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"Corona-Soli"

15.01.2022  |  Vertrauliche Mitteilungen
Schon jetzt steht fest, daß die aus der jahrelangen "Geldproduktion“ u.a. der Europäischen Zentralbank resultierenden finanziellen Lasten das "Bürger-Portemonnaie“ noch erheblich belasten werden. Und als sei dies noch nicht genug, könnten die deutschen Steuerzahler unter der nun regierenden "Ampel-Koalition“ bereits im Jahr 2023 mit einer neuen Abgabe belastet werden, die sich dann "Corona-Soli“ nennen würde.

Hierauf lassen jedenfalls Äußerungen des heutigen Bundeskanzlers und damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz (SPD) schließen, der bereits im Mai dieses Jahres angesichts der planmäßig 2026 beginnenden Tilgung der für Corona-Hilfszahlungen aufgenommenen Kredite eine derartige Sondersteuer ins Spiel brachte. Für deren mögliche Ausgestaltung muß man sich nur an die Geschichte und die jahrzehntelange Erhebung des "Solidaritätszuschlages“ erinnern, der von den besten Steuerzahlern unseres Landes noch immer berappt werden muß.

Bekanntermaßen ist jede neue Steuereinführung für die jeweilige Regierung heikel, denn fast jeder Bürger hat Sorge, daß er davon betroffen sein könnte. Schon für die nahe Zukunft ist daher mit der Eröffnung einer "regierungsamtlichen“ Neiddebatte zu rechnen, an deren Ende dann die Einführung des "CoronaSolis“ für diejenigen stehen dürfte, die ihn gewissermaßen "verdienen“ - die von den offiziellen "Debattenführern“ schließlich ausgemachten und als "reich“ titulierten guten Steuerzahler.

Wenn man auf die Steuerlast der oberen 10% der deutschen Einkommensteuerzahler einen zusätzlichen "Soli" in Höhe von dann 7,5% erheben würde, brächte dies nach aktuellen Berechnungen dem deutschen Staat jährliche Mehreinnahmen von etwa 12 Mrd. €.

Das ist sehr viel Geld, doch angesichts der Neuverschuldung im letzten, diesem und auch noch dem kommenden Jahr (nach heutigem Stand ist hier insgesamt von rund 450 Mrd. € auszugehen) doch letztlich nur der vielbeschriebene Tropfen auf dem heißen Stein. Noch sprechen sie darüber äußerst ungern, doch immer mehr Finanzpolitiker richten deshalb ihren Blick auf die deutsche Vergangenheit, genauer gesagt in das Jahr 1952.

Im sogenannten "Lastenausgleich“ nach dem Zweiten Weltkrieg wurden ab August 1952 angeblich vermögende Bundesbürger zur Hergabe eines Teils des ihnen nach dem Krieg verbliebenen Vermögens verpflichtet. Damit sollten - stark verkürzt dargestellt - die finanziellen Kriegsopfer anderer Bürger (z.B. ausgebombt oder vertrieben) ausgeglichen werden. Das Lastenausgleichsgesetz sah eine Abgabe von 50% vor, die allerdings in 120 gleichen Vierteljahresraten (also über 30 Jahre hinweg) gezahlt werden mußte.

Unter Rechtsexperten strittig ist die verfassungsrechtliche Frage, ob eine „wegen Corona“ aus dem Ruder gelaufene Staatsverschuldung einen derartig starken Eingriff in die privaten Vermögensrechte gestattet. Ein hoher staatlicher Geldbedarf alleine, da sind sich die meisten Fachleute zur Zeit weitgehend einig, wird als nicht ausreichend angesehen.

Im Ernstfall wird es daher auf eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ankommen. Inwieweit sich dieses dann als "Wächter der Bürgerrechte“ erweisen wird, muß abgewartet werden. Seine aktuellen Entscheidungen - etwa zu Corona-Auflagen oder auch der Schuldenunion - geben manchen Beobachtern jedenfalls einigen Anlaß zur Sorge.


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4474



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