Suche
 
Folgen Sie uns auf:

P2 Gold meldet erste Mineralressourcenschätzung für die Goldzone Monarch

25.01.2023  |  Minenportal.de
P2 Gold Inc. veröffentlichte gestern die erste Mineralressourcenschätzung für die oberflächennahe Goldmineralisierung, die bis dato in der Goldzone Monarch gebohrt wurde. Bei Monarch handelt es sich um eine neu entdeckte Lagerstätte auf dem Gold-Kupfer-Projekt BAM im Nordwesten von British Columbia.

Die erste Mineralressourcenschätzung für Monarch umfasst 520.000 Unzen Gold in einer abgeleiteten Mineralressource mit einem Gehalt von 0,59 g/t. Die auf eine Grube beschränkte Mineralressourcenschätzung beginnt an der Oberfläche und setzt sich bis in eine Tiefe von 190 Metern über eine Streichenlänge von 1.250 Metern fort. Die Goldzone kann laut dem Unternehmen durch Bohrungen in Richtung Nordosten und Südwesten erweitert werden.

Die Mineralressourcenschätzung wurde für ein potenzielles Tagebauszenario erstellt. Es wurde ein Cutoff-Gehalt von 0,2 g/t Goldäquivalent verwendet.


© Redaktion MinenPortal.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
P2 Gold Inc.
Bergbau
A2QCBZ
CA7446571076
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"