Suche
 
Folgen Sie uns auf:

McEwen Mining: Ergebnisse für Q4 und Gesamtjahr 2023

01.03.2024  |  Minenportal.de
McEwen Mining Inc. veröffentlichte die Ergebnisse des letzten Quartals und des Jahres 2023. Daraus geht hervor, dass sich die Produktion im vierten Quartal 2023 unter Anderen auf 42.400 Unzen Gold und 128.650 Unzen Silber belief. Für die zwölf Monate des Jahres meldete McEwen Mining eine Produktion von 128.650 Unzen Gold und 2.166.850 Unzen Silber. Der Umsatz aus dem Verkauft belief sich auf 166,23 Millionen Dollar im Jahr.

Das Unternehmen meldet außerdem einen Nettoeinkommen von 54,7 Millionen US-Dollar für das gesamte Jahr 2023. 2022 beendete McEwen Mining mit einem Nettoverlust von 81.08 Million Dollar.

Zum Jahreswechsel verfügt das Unternehmen über 23,02 Millionen Dollar in liquiden und liquidierbaren Mitteln, ein Minus von 16,76 Millionen Dollar im Vergleich zu 2022. Die Gesamtschulden wurden mit 152,83 Millionen Dollar angegeben, verglichen mit 172,45 Millionen von 2022.


© Redaktion MinenPortal.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
McEwen Mining Inc.
Bergbau
A3DMEX
US58039P3055
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"