Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Goldanalyse auf Monatsbasis

08.10.2007  |  Karsten Kagels
Der unten abgebildete Chart (Gold-Future in USD) zeigt die monatliche Kursentwicklung des Goldpreises von April 2005 bis zum Zeitpunkt der Niederschrift dieser Analyse unter Verwendung einer logarithmischen Skalierung der Preisachse, notiert in US-Dollar. Jeder Notierungsstab stellt genau die Handelsspanne eines jeden Monats dar. Der letzte Kursstab in dem Chart zeigt die bisherige Kursbewegung im Oktober 2007.

Open in new window



Ausblick:

Aus Sicht des Monatscharts befindet sich der Goldpreis mit dem Überschreiten des Vorjahreshochs bei 732 wieder in einem etablierten Aufwärtstrend. Tendenziell ist somit von insgesamt weiter steigenden Preisen und das nächste Kursziel sehen wir im Bereich von 800 $.

Wichtig für diese positive Einschätzung ist jedoch, das der Gold-Future sich über 732 halten kann und schnell die Marke von 750 überschreitet. Dieses Szenario würde dann hinfällig werden, sofern der Goldpreis unerwarteterweise unter 700 zurückfällt.


© Karsten P. Kagels
www.ross-trading.de





Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"