Das Aus für die Differenzbesteuerung von Silbermünzen? Was ist dran an den Gerüchten!
01.10.2022 | Redaktion
Es brodelt im Kochtopf, die Gerüchteküche überschlägt sich! Was ist passiert? Gestern tauchte ein Schreiben im Internet auf, dass den Steuervorteil für importierte Silbermünzen aus einem Nicht-EU-Land in Frage stellt. Heute (zum Samstag) konnten wir folgende Informationen in Erfahrung bringen:
Eine namhafte Institution verbreitete ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF), in dem es um die Umsatzsteuer auf bestimmte Silbermünzen geht. Das ganze erfolgte ohne "Vorwarnung" oder Vorlaufzeit.
Aus der Info des BMF an die Länder geht hervor, dass die Anwendung der ermäßigten Umsatzsteuer für die Einfuhr von ausländischen Silbermünzen geändert werden bzw. wegfallen soll.
Konkret soll die Vereinfachungsregelung für Silbermünzen gestrichen werden. Damit würde die Anwendung der Differenzbesteuerung für Silbermünzen für Importe aus Ländern wie Kanada, Australien, Südafrika etc. keinen Sinn mehr machen.
Dabei ist zu beachten, dass es "nur" die Einfuhr bzw. den Import aus Drittländern betrifft, hingegen nicht den Privatankauf innerhalb Deutschlands.
Die Regelungen des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden – was in etwa gleichbedeutend ist mit: "ab sofort".
Dagegen spricht, dass laut aktueller Gesetzeslage eine Besteuerungsart unterjährig nicht geändert werden darf.
Es tauchen auch noch viele andere Fragen auf, exemplarisch nur 3:
- gibt es eine Übergangsregelung? (Wechsel von Differenz- zur Regelbesteuerung)
- was ist mit den Beständen?
- wie werden aktuell laufende Verzollungen abgewickelt?
Zusammenfassung:
Das Schreiben des BMF scheint echt zu sein, widerspricht aber aller Logik und der üblichen Vorgehensweise. Viele Fragen sind offen, die weitere Vorgehensweise ist völlig unklar.
Es ist zu vermuten, dass die Großhändler & Banken, die direkt bei den betroffenen ausländischen Prägeanstalten ordern, zu ihrem Schutz (Umsatzsteuernachforderung durch das Finanzamt) die Verkaufspreise für differenzbesteuerte Silbermünzenprodukte um ca. 12% (19%-7%) anheben werden, bis die Sachlage von Fachleuten rechtlich geklärt wurde.
Die Abrechnungsart "Differenzbesteuert" bei den betreffenden Produkten wird vorerst bleiben, weil wie zuvor erwähnt, der Wechsel der Besteuerungsart gar nicht möglich ist.
In der kommenden Woche erwarten wir hierzu weitere News. Wir vernuten (und hoffen), dass dieser unüberlegte Schnellschuss, frühesten zum 1. Januar wirksam wird.
© Redaktion Goldseiten
Eine namhafte Institution verbreitete ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF), in dem es um die Umsatzsteuer auf bestimmte Silbermünzen geht. Das ganze erfolgte ohne "Vorwarnung" oder Vorlaufzeit.
Aus der Info des BMF an die Länder geht hervor, dass die Anwendung der ermäßigten Umsatzsteuer für die Einfuhr von ausländischen Silbermünzen geändert werden bzw. wegfallen soll.
Konkret soll die Vereinfachungsregelung für Silbermünzen gestrichen werden. Damit würde die Anwendung der Differenzbesteuerung für Silbermünzen für Importe aus Ländern wie Kanada, Australien, Südafrika etc. keinen Sinn mehr machen.
Dabei ist zu beachten, dass es "nur" die Einfuhr bzw. den Import aus Drittländern betrifft, hingegen nicht den Privatankauf innerhalb Deutschlands.
Die Regelungen des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden – was in etwa gleichbedeutend ist mit: "ab sofort".
Dagegen spricht, dass laut aktueller Gesetzeslage eine Besteuerungsart unterjährig nicht geändert werden darf.
Es tauchen auch noch viele andere Fragen auf, exemplarisch nur 3:
- gibt es eine Übergangsregelung? (Wechsel von Differenz- zur Regelbesteuerung)
- was ist mit den Beständen?
- wie werden aktuell laufende Verzollungen abgewickelt?
Zusammenfassung:
Das Schreiben des BMF scheint echt zu sein, widerspricht aber aller Logik und der üblichen Vorgehensweise. Viele Fragen sind offen, die weitere Vorgehensweise ist völlig unklar.
Es ist zu vermuten, dass die Großhändler & Banken, die direkt bei den betroffenen ausländischen Prägeanstalten ordern, zu ihrem Schutz (Umsatzsteuernachforderung durch das Finanzamt) die Verkaufspreise für differenzbesteuerte Silbermünzenprodukte um ca. 12% (19%-7%) anheben werden, bis die Sachlage von Fachleuten rechtlich geklärt wurde.
Die Abrechnungsart "Differenzbesteuert" bei den betreffenden Produkten wird vorerst bleiben, weil wie zuvor erwähnt, der Wechsel der Besteuerungsart gar nicht möglich ist.
In der kommenden Woche erwarten wir hierzu weitere News. Wir vernuten (und hoffen), dass dieser unüberlegte Schnellschuss, frühesten zum 1. Januar wirksam wird.
© Redaktion Goldseiten