"Vermögensregister" kann zum EU-Vorhaben werden
07.09.2021 | Vertrauliche Mitteilungen
Wenn seitens der Europäischen Union (EU) neue Normen vor allem damit begründet werden, sie seien für die Bekämpfung der Geldwäsche erforderlich, ist stets eine gewisse Skepsis geboten.
So dürfte die nun angestrebte Obergrenze für Bargeldzahlungen (voraussichtlich 10.000 €) tatsächlich nur wenig zur Geldwäschebekämpfung beitragen - Gauner und Mafiosi werden auch jetzt wieder neue Wege und Möglichkeiten finden.
Deutlich "verbessert“ werden damit aber wieder die Möglichkeiten, die sogenannten "Normalbürger“ zu überwachen und damit einer immer umfassenderen Besteuerung zuzuführen.
Unter genau diesem Aspekt muß nun auch eine neue Ausschreibung der EU-Kommission gesehen werden, bei der es um die Anforderung von Angeboten für eine Machbarkeitsstudie für ein EU-weites "Vermögensregister“ geht. Kritische Stimmen gehen davon aus, daß der Zeitpunkt (Ferienzeit) für die öffentliche Ausschreibung mit Bedacht gewählt wurde, um so wenige kritische Beobachter wie nur möglich auf den Plan zu rufen.
Die EU-Kommission sucht dabei ganz offen nach Wegen und Möglichkeiten, u.a. die in den bereits vorhandenen Registern festgehaltenen Besitzverhältnisse an z.B. Bank- und Depotguthaben, Grundstücken, Unternehmen oder auch nur Kraftfahrzeugen zusammenzuführen und mit möglichst genauen Wertangaben zu versehen.
Und weiter heißt es: "Die Möglichkeit, Daten über das Eigentum an anderen Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerken, Immobilien und Gold in das Register aufzunehmen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.“
Das Vorhaben der EU-Kommission gleicht damit einer Suche nach dem finanziell vollkommen gläsernen Bürger, dessen Vermögen jederzeit auf Knopfdruck abrufbar wäre. Man muß gewiß kein Narr sein, um dies als befremdlich und bedrohlich zugleich und mit dem Diskretionsanspruch einer bürgerlich-liberalen Gesellschaft unvereinbar zu empfinden.
Und es wäre zu fragen, wie derartige Register mit den Datenschutz-Exzessen mancher EU-Staaten wie Deutschland und Österreich zu vereinbaren wäre, wo ein ohne "dreifache“ Rechtsgrundlage versandtes Werbeschreiben fast einem Kapitalverbrechen gleichkommt?
Wozu man ein Vermögensregister braucht, zeigt schon jetzt eine in Kanada geführte Debatte. Angesichts der Corona-bedingt auch dort explodierten Staatsschulden schlug der Chef der dortigen sozialdemokratischen "Neuen Demokratischen Partei“ bereits vor, "Reiche“ mit einer zusätzlichen Vermögensabgabe von einem Prozent jährlich zu belegen.
Andere Stimmen forderten eine einmalige Abgabe von drei Prozent. Mit Geldwäschebekämpfung dürfte das von einigen EU-Kräften erwogene Vermögensregister also - wenn überhaupt - nur sehr vordergründig etwas zu tun haben.
Es geht ihnen alleine darum, immer mehr fremdes Geld zu kassieren und nach eigenem Gutdünken neu zu verteilen!
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4458
So dürfte die nun angestrebte Obergrenze für Bargeldzahlungen (voraussichtlich 10.000 €) tatsächlich nur wenig zur Geldwäschebekämpfung beitragen - Gauner und Mafiosi werden auch jetzt wieder neue Wege und Möglichkeiten finden.
Deutlich "verbessert“ werden damit aber wieder die Möglichkeiten, die sogenannten "Normalbürger“ zu überwachen und damit einer immer umfassenderen Besteuerung zuzuführen.
Unter genau diesem Aspekt muß nun auch eine neue Ausschreibung der EU-Kommission gesehen werden, bei der es um die Anforderung von Angeboten für eine Machbarkeitsstudie für ein EU-weites "Vermögensregister“ geht. Kritische Stimmen gehen davon aus, daß der Zeitpunkt (Ferienzeit) für die öffentliche Ausschreibung mit Bedacht gewählt wurde, um so wenige kritische Beobachter wie nur möglich auf den Plan zu rufen.
Die EU-Kommission sucht dabei ganz offen nach Wegen und Möglichkeiten, u.a. die in den bereits vorhandenen Registern festgehaltenen Besitzverhältnisse an z.B. Bank- und Depotguthaben, Grundstücken, Unternehmen oder auch nur Kraftfahrzeugen zusammenzuführen und mit möglichst genauen Wertangaben zu versehen.
Und weiter heißt es: "Die Möglichkeit, Daten über das Eigentum an anderen Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerken, Immobilien und Gold in das Register aufzunehmen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.“
Das Vorhaben der EU-Kommission gleicht damit einer Suche nach dem finanziell vollkommen gläsernen Bürger, dessen Vermögen jederzeit auf Knopfdruck abrufbar wäre. Man muß gewiß kein Narr sein, um dies als befremdlich und bedrohlich zugleich und mit dem Diskretionsanspruch einer bürgerlich-liberalen Gesellschaft unvereinbar zu empfinden.
Und es wäre zu fragen, wie derartige Register mit den Datenschutz-Exzessen mancher EU-Staaten wie Deutschland und Österreich zu vereinbaren wäre, wo ein ohne "dreifache“ Rechtsgrundlage versandtes Werbeschreiben fast einem Kapitalverbrechen gleichkommt?
Wozu man ein Vermögensregister braucht, zeigt schon jetzt eine in Kanada geführte Debatte. Angesichts der Corona-bedingt auch dort explodierten Staatsschulden schlug der Chef der dortigen sozialdemokratischen "Neuen Demokratischen Partei“ bereits vor, "Reiche“ mit einer zusätzlichen Vermögensabgabe von einem Prozent jährlich zu belegen.
Andere Stimmen forderten eine einmalige Abgabe von drei Prozent. Mit Geldwäschebekämpfung dürfte das von einigen EU-Kräften erwogene Vermögensregister also - wenn überhaupt - nur sehr vordergründig etwas zu tun haben.
Es geht ihnen alleine darum, immer mehr fremdes Geld zu kassieren und nach eigenem Gutdünken neu zu verteilen!
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4458