Stasi 2.0: Denunzieren Online / Testversion
06.09.2008 | Michael Mross
Am heutigen Tag wird viel über Datenschutz debattiert. Dabei ist er schon längst nicht mehr existent. Schon bald wird Wirklichkeit, wovon die Stasi nur geträumt hat. Jeder kann jeden online und anonym anzeigen. Wie das funktioniert, können Sie bei MMnews mit einer Testversion live erleben!
Auf geplanten Online-Portalen der Länder-Finanzbehörden soll bald jeder jeden wegen Steuerhinterziehung anzeigen können. Wer jemanden grundlos verleumdet, macht sich zwar theoretisch strafbar - doch die neuen Portale garantieren angeblich Anonymität.
Das ist Datenschutz pervers. Der Denunziant genießt Anonymität, nur der Angezeigte bekommt entsprechenden Ärger.
"Das bedeutet, dass theoretisch jemand seinen Nachbarn nur deshalb bei den Behörden melden kann, weil er ihm eins auswischen will", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums.
Da jeder Bürger steuerpflichtig sei, könne somit auch jeder angezeigt werden. Selbst die Finanzbehörden schlössen nicht aus, dass ein Nachbar den anderen anzeige. Mit der anonymen Anzeigemöglichkeit würde die aus gutem Grund bestehende Vorschrift ausgehebelt, wonach ungerechtfertigte Verdächtigungen strafrechtlich verfolgt werden können.
Doch das war einmal. Proteste bleiben bisher aus.
© Michael Mross
www.mmnews.de
Auf geplanten Online-Portalen der Länder-Finanzbehörden soll bald jeder jeden wegen Steuerhinterziehung anzeigen können. Wer jemanden grundlos verleumdet, macht sich zwar theoretisch strafbar - doch die neuen Portale garantieren angeblich Anonymität.
Das ist Datenschutz pervers. Der Denunziant genießt Anonymität, nur der Angezeigte bekommt entsprechenden Ärger.
"Das bedeutet, dass theoretisch jemand seinen Nachbarn nur deshalb bei den Behörden melden kann, weil er ihm eins auswischen will", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums.
Da jeder Bürger steuerpflichtig sei, könne somit auch jeder angezeigt werden. Selbst die Finanzbehörden schlössen nicht aus, dass ein Nachbar den anderen anzeige. Mit der anonymen Anzeigemöglichkeit würde die aus gutem Grund bestehende Vorschrift ausgehebelt, wonach ungerechtfertigte Verdächtigungen strafrechtlich verfolgt werden können.
Doch das war einmal. Proteste bleiben bisher aus.
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