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Power Nickel schließt angekündigte Privatplatzierung in Höhe von 5 Mio. CAD$ ab

22.03.2023  |  IRW-Press
Toronto, 22. März 2023 - Power Nickel Inc. (das Unternehmen oder Power Nickel) (TSX-V: PNPN, OTCBB: PNPNF, Frankfurt: IVVI) freut sich bekannt zu geben, dass es Zusagen für die Überzeichnung der bereits angekündigten Privatplatzierung (das Angebot) von bis zu 10.000.000 Flow-Through-Einheiten (jeweils eine FT-Einheit) des Unternehmens zu einem Preis von $0,50 pro FT-Einheit erhalten hat, was einen Bruttoerlös von insgesamt bis zu CAD$5.000.000 ergibt.

Trotz der schwierigen Marktbedingungen wurde unser Angebot sehr gut angenommen und wir freuen uns, mitteilen zu können, dass die Finanzierung überzeichnet wird. Die Arbeit am Projekt Nisk war großartig und unsere Fortschritte bei Nisk werden von der Investorengemeinschaft anerkannt. Wir möchten sowohl den alten als auch den neuen Aktionären für ihre Unterstützung danken, erklärte der CEO von Power Nickel, Terry Lynch.

Die Platzierung soll am oder um den 30. März 2023 abgeschlossen werden.

Jede FT-Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens, die aus steuerlichen Gründen in Zusammenhang mit dem kanadischen Einkommensteuergesetz (Income Tax Act oder ITA) als Flow-Through-Aktie (jeweils eine FT-Aktie) bezeichnet wird, und der Hälfte eines übertragbaren Non-Flow-Through-Warrants, der zum Erwerb einer Stammaktie berechtigt (jeder ganze jeweils ein Warrant). Jeder Warrant berechtigt zum Erwerb einer Non-Flow-Through-Stammaktie (jeweils eine Warrant-Aktie) des Unternehmens zum Ausübungspreis von 0,50 Dollar pro Warrant-Aktie und kann innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab dem Ausgabedatum ausgeübt werden. Alle im Rahmen der Privatplatzierung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen einer gesetzlichen Haltedauer von vier Monaten und einem Tag.

Die Warrants unterliegen einer Fälligkeitsklausel, die das Unternehmen berechtigt, die Inhaber darüber in Kenntnis zu setzen (die Ankündigung der Vorverlegung der Fälligkeit), dass die Warrants 30 Tage nach dem Datum der Ankündigung der Vorverlegung der Fälligkeit durch das Unternehmen getilgt werden. Das Unternehmen kann die Ankündigung der Vorverlegung der Fälligkeit nur dann übermitteln, wenn der Schlusskurs der Stammaktien des Unternehmens an der TSX Venture Exchange an zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen einen Wert von mindestens 1,00 Dollar erzielt. Die Ankündigung der Vorverlegung der Fälligkeit kann jederzeit nach Ablauf der gesetzlichen Haltefrist und vor dem Fälligkeitsdatum der Warrants übermittelt werden.

Das Unternehmen hat die Absicht, den Bruttoerlös aus dem Verkauf der FT-Aktien für Explorationsaktivitäten im unternehmenseigenen Konzessionsgebiet NISK in Quebec sowie für in Kanada zulässige Explorationsaufwendungen (Canadian Exploration Expenses/CEE) im Sinne des ITA, die zur Inanspruchnahme einer staatlichen Steuergutschrift für die Exploration kritischer Rohstoffe (Critical Mineral Exploration Tax Credit) in Höhe von 30 % berechtigt, verwenden.

Die Privatplatzierung unterliegt der Genehmigung der Börsenaufsicht der TSX Venture Exchange (TSXV). Das Unternehmen kann auch Vermittlungsgebühren (Finder's Fees) bezahlen, soweit dies nach den geltenden Wertpapiergesetzen und den Vorschriften der TSXV zulässig ist.



Für weitere Informationen über Power Nickel Inc. wenden Sie sich bitte an:

Herr Terry Lynch, CEO
647-448-8044
terry@powernickel.com

Power Nickel Inc.
The Canadian Venture Building
82 Richmond St East, Suite 202
Toronto, ON



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Vorsorglicher Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze als "zukunftsgerichtete Aussagen" in Bezug auf das Unternehmen angesehen werden können. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen und im Allgemeinen, aber nicht immer, durch die Worte "erwartet", "plant", "antizipiert", "glaubt", "beabsichtigt", "schätzt", "projiziert", "potenziell", "deutet darauf hin", "Gelegenheit", "möglich" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sind, oder dass Ereignisse oder Bedingungen "eintreten werden", "würden", "können", "könnten" oder "sollten". Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf vernünftigen Annahmen beruhen, sind solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen, unterliegen Risiken und Ungewissheiten, und die tatsächlichen Ergebnisse oder Gegebenheiten können erheblich von denen in den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Zu diesen wesentlichen Risiken und Ungewissheiten zählen unter anderem die Fähigkeit des Unternehmens, ausreichend Kapital zur Finanzierung der geplanten Aktivitäten auf dem Konzessionsgebiet NISK und für allgemeine Betriebskapitalzwecke aufzubringen, der Zeitplan für den geplanten Abschluss der Privatplatzierung sowie der Zeitplan und die Kosten für zukünftige Aktivitäten auf den Konzessionsgebieten des Unternehmens, einschließlich der Erstellung des geänderten technischen Berichts; die Aufrechterhaltung der Mineralpacht und der Konzessionen des Unternehmens, Änderungen der wirtschaftlichen Bedingungen oder der Finanzmärkte, die mit der Mineralexploration und dem Bergbaubetrieb verbundenen Gefahren, zukünftige Metallpreise, Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, die Genauigkeit der Mineralressourcen- und Reservenschätzungen; das Potenzial für neue Entdeckungen; die Fähigkeit des Unternehmens, die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen zu erhalten, die für die Exploration, Bohrung und Erschließung der Projekte erforderlich sind, und, falls diese erteilt werden, diese Genehmigungen und Zustimmungen rechtzeitig im Verhältnis zu den Plänen und Geschäftszielen des Unternehmens für die Projekte zu erhalten; die allgemeine Fähigkeit des Unternehmens, seine Mineralressourcen zu Geld zu machen; und Änderungen von Umwelt- und anderen Gesetzen oder Bestimmungen, die Auswirkungen auf den Betrieb des Unternehmens, die Einhaltung von Umweltgesetzen und -bestimmungen, die Abhängigkeit von wichtigen Führungskräften und den allgemeinen Wettbewerb in der Bergbaubranche haben könnten. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den vernünftigen Annahmen, Schätzungen und Meinungen der Geschäftsführung des Unternehmens zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Aussagen. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, falls sich die Überzeugungen, Schätzungen oder Meinungen der Geschäftsführung oder andere Faktoren ändern sollten.

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