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"Mieterschutz" wird zu "Mieterfrust"

04.07.2022  |  Vertrauliche Mitteilungen
Berlin ist und bleibt offenbar ein Labor für wohnungspolitisch unsinnige Ideen. Das beweist aktuell wieder einmal ein Vorstoß der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) zur Einführung eines "individuellen Mietendeckels“.

Niemand, so Giffey gegenüber dem "Tagesspiegel“, solle in Berlin mehr als 30% seines Einkommens für die Miete ausgeben müssen. Überwacht werden könnte dies, so die Politikerin sinngemäß weiter, durch eine neu einzurichtende, öffentliche Mietpreisprüfstelle, die die Höhe eventueller Übertretungen feststellen und die Mieter bei ihrem Vorgehen dagegen unterstützen solle. Glücklicherweise stieß Giffey mit diesen Vorstellungen, die ihr wahres Denken offenbaren, auf parteiübergreifende Kritik.

Natürlich gibt es seit Jahrzehnten die Faustregel, daß ein privater Haushalt nicht mehr als 30% seines Einkommens für die laufende Miete ausgeben sollte. Dies dient als Schutz vor einer finanziellen Überforderung, Vermieter schätzen damit das potentielle Risiko von Mietausfällen ein und Mieter-Lobbyisten bemühten diese Faustformel auch schon, wenn sie ein zu hohes Mietniveau beklagten und mehr bezahlbaren Wohnraum forderten.

Doch daraus eine Rechtsgrundlage für eventuelle Rückforderungen von Mietern an den Vermieter zu konstruieren, auf diesen kruden Gedanken kam erst Frau Giffey. Sie wurde dazu wahrscheinlich durch eine zwischen dem Land Berlin und den kommunalen (also öffentlichen!) Wohnungsbaugenossenschaften getroffene Vereinbarung animiert, laut der Mieter, die eigentlich ein Anrecht auf eine öffentlich geförderte "Sozialwohnung“ hätten, bei den städtischen Wohnungsbaugenossenschaften eine Absenkung ihrer "Kaltmiete“ auf eben jene 30% des Haushaltseinkommens beantragen können.

Die mit ihrer Doktorarbeit plagiatsbedingt gescheiterte Giffey hätte nun aber offenbar keine Hemmungen, auch privaten Vermietern einfach in die Tasche zu fassen . . .

Die absehbaren Folgen würden gerade für die ärmeren Mieter zu keiner verbesserten Lage führen. Um die Gefahr später erzwungener Mietminderung zu minimieren, würden bei künftigen Neuvermietungen nämlich nur noch die jeweils bestverdienenden Kandidaten den Zuschlag erhalten.

Und weil der Wohnungsmangel in Berlin auf absehbare Zeit anhalten dürfte, würden Familien mit eher geringem Einkommen - denen Giffey vordergründig zu helfen vorgibt - am meisten unter dieser Regelung leiden. Es gäbe einzig und allein ein neues "Amt“ mehr...

Giffeys Vorschlag reiht sich ein in eine ganze Reihe wohnungspolitischer Irrsinnsabsichten, mit denen der Berliner Senat Vermietern das Leben schwerzumachen versucht. Der in 2020 eingeführte "allgemeine Mietendeckel“ ist zwar bereits im April 2021 an Einwänden des Bundesverfassungsgerichts gescheitert.

Noch immer gibt es aber die Forderung nach einer Enteignung großer Wohnungsgesellschaften in Berlin, die jetzt eine "Expertenkommission“ auf Umsetzungsmöglichkeiten überprüft, nachdem sich die Berliner im Rahmen eines Volksentscheids mehrheitlich dafür ausgesprochen hatten.

Die nachhaltigste Entspannung auf dem Berliner Wohnungsmarkt gäbe es nach der verbreiteten Auffassung echter Experten aber nur bei einer deutlichen Steigerung der Neubautätigkeit. Dazu könnten Giffey und ihr rot-grün-dunkelrot gefärbter Senat ganz einfach beitragen, indem sie künftig z.B. Bauvorschriften mit dem gleichen Engagement entschlacken und Genehmigungsverfahren beschleunigen, mit dem sie bisher nach Möglichkeiten suchten, in fremde (Vermieter-)Taschen zu fassen!


© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4499



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