Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Signal Gold: Vereinbarung zum Verkauf des Projekts Point Rousse an Maritime Resources Corp.

20.06.2023  |  Minenportal.de
Signal Gold Inc. meldete gestern die Unterzeichnung eines Vertrags mit Maritime Resources Corp. über den Verkauf des unternehmenseigenen Projekts Point Rousse auf der Halbinsel Baie Verte in Neufundland.

Im Rahmen der Transaktion wird Maritime 100% der Stammaktien von Point Rousse Mining Inc. erwerben, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Signal Gold, die alle zugehörigen Mineralienlizenzen, Sachanlagen und Ausrüstungen, Verbindlichkeiten, Rechte und Verpflichtungen im Zusammenhang mit Point Rousse besitzt.

Beim Abschluss, der für Anfang Juli 2023 erwartet wird, erhält Signal Gold 3.000.000 $ in bar und 23.970.218 Stammaktien von Maritime im Wert von etwa 1.000.000 $. Als Teil des Aktienkaufvertrags übernimmt Maritime auch die damit verbundenen Rekultivierungsverpflichtungen von Point Rousse.


© Redaktion MinenPortal.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Signal Gold Inc.
Bergbau
A3DK3Q
CA82664T1012

weitere Unternehmen:

Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"