Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Junior Atco Mining will weitere Privatplatzierung vornehmen

13.05.2024  |  Minenportal.de
Atco Mining Inc. gab kürzlich bekannt, dass das Unternehmen eine Privatplatzierung mit einem Bruttoerlös von bis zu 230.000 $ durchführen wird. Das Angebot wird aus bis zu 4.000.000 Flow-Through-Einheiten (FT-Einheit) zu einem Preis von 0,0575 $ pro Einheit bestehen. Jede FT-Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens, die als Flow-Through-Aktie im Sinne des kanadischen Income Tax Act ausgegeben wird, und einem Aktienkaufwarrant. Jeder Warrant berechtigt den Inhaber zum Kauf einer Stammaktie des Unternehmens zu einem Preis von $ 0,15 über einen Zeitraum von 24 Monaten.

Der Erlös aus dem Angebot wird zur Finanzierung der kanadischen Explorationsausgaben verwendet.

Atco ist ein Junior-Explorationsbergbauunternehmen, das sich auf die Exploration von Green Metals in ganz Kanada konzentriert. Atco exploriert außerdem Uran im Athabasca-Becken sowie Salzvorkommen in Westneufundland.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Atco Mining Inc.
Bergbau
A3DW87
CA0467971069
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"