In einem für die Sparda-Banken angefertigten Rechtsgutachten kommt der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof zu dem Schluß, daß die anhaltende Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) verfassungswidrig sein dürfte.
Die mit dieser Geldpolitik untrennbar verbundene Enteignung der Sparer verstoße gegen das im deutschen Grundgesetz und auch im Europarecht verankerte Recht auf Privateigentum, meint Kirchhof:
"Das Sparen darf nicht als Anlageform für die Bevölkerung mit kleinem Vermögen gegenüber der Aktie und der Immobilie als Anlageform für Personen mit höherem Geldeigentum benachteiligt werden.“
Die EZB hatte ihre Einlagensätze erstmals im Jahr 2014 in den negativen Bereich gesenkt. Aktuell liegt der Leitzins, zu dem sich Banken bei der EZB refinanzieren können - und der indirekt deshalb auch für die den Sparern gewährten Zinsen maßgeblich ist - bei -0,5%. Und trotz inzwischen wieder steigender Inflationsraten kündigte die EZB bereits ein einstweiliges Festhalten an diesem Negativzins an.
Hierzu Kirchhof weiter: "Mit dem Negativzins wird der Sparer enteignet, obwohl der Staat prinzipiell nicht auf Privateigentum zugreifen darf. Das ist verfassungswidrig und widerspricht auch dem Europarecht. Das Grundrecht, Nutzen aus seinem Eigentum ziehen zu können, sei ein Teil der im Grundgesetz garantierten bürgerlichen Freiheiten. Und dieses Grundrecht wird dem Sparer durch die Zinspolitik der EZB genommen“, betont der frühere Verfassungsrichter.
Laut dem Internet-Vergleichsportal "Verivox“ kassieren derzeit in Deutschland rund 350 Banken Negativzinsen von Privatkunden, fast doppelt so viele wie noch Ende 2020.
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