Volle Haftung trotz Schuldenregelbruch in der EU
22.07.2021 | Vertrauliche Mitteilungen
Regelbruch ist in der EU mittlerweile selbst zur Regel geworden. Mangels demokratischer Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten scheinen nicht wenige EU-Funktionäre zu glauben, machen und tun zu können, was sie wollen. Ihre Handlungen sind dabei in ihrer Wirkung stets gegen die große Mehrheit der EU-Bürger gerichtet und wirken zugunsten weniger, die man getrost als "internationale Oligarchen“ bezeichnen kann.
Daß dies kein Zufall ist, zeigt bereits die Besetzung mancher EU-Spitzenfunktionen. So wurde z.B. an die Spitze der Arzneimittel-Zulassungsbehörde der EU (EMA) eine "bewährte“ Lobbyistin und damit Quasi-Mitarbeiterin der Pharma-Industrie gesetzt. Es ist deshalb wohl kein Wunder, daß - natürlich unter Vorbringen medizinischer Gründe - bisher nur die Corona-Impfstoffe bestimmter Hersteller zugelassen wurden und die anderer noch nicht.
Noch schlimmer sieht die Situation nun aber im Falle der Schuldenmacherei der EU aus. Unter dem Vorwand einer zumindest teilweise künstlich herbeipropagierten Corona-Hysterie sollen nicht nur hunderte Milliarden Euro zukünftiger Zwangsabgaben der EU-Bürger "generös“ und "coronafremd“ verteilt werden, sondern man hat auch die bei der Euro-Einführung beschlossenen Grundregeln fast vollständig über Bord geworfen.
So ist z.B. die Verschuldungsregelung, die u.a. in Deutschland eine rote Linie für die Verfassungs konformität der Euro-Einführung war, nun ganz offiziell ausgesetzt. Die Euro-Staaten können sich also verschulden, soviel sie wollen.
Das Problem dabei ist allerdings, daß in jeder Schuldengemeinschaft derjenige am meisten verliert, der am meisten haften kann. Dies ist hier vor allem Deutschland. Die deutschen Sparer und Steuerzahler haften dabei nicht nur mit dem Euro-Wert ihrer Ersparnisse, sondern wegen einer absurden und tendenziösen "Reichrechnerei“ der Deutschen auch mit den Steuereinnahmen.
Obwohl die Bundesbürger mit ihrem ProKopf-Vermögen eher zum unteren Drittel in Europa gehören, haften und zahlen sie für fast alles. Grundlage ist eine gegen Deutschland gerichtete und kompliziert verfasste Rechenmethode, die mit scheinbar "zerstörungsbegeisterten" deutschen Politikern gemeinsam entwickelt und beschlossen wurde.
Bedenklich ist darüber hinaus, daß die EU zukünftig auch über nationale Steuerbehörden hinweg das jeweils nationale Steueraufkommen wird sicherstellen können. Dazu wurde eine eigene Behörde errichtet, ohne dies bisher mehr als erforderlich zu kommunizieren.
Für die deutschen Steuerzahler, die ohnehin unter kaum noch zu durchschauenden Regeln und einer Finanzverwaltung zu leiden haben, die dem Vernehmen nach immer mehr dazu neigt, dies auszunutzen (und dabei von der Justiz meistens Rückendeckung erhält), ist das eine sehr schlechte Nachricht. Von all dem weitgehend unbelastet zeigen sich die großen internationalen Konzerne, vor allem jene aus dem EDV- und Internet-Bereich.
Sie und vor allem die wenigen dahinterstehenden Teil-Monopolisten (in anderem Zusammenhang würde man wohl von Oligarchen sprechen) zählen deshalb zu den großen Krisen-Gewinnern, während vor allem die Vertreter des deutschen Mittelstandes eher auf der Verliererseite anzutreffen sind.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4451
Daß dies kein Zufall ist, zeigt bereits die Besetzung mancher EU-Spitzenfunktionen. So wurde z.B. an die Spitze der Arzneimittel-Zulassungsbehörde der EU (EMA) eine "bewährte“ Lobbyistin und damit Quasi-Mitarbeiterin der Pharma-Industrie gesetzt. Es ist deshalb wohl kein Wunder, daß - natürlich unter Vorbringen medizinischer Gründe - bisher nur die Corona-Impfstoffe bestimmter Hersteller zugelassen wurden und die anderer noch nicht.
Noch schlimmer sieht die Situation nun aber im Falle der Schuldenmacherei der EU aus. Unter dem Vorwand einer zumindest teilweise künstlich herbeipropagierten Corona-Hysterie sollen nicht nur hunderte Milliarden Euro zukünftiger Zwangsabgaben der EU-Bürger "generös“ und "coronafremd“ verteilt werden, sondern man hat auch die bei der Euro-Einführung beschlossenen Grundregeln fast vollständig über Bord geworfen.
So ist z.B. die Verschuldungsregelung, die u.a. in Deutschland eine rote Linie für die Verfassungs konformität der Euro-Einführung war, nun ganz offiziell ausgesetzt. Die Euro-Staaten können sich also verschulden, soviel sie wollen.
Das Problem dabei ist allerdings, daß in jeder Schuldengemeinschaft derjenige am meisten verliert, der am meisten haften kann. Dies ist hier vor allem Deutschland. Die deutschen Sparer und Steuerzahler haften dabei nicht nur mit dem Euro-Wert ihrer Ersparnisse, sondern wegen einer absurden und tendenziösen "Reichrechnerei“ der Deutschen auch mit den Steuereinnahmen.
Obwohl die Bundesbürger mit ihrem ProKopf-Vermögen eher zum unteren Drittel in Europa gehören, haften und zahlen sie für fast alles. Grundlage ist eine gegen Deutschland gerichtete und kompliziert verfasste Rechenmethode, die mit scheinbar "zerstörungsbegeisterten" deutschen Politikern gemeinsam entwickelt und beschlossen wurde.
Bedenklich ist darüber hinaus, daß die EU zukünftig auch über nationale Steuerbehörden hinweg das jeweils nationale Steueraufkommen wird sicherstellen können. Dazu wurde eine eigene Behörde errichtet, ohne dies bisher mehr als erforderlich zu kommunizieren.
Für die deutschen Steuerzahler, die ohnehin unter kaum noch zu durchschauenden Regeln und einer Finanzverwaltung zu leiden haben, die dem Vernehmen nach immer mehr dazu neigt, dies auszunutzen (und dabei von der Justiz meistens Rückendeckung erhält), ist das eine sehr schlechte Nachricht. Von all dem weitgehend unbelastet zeigen sich die großen internationalen Konzerne, vor allem jene aus dem EDV- und Internet-Bereich.
Sie und vor allem die wenigen dahinterstehenden Teil-Monopolisten (in anderem Zusammenhang würde man wohl von Oligarchen sprechen) zählen deshalb zu den großen Krisen-Gewinnern, während vor allem die Vertreter des deutschen Mittelstandes eher auf der Verliererseite anzutreffen sind.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4451