Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Gold und die Inflation

11.07.2002  |  Dr. Horst Balzer
Der Goldpreis lag bei Aufhebung des Bretton Woods Abkommen im Jahr 1970 (Nixon Schock) bei 35,00 US$ per Unze. Im Jahr 1980 konnte im Januar ein Preis von 850,00 US$ an der Londoner Börse verzeichnet werden. Damals gab es wilde Fluktuationen, nach 850 US$ brach der Goldpreis im gleich Jahr auf 474 US$ ein und erholte sich im September 1980 wieder bis 720 US$. Danach ging es bis 1999 herunter auf 253 US$. Einige Jahre der Bodenbildung waren zu beobachten. Heute liegt der Preis des gelben Metalls bei 311 US$ per Unze und steigt weiter an.

Open in new window


Gold hat die Inflation immer geschlagen, wie aus folgender Grafik ersichtlich.

Open in new window


Eine weitere Grafik zeigt den Goldpreis nominal und in konstanten 1970 US.Dollars.

Open in new window


Wenn die Deflation einsetzt, erhöht sich der reale (deflationierte) Wert der Goldes. Sobald der Goldpreis über die Marke von 350 US$ per Unze steigt, wird eine fulminante Langzeit-Rally einsetzen. Gold hat wieder Zukunft, denn es ist das einzige "wirkliche Geld".


© Dr. Horst Balzer
Quelle: www.Evotrade.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"