Organisationstruktur des Bundeswirtschaftsministeriums erfolgen, was diesen letzten Endes zu einem politischen Agitations- und Propagandainstrument des Ministeriums macht. Je nach politischer Couleur des Ministers und der Staatssekretäre kann es dann auch zu Verlautbarungen kommen, die gegen die Interessen der mittelständischen Wirtschaft, also der Mehrheit der Zwangsbeitragszahler, gerichtet sind.
Aus letztlich genau demselben Grund wurden seinerzeit die IHKs auch von den Nationalsozialisten in ähnlicher Weise umfunktioniert. Damals galt es, die gewerbliche Wirtschaft unter eine weitgehende politische Kontrolle der Partei zu bringen. Bei der Entnazifizierung achtete man deshalb strikt auf die Wiederherstellung der Selbstverwaltung der IHKs, allerdings unter Beibehaltung der Zwangsmitgliedschaft.
Fassungslos liest man deshalb die offenbar mit dem Bundeswirtschaftsminister abgesprochenen Gesetzentwürfe zur Errichtung eines neuen Zwangsdachverbandes mit Propaganda- und Agitationsauftrag, der sich durchaus auch gegen die Interessen einer Mehrheit der Zwangsmitglieder richten kann.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4449
Häufig werden die Zwangsbeiträge deshalb sogar gegen den Willen der Mitglieder verwendet. So unterhalten die IHKs z.B. üppige Paläste mit entsprechender Personalausstattung, während die eigentliche Arbeit in der Berufsausbildung ehrenamtlich von Mitgliedern getätigt wird. Zum Teil wird sogar verlustreich spekuliert oder es werden partei-politische Kampagnen unterstützt. Dies darf eine öffentliche Körperschaft eigentlich nicht! Auch aus diesem Grunde gab es immer wieder Ärger.
Über den mehr als 100 IHKs in Deutschland hat sich ein "freiwilliger“ Verein als sogenannter Dachverband gegründet. Der DIHT (Deutscher Industrie- und Handelstag) behauptete stets von sich, Interessensvertretung der öffentlich-rechtlichen IHKs zu sein und deren Willen zu repräsentieren. Aber dies ist häufig nicht der Fall. Entsprechend versuchten mehrere IHKs diesen „freiwilligen Verband“ zu verlassen. Dagegen klagte und verlor der DIHT, der sich ebenfalls als Zwangsverband betrachtete.
Um die Zwangsmitgliedschaft doch noch erreichen zu können, scheint der DIHT nun eine Art "Abkommen“ mit dem Bundeswirtschaftsminister ausgehandelt zu haben. Der DIHT soll dabei eine Körperschaft öffentlichen Rechts werden, bei der die "Unter-IHKs“ Zwangsmitglieder sind und die Funktionäre öffentlich-rechtlich abgesichert und dauerversorgt werden.
Im Gegenzug soll eine weitgehende Eingliederung des DIHT in die Organisationstruktur des Bundeswirtschaftsministeriums erfolgen, was diesen letzten Endes zu einem politischen Agitations- und Propagandainstrument des Ministeriums macht. Je nach politischer Couleur des Ministers und der Staatssekretäre kann es dann auch zu Verlautbarungen kommen, die gegen die Interessen der mittelständischen Wirtschaft, also der Mehrheit der Zwangsbeitragszahler, gerichtet sind.
Aus letztlich genau demselben Grund wurden seinerzeit die IHKs auch von den Nationalsozialisten in ähnlicher Weise umfunktioniert. Damals galt es, die gewerbliche Wirtschaft unter eine weitgehende politische Kontrolle der Partei zu bringen. Bei der Entnazifizierung achtete man deshalb strikt auf die Wiederherstellung der Selbstverwaltung der IHKs, allerdings unter Beibehaltung der Zwangsmitgliedschaft.
Fassungslos liest man deshalb die offenbar mit dem Bundeswirtschaftsminister abgesprochenen Gesetzentwürfe zur Errichtung eines neuen Zwangsdachverbandes mit Propaganda- und Agitationsauftrag, der sich durchaus auch gegen die Interessen einer Mehrheit der Zwangsmitglieder richten kann.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4449