Medaro Mining kündigt Aktienkonsolidierung an
04.04.2024 | Minenportal.de
Medaro Mining Corp. gab kürzlich bekannt, dass sein Board of Directors eine Konsolidierung der Stammaktien des Unternehmens im Verhältnis 10:1 genehmigt hat. Das Unternehmen hat 94.514.572 Stammaktien im Umlauf, durch die Konsolidierung wird die Anzahl der ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien auf etwa 9.451.457 Stammaktien reduzieren.
Das Unternehmen wird nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei der Canadian Securities Exchange in Bezug auf die geplante Konsolidierung eine weitere Pressemitteilung herausgeben, in der das Datum des Inkrafttretens der geplanten Konsolidierung, die neue CUSIP und ISIN für die konsolidierten Stammaktien sowie alle anderen relevanten Details zur geplanten Konsolidierung bekannt gegeben werden. Im Rahmen der vorgeschlagenen Konsolidierung werden keine Bruchteile von Stammaktien ausgegeben.
Etwaige Bruchteile von Stammaktien, die sich aus der vorgeschlagenen Konsolidierung ergeben, werden im Falle eines Anteilsbruchteils von 0,5 oder mehr auf die nächste ganze Zahl aufgerundet bzw. im Falle eines Anteilsbruchteils von weniger als 0,5 auf die nächste ganze Zahl abgerundet. Für Bruchteile von Stammaktien, die auf die nächste ganze Stammaktie abgerundet werden, wird keine Entschädigung geleistet.
© Redaktion MinenPortal.de
Das Unternehmen wird nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei der Canadian Securities Exchange in Bezug auf die geplante Konsolidierung eine weitere Pressemitteilung herausgeben, in der das Datum des Inkrafttretens der geplanten Konsolidierung, die neue CUSIP und ISIN für die konsolidierten Stammaktien sowie alle anderen relevanten Details zur geplanten Konsolidierung bekannt gegeben werden. Im Rahmen der vorgeschlagenen Konsolidierung werden keine Bruchteile von Stammaktien ausgegeben.
Etwaige Bruchteile von Stammaktien, die sich aus der vorgeschlagenen Konsolidierung ergeben, werden im Falle eines Anteilsbruchteils von 0,5 oder mehr auf die nächste ganze Zahl aufgerundet bzw. im Falle eines Anteilsbruchteils von weniger als 0,5 auf die nächste ganze Zahl abgerundet. Für Bruchteile von Stammaktien, die auf die nächste ganze Stammaktie abgerundet werden, wird keine Entschädigung geleistet.
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