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Speicherung auch der Gesprächsinhalte

01.07.2008  |  Redaktion
Auch in Deutschland sind die Telekommunikationsunternehmen bereits seit einiger Zeit verpflichtet, bei jeder Verbindung die Daten der verbundenen Anschlüsse sowie Art (z.B. Fax/Telefon oder Internet) und Dauer des "Gesprächs" festzuhalten und für geraume Zeit zu speichern. Auf richterliche Anordnung müssen die Daten einzelner Teilnehmer/Kunden dann den staatlichen Behörden zur Verfügung gestellt werden.

Diese unter dem offiziellen Vorwand der "Terrorismusbekämpfung" eingeführte Regelung betrifft bisher ausschließlich die Verbindungsdaten. Gesprächsinhalte oder die Inhalte der im Internet aufgerufenen Seiten oder versandten E-Mails werden - noch - nicht routinemäßig gespeichert. Möglich ist dies schon lange, wie der kürzliche Telekom-Abhörskandal beweist.

In Großbritannien soll jetzt auch die Gesprächsaufzeichnung zum Regelfall werden, wie die gewöhnlich gut informierte und seriöse "Times" aufdeckte! Die Gesprächsmitschnitte (und Tastatureingaben im Internet) sollen für 12 Monate gespeichert bleiben. Angeblich hofft das britische Innenministerium, auf diese Weise Terrorismus und Kriminalität mehr als bisher Herr zu werden.

Zumindest in Teilen der britischen Öffentlichkeit reagierte man schockiert. Man fürchtet, daß die neu zu schaffenden, riesigen Datenbanken - in denen so manches "Geheimnis" gespeichert sein wird - ihrerseits kriminellen Angriffen ausgesetzt sein werden. Grund zur Beunruhigung haben aber nicht nur die Briten: Ihr Land wird lediglich das erste sein, das der Speicherung der Verbindungsdaten auch die der Inhalte folgen läßt. Genau so, wie es in einer dazu beschlossenen Direktive der Europäischen Union gefordert wird!


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus den wöchentlich erscheinenden Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 3775








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