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Golden Dawn Minerals: Ernennung von Herrn Beat Frei als VP Finance and Business Development

27.09.2021  |  IRW-Press
VANCOUVER, 27. September 2021 - Golden Dawn Minerals Inc. (TSX-V: GOM | FRANKFURT: 3G8C | OTC Pink: GDMRD) (Golden Dawn oder Unternehmen) freut sich, die Ernennung von Herrn Beat Frei zum Vice President of Finance and Business Development bekannt geben zu können.

Da Golden Dawn auf seine Zukunft als Junior-Goldproduzent im Süden von British Columbia hinarbeitet, war für die angemessene Umstrukturierung des Unternehmens ein breites Spektrum an Fähigkeiten erforderlich, um den Weg zu einem erfolgreichen Ergebnis zu ebnen. Das Team von Golden Dawn hat eine gute Arbeitsbeziehung zu Herrn Frei aufgebaut, und wir sind sehr zuversichtlich, dass die Fähigkeiten, die er mitbringt, unsere Geschäftsbeziehungen weiter stärken und sicherstellen werden, dass das Unternehmen für alle seine Aktionäre und Gläubiger ein positives Ergebnis erzielt.


Kommentar von Christopher R. Anderson, CEO

Beat Frei hatte zuvor die Position des VP Finance and Business Development bei Champion Iron Ltd inne und war ein wichtiges Mitglied des Teams, das die Bloom-Lake-Mine erwarb.

Er war über 20 Jahre als Direktor bei der Credit Suisse tätig und bekleidete verschiedene Positionen in den Bereichen nationale und internationale Finanzierung, Exportfinanzierung und strukturierte/projektbezogene Finanzierung, unter anderem als Leiter der Exportfinanzierung und Repräsentant für Länder im Nahen Osten und in der ehemaligen UdSSR.

Im Jahr 2000 gründete er Comfortra, ein Finanzberatungsunternehmen für den Rohstoffsektor, das Unternehmen in Europa, im Nahen Osten und in der GUS bei strukturierten Geschäften und Projektfinanzierungen berät. Comfortra hat seine Kunden bei der Beschaffung von ca. 2 Milliarden US-Dollar an Kapital (sowohl Fremd- als auch Eigenkapital) für verschiedene Projekte unterstützt.

Das Unternehmen freut sich auch bekannt zu geben, dass es eine nicht vermittelte Privatplatzierung von 935.453 Einheiten zu einem Preis von 0,2138 $ pro Einheit mit einem Bruttoerlös von 200.000 $ durchgeführt hat. Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie und einem übertragbaren Optionsschein zum Kauf einer Stammaktie. Jeder ganze Optionsschein berechtigt den Inhaber, während eines Zeitraums von 36 Monaten ab dem Ausgabetag eine zusätzliche Stammaktie des Emittenten zu einem Ausübungspreis von 0, 3563 $ pro Aktie zu erwerben.

In Übereinstimmung mit den Richtlinien der TSX Venture Exchange kann an berechtigte Vermittler eine Vermittlungsgebühr gezahlt werden. Alle Wertpapiere, die im Rahmen des Angebots ausgegeben werden, unterliegen einer Haltefrist von vier Monaten und einem Tag ab dem Datum des Abschlusses. Die Angebote und die Zahlung von Vermittlungsgebühren unterliegen der Genehmigung durch die TSX-V. Direktoren, leitende Angestellte oder andere Insider des Unternehmens können sich an den vorgenannten Angeboten beteiligen.

Der Nettoerlös aus dem Angebot wird vom Unternehmen in erster Linie für die weitere Exploration und Aufrechterhaltung seines Projekts Lexington und anderer Mineralexplorationsprojekte in British Columbia sowie für allgemeine Betriebskapitalzwecke verwendet werden.


Für das Board von Golden Dawn Minerals Inc.

gez: Christopher R. Anderson
Christopher R. Anderson, CEO



Golden Dawn Minerals Inc.
Tel: 604-221-8936
E-Mail: Office@goldendawnminerals.com



Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze, die sich unter anderem auf die vorläufigen Pläne im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Unternehmensaktien beziehen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie erwartet, plant, antizipiert, glaubt, beabsichtigt, schätzt, prognostiziert, versucht, potenziell, Ziel, aussichtsreich und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten werden, würden, dürften, können, könnten oder sollten. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen u.a. die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange der geplanten Aktienzusammenlegung nicht zustimmt, und dass das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, ausreichende Zusatzmittel aufzubringen, um sein Geschäft weiterzuführen. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und -abfrage der kanadischen Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind. Diese Pressemeldung ist kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren des Unternehmens in Rechtsstaaten, in denen ein solches Angebot bzw. Vermittlungsangebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Dazu zählen auch die Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden bzw. werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (Gesetz von 1933) noch gemäß den Wertpapiergesetzen einzelner Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten bzw. US-Bürgern (laut Definition der Vorschrift S im Gesetz von 1933) nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 bzw. den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder keine Ausnahmegenehmigung von einer solchen Registrierungsverpflichtung besteht.

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